26.08.2026, 11:39
Die Bußgeldstelle wirft Ihnen vor, eine rote Ampel mit einer Rotzeit von 1,5 Sekunden überfahren zu haben? Hier sehen Sie die aktuellen Strafen 2026 und können kostenlos prüfen, ob ein Einspruch möglich ist.
Stationäre Ampelblitzer sind oft veraltet, aber auch moderne Laserblitzer sind anfällig für Messfehler. Fordern Sie jetzt eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Rotzeitmessung von 1,5 Sekunden an und erfahren Sie, ob ein Einspruch möglich ist.
Zum Blitzer-CheckWenn Sie mit einer Rotzeit von 1,5 Sekunden an einer Ampel geblitzt wurden, drohen Ihnen laut Bußgeldkatalog 2026 für einen Rotlichtverstoß mit 1,5 Sekunden ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, ein 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Haben Sie eine Ampel bei rot mit 1,5 Sekunden überfahren und dabei andere gefährdet oder Sachschaden verursacht drohen Ihnen nicht nur höhere Bußgelder bis zu 360 €, sondern auch 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
| Rotlichtverstoß |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Rotzeit 1,5 Sekunden | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 1,5 Sekunden mit Gefährdung | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 1,5 Sekunden mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 Punkte | 1 Monat | Einspruch prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
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| Verstoß |
|
P. | FV |
|---|---|---|---|
| Rotzeit 1,5 Sekunden | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
| 1,5 Sekunden mit Gefährdung | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| 1,5 Sekunden mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 Punkte | 1 Monat |
BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot in Monaten
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
Im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Behörde wird Ihr Rotlichtverstoß typischerweise wie folgt beschrieben:
Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Messfehler vorliegen und sich ein Einspruch lohnt.
Zum Blitzer-CheckFahranfänger, die in der Probezeit eine rote Ampel mit einer Rotzeit von 1,5 Sekunden überfahren begehen einen A-Verstoß. Die Folgen sind gravierend:
Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob sich ein A-Verstoß aufgrund von Messfehlern abwenden lässt.
Zum Blitzer-CheckIhre gemessene Rotzeit von 1,5 Sekunden ist ein zentraler Punkt des Vorwurfs. Für die Bewertung kommt es darauf an, ob die Rotphase technisch korrekt erfasst und der Verstoß eindeutig dokumentiert wurde. Je nach eingesetzter Rotlichtüberwachungsanlage können dafür Messunterlagen, Fotos, Signalzeiten und die technische Dokumentation relevant sein.
Sie haben Post von der Bußgeldstelle aufgrund eines Rotlichtverstoßes mit 1,5 Sekunden erhalten? Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihre Messung kostenlos auf Fehler und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Schon nach kurzer Ansicht des Behördenschreibens können wir häufig schon einschätzen, ob es bei der Erfassung der vorwerfbaren Rotzeit von 1,5 Sekunden zu Fehlern gekommen ist. Wir prüfen Ihren Fall gerne kostenlos und unverbindlich.
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Informieren Sie sich über die aktuellen Strafen bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.
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Bei zu geringem Abstand drohen Bußgeld, Punkte und sogar Fahrverbote.
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Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.
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