Traffistar S330: Wie gut misst der Infrarot-Blitzer?

Aktualisiert am 30.06.2026, 13:25

Kein Blitz, kein Warnsignal – und trotzdem ein Bußgeldbescheid in der Post: Der Traffistar S330 von Jenoptik gehört zu den sogenannten Blitzern ohne Blitz und wird bevorzugt dort eingesetzt, wo ein sichtbares Blitzlicht zum Problem werden könnte – allen voran in Tunneln. Wie das Messverfahren funktioniert und wo die Schwachstellen liegen.

Traffistar S330 Blitzersäule im Einsatz in einem Straßentunnel
In Tunneln verhindert die unsichtbare Infrarot-Blitztechnik des Traffistar S330 Blendreaktionen.

Traffistar S330: Gut zu Wissen

  • Hersteller: Jenoptik Robot GmbH, Nachfolger des Traffipax TraffiPhot S.
  • Messprinzip: Piezosensoren in der Fahrbahn, kein Laser oder Radar.
  • Einsatzort: Ausschließlich stationär – auf Autobahnen, Brücken und in Tunneln, mobiler Einsatz nicht möglich.

Funktionsweise: Piezosensoren statt Radar

Anders als laserbasierte Anlagen wie die PoliScan 3R misst der Traffistar S330 die Geschwindigkeit nicht optisch, sondern über drei in die Fahrbahn eingelassene Piezosensoren je Fahrspur, die jeweils im Abstand von einem Meter hintereinander verlegt sind. Überfährt ein Fahrzeug diese Sensoren, erzeugt der Druck der Reifen eine elektrische Spannung, aus der ein sogenannter Intelligenter Piezo-Vorverstärker (IPV) drei voneinander unabhängige Weg-Zeit-Messungen berechnet. Erst wenn alle drei Einzelmessungen übereinstimmen, löst die Kamera überhaupt aus – eine eingebaute Plausibilitätsprüfung, die einzelne fehlerhafte Sensorsignale abfangen soll.

Das Gerät erfasst Geschwindigkeiten zwischen 15 und 250 km/h und kann bei entsprechender Ausstattung bis zu drei Fahrspuren gleichzeitig überwachen, wobei jede Spur eine eigene Kamera erhält. Über den Anpressdruck unterscheidet die Anlage zudem zwischen Pkw und Lkw und kann so unterschiedliche Tempolimits berücksichtigen. Praktisch für Motorradfahrer: Der Traffistar S330 kann auch Heckaufnahmen erstellen, was bei klassischen Frontalblitzern ohne erkennbares Kennzeichen sonst oft ein Streitpunkt ist.

Warum der Blitzer ohne Blitz gerade in Tunneln zum Einsatz kommt

Der Traffistar S330 wird häufig als „Blitzer ohne Blitz" bezeichnet, weil er auf die sogenannte Black-Flash-Technologie von Jenoptik zurückgreift: Statt eines klassischen, für das menschliche Auge sichtbaren Blitzlichts arbeitet die Kamera mit einem Blitz im Infrarotbereich, der für Fahrende praktisch nicht wahrnehmbar ist. Gerade in dunklen, langen Tunnelröhren ist das kein Zufall, sondern Sicherheitskonzept: Ein plötzlicher, heller Blitz könnte Fahrende kurzzeitig blenden oder zu abrupten Bremsmanövern verleiten – beides ein erhebliches Unfallrisiko auf engem Raum. Die unsichtbare Auslösung verhindert genau das.

In vielen Tunnelanlagen ist der Traffistar S330 zusätzlich an Wechselverkehrszeichenanlagen angebunden. Das bedeutet: Das Messgerät übernimmt die jeweils aktuell angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch und dokumentiert im Falldatensatz, welcher Grenzwert zum Auslösezeitpunkt galt. Für Betroffene hat die unsichtbare Technik einen Nebeneffekt, der oft unterschätzt wird: Wer geblitzt wird, bemerkt es in aller Regel nicht – anders als bei einem sichtbaren Blitz gibt es keinen Moment, an dem man sich an die genaue Verkehrssituation, das eigene Tempo oder mögliche Besonderheiten erinnern könnte. Das macht es im Nachhinein schwerer, sich zu einem Vorwurf konkret zu äußern.

Messgenauigkeit & Rechtsprechung

Wie bei den meisten Geschwindigkeitsmessgeräten wird auch beim Traffistar S330 ein Toleranzabzug vorgenommen: Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des gemessenen Werts. Das Gerät gilt seit Längerem als anerkanntes Verfahren – ganz ohne Diskussionspunkte ist es deswegen aber nicht.

OLG Jena: Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren bestätigt (Beschluss v. 14.04.2008 – Az. 1 Ss 281/07)

Das Oberlandesgericht Jena stellte grundlegend fest, dass die Geschwindigkeitsmessung mit dem Traffistar S330 ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der BGH-Rechtsprechung darstellt. Diese Einordnung wurde seither von mehreren anderen Oberlandesgerichten bestätigt. Praktische Folge: Gerichte dürfen grundsätzlich auf die Richtigkeit des Messergebnisses vertrauen, ohne die Funktionsweise im Einzelfall neu aufrollen zu müssen – ein pauschales Bestreiten der Messung reicht für einen erfolgreichen Einspruch daher in der Regel nicht aus.

Wo trotzdem Ansatzpunkte für einen Einspruch liegen

  • Verschleiß der Piezosensoren: Die in die Fahrbahn eingelassenen Sensoren sind dauerhaft mechanischer Belastung ausgesetzt. Beschädigte oder gealterte Sensoren können die Weg-Zeit-Messung verfälschen.
  • Mehrere Fahrzeuge gleichzeitig: Wird während der Messung überholt oder fahren zwei Fahrzeuge dicht hintereinander, kann das System die Sensorsignale unter Umständen nicht eindeutig einem Fahrzeug zuordnen.
  • Fehlende Rohmessdaten: Wie viele standardisierte Verfahren speichert auch der Traffistar S330 keine vollständigen Rohdaten zur nachträglichen Überprüfung – nur Falldatensätze mit den Kernmesswerten. Eine Ausnahme bildet das Saarland: Der dortige Verfassungsgerichtshof (Verfahren Lv 7/17) bewertete Messungen mit baugleichen Geräten mangels Rohmessdaten als nicht verwertbar – eine Einzelmeinung, der sich andere Oberlandesgerichte bislang nicht angeschlossen haben.

Was bedeutet das für Sie? Ein pauschaler Einspruch hat bei einem standardisierten Verfahren wie dem Traffistar S330 wenig Aussicht auf Erfolg. Konkrete Anhaltspunkte – etwa Zweifel an der Wartungsdokumentation, ein dichter Kolonnenverkehr im Messzeitpunkt oder eine fragwürdige Eichung – können die Sache aber durchaus drehen. Wichtig ist dabei vor allem, die Einspruchsfrist im Blick zu behalten, da Geschwindigkeitsverstöße je nach Überschreitung neben dem Bußgeld auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen können.

Häufige Fragen zum Traffistar S330

Nein. Durch die Black-Flash-Infrarot-Technologie löst die Kamera im für Menschen unsichtbaren Lichtbereich aus. Das ist besonders in Tunneln Absicht, um Blendreaktionen und dadurch ausgelöste Unfälle zu vermeiden.

Weil der Infrarot-Blitz nicht sichtbar ist, fehlt der typische Moment, an dem man sich an die Messung erinnern würde. Viele Betroffene erfahren erst Wochen später durch den Bußgeldbescheid von dem Verstoß – ein Nachteil, wenn man sich später zu den konkreten Verkehrsumständen äußern möchte.

Unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen, bei höheren Geschwindigkeiten 3 Prozent des Messwerts. Diese Toleranz soll geräteseitige Abweichungen ausgleichen und wird unabhängig vom Einzelfall standardmäßig angewendet.

Nein. Da die Piezosensoren fest in die Fahrbahn eingelassen werden müssen, ist ein mobiler Einsatz technisch nicht möglich. Der Traffistar S330 kommt ausschließlich stationär zum Einsatz, etwa auf Autobahnen, Brücken oder eben in Tunneln.

Pauschal ist das schwer zu sagen, da der Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren gilt. Liegen aber konkrete Anhaltspunkte vor – etwa fehlende Wartungsnachweise, dichter Kolonnenverkehr im Messzeitpunkt oder Zweifel an der Eichung – kann sich eine Einzelfallprüfung der Bußgeldakte lohnen.

Quellenangaben & Referenzen:

  • [1] OLG Jena: Beschluss vom 14.04.2008 – Az. 1 Ss 281/07 (Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren).
  • [2] Verfassungsgerichtshof des Saarlandes: Verfahren Lv 7/17 (Sonderfall: Verwertbarkeit ohne Rohmessdaten).
  • [3] Jenoptik Robot GmbH (Hersteller): Technische Spezifikationen Traffistar S330.
  • [4] PTB-Zulassung: Bauartzulassung Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Traffistar S330, Zulassungszeichen 18.11/03.04.

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