Rotzeit 1,5 Sekunden: Welche Strafen drohen laut Bußgeldkatalog 2026?

Update

26.08.2026, 11:39

Die Bußgeldstelle wirft Ihnen vor, eine rote Ampel mit einer Rotzeit von 1,5 Sekunden überfahren zu haben? Hier sehen Sie die aktuellen Strafen 2026 und können kostenlos prüfen, ob ein Einspruch möglich ist.

Ampelblitzer zur Überwachung eines Rotlichtverstoßes

Rotzeit-Messung 1,5 Sekunden: Mögliche Fehler

  • Laut einer Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft – oft lässt sich so die Zahlung der 200 Euro komplett abwenden.
  • Insbesondere nahe der Grenze von einer Sekunde ist die korrekte Bestimmung der vorwerfbaren Rotzeit von 1,5 Sekunden entscheidend, weil davon die Einordnung und damit die Höhe der Sanktionen abhängen kann.
  • Bei Rotlichtüberwachungsanlagen können unter anderem die Dokumentation der Messung, die Zuordnung zum Fahrzeug und die technische Prüfung der Anlage für die Bewertung des Vorwurfs relevant sein.

Rotlichtverstoß 1,5 Sekunden: Die aktuellen Strafen 2026

Wenn Sie mit einer Rotzeit von 1,5 Sekunden an einer Ampel geblitzt wurden, drohen Ihnen laut Bußgeldkatalog 2026 für einen Rotlichtverstoß mit 1,5 Sekunden ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, ein 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie eine Ampel bei rot mit 1,5 Sekunden überfahren und dabei andere gefährdet oder Sachschaden verursacht drohen Ihnen nicht nur höhere Bußgelder bis zu 360 €, sondern auch 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Rotlichtverstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Rotzeit 1,5 Sekunden 200 € 2 Punkte 1 Monat Einspruch prüfen
1,5 Sekunden mit Gefährdung 320 € 2 Punkte 1 Monat Einspruch prüfen
1,5 Sekunden mit Sachbeschädigung 360 € 2 Punkte 1 Monat Einspruch prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Verstoß
P. FV
Rotzeit 1,5 Sekunden 200 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
1,5 Sekunden mit Gefährdung 320 € 2 Punkte 1 Monat
1,5 Sekunden mit Sachbeschädigung 360 € 2 Punkte 1 Monat

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot in Monaten

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Ihr Rotlichtverstoß im Bußgeldbescheid

Im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Behörde wird Ihr Rotlichtverstoß typischerweise wie folgt beschrieben:

  • Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage, Zeichen § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV in Verbindung mit § 132.3 Bkat.
  • Vorwerfbare Rotzeit: 1,5 Sekunden

Was droht bei einem Rotlichtverstoß von 1,5 Sekunden in der Probezeit?

Fahranfänger, die in der Probezeit eine rote Ampel mit einer Rotzeit von 1,5 Sekunden überfahren begehen einen A-Verstoß. Die Folgen sind gravierend:

  • 1. A-Verstoß: Probezeitverlängerung um zwei Jahre und Aufbauseminar.
  • 2. A-Verstoß: Schriftliche Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.
  • 3. A-Verstoß: Direkter Fahrerlaubnisentzug.

Ihre Rotzeit von 1,5 Sekunden: Tücken moderner Blitzer

Ihre gemessene Rotzeit von 1,5 Sekunden ist ein zentraler Punkt des Vorwurfs. Für die Bewertung kommt es darauf an, ob die Rotphase technisch korrekt erfasst und der Verstoß eindeutig dokumentiert wurde. Je nach eingesetzter Rotlichtüberwachungsanlage können dafür Messunterlagen, Fotos, Signalzeiten und die technische Dokumentation relevant sein.

  • Technische Unterlagen: Je nach Messsystem können Eich- bzw. Prüfunterlagen, Messprotokolle und die Dokumentation der Anlage für die Bewertung Ihrer Rotzeit von 1,5 Sekunden relevant sein.
  • Signalzeiten: Auch die Schaltung der Lichtzeichenanlage – insbesondere die Gelb- und Rotphase – kann im Einzelfall geprüft werden, wenn sich daraus Zweifel am Tatvorwurf ergeben.
  • Fahrzeugzuordnung: Fotos und Messdokumentation müssen erkennen lassen, welchem Fahrzeug der Rotlichtverstoß mit 1,5 Sekunden zugeordnet wird.

Lohnt sich ein Einspruch bei einer Rotzeit-Messung von 1,5 Sekunden?

Sie haben Post von der Bußgeldstelle aufgrund eines Rotlichtverstoßes mit 1,5 Sekunden erhalten? Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihre Messung kostenlos auf Fehler und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

FAQ: Rotlichtverstoß mit 1,5 Sekunden

Bei dem hier dargestellten Rotlichtverstoß mit einer vorwerfbaren Rotzeit von 1,5 Sekunden sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vor. Die Angaben gelten für den Grundfall ohne zusätzliche Gefährdung oder Sachbeschädigung.

Die vorwerfbare Rotzeit gibt an, wie lange die Ampel nach dem Tatvorwurf bereits Rot zeigte, als die für den Rotlichtverstoß maßgebliche Stelle passiert wurde. Für die hier ausgewiesene Rotzeit von 1,5 Sekunden sind deshalb genau die auf dieser Seite dargestellten Sanktionen von 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot relevant.

Kommt bei dem Rotlichtverstoß mit 1,5 Sekunden eine Gefährdung hinzu, erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro. Zusätzlich sieht der Bußgeldkatalog 2 Punkte und 1 Monat vor.

Wird bei einer Rotzeit von 1,5 Sekunden zusätzlich eine Sachbeschädigung vorgeworfen, beträgt das Bußgeld 360 Euro. Hinzu kommen 2 Punkte und 1 Monat.

Ja. Auch bei einem Rotlichtverstoß mit einer vorwerfbaren Rotzeit von 1,5 Sekunden kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen nach Zustellung. Bei der Prüfung können insbesondere die Rotzeitmessung, die Fahrzeugzuordnung und die Dokumentation des Messvorgangs relevant sein.

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