Erstellt am 4. Januar 2026, 11:20
Blitzer müssen nach bestimmtem Regeln aufgestellt werden. Doch der Abstand variiert je nach Bundesland und Verkehrssituation. Ein Blick auf die Rechtslage 2026.
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Zum Blitzer-CheckJedes Bundesland hat eigene Richtlinien für die Verkehrsüberwachung. Während Bayern sehr strenge 200 Meter verlangt, verzichten Länder wie Nordrhein-Westfalen ganz auf starre Meterangaben. Hier ist die aktuelle Übersicht für 2026:
| Bundesland | Mindestabstand zum Schild |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Kein bestimmter Abstand vorgeschrieben |
| Bayern | 200 m |
| Berlin | 150 m (Ortseingang) / 75 m (Begrenzungsschild) |
| Brandenburg | 150 m |
| Bremen | 150 m |
| Hamburg | Keine Regelung getroffen |
| Hessen | 100 m |
| Mecklenburg-Vorpommern | 100 m (Kraftfahrstraßen) / 250 m (Autobahnen) |
| Niedersachsen | 150 m |
| Nordrhein-Westfalen | Keine Regelung getroffen |
| Rheinland-Pfalz | 100 m |
| Saarland | Keine Regelung getroffen |
| Sachsen | 150 m |
| Sachsen-Anhalt | 100 m |
| Schleswig-Holstein | 150 m |
| Thüringen | 200 m |
Auch in Ländern mit klaren Abstandsregeln gibt es wichtige Ausnahmen. Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer steht hier über den allgemeinen Richtlinien. Ein Blitzer darf unmittelbar hinter dem Schild positioniert werden bei:
In Bundesländern wie NRW, Baden-Württemberg, Hamburg und dem Saarland verzichtet man auf starre Meterangaben. Das bedeutet jedoch nicht, dass dort willkürlich "gefallen" gestellt werden darf. Die Messpunkte müssen auch hier begründbar sein.
Die Behörden orientieren sich in diesen Ländern an der Sichtbarkeit der Beschilderung und der örtlichen Gefahrenlage. Ziel der Messung muss immer die Erhöhung der Verkehrssicherheit sein, nicht die Maximierung von Bußgeldeinnahmen. Dennoch erhöht sich für Fahrer in diesen Ländern die Notwendigkeit, das Tempo sofort nach Passieren des Schildes anzupassen.
Ob der Mindestabstand eingehalten wurde, lässt sich oft nur über die Akteneinsicht klären. Wir helfen Ihnen dabei, Messfehler aufzudecken.
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