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Häufige Messfehler

Beweisführung mangelhaft 25%

Geringe Mängel 23%

Falscher Tatvorwurf 8%

Quelle: VUT-Studie


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Einseitensensor 3.0 & 8.0: Ermöglichen fehlende Messdaten einen Einspruch?

Update

10.10.2025, 15:25

Die Lichtschrankenblitzer ESO 3.0 und 8.0 sind anfällig für Messfehler. Hier finden Sie weitere Informationen & Urteile zum Messgerät und können eine kostenlose Auswertung von unseren Blitzer-Experten anfordern.

Mögliche Messfehler

  • 56% der Messungen sind fehlerhaft (VUT-Studie)
  • ESO 8.0 speichert seit einem Update keine Messdaten mehr.
  • Die Messung erfolgte außerhalb des gültigen Messbereichs (Fotolinie).
  • Falsche Fahrzeugzuordnung durch den "Schattenwurfeffekt".
  • Blitzerfoto ist verschwommen oder unklar.

Die Lichtschrankenmessgeräte ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0

Ein ESO ES 3.0 Blitzergerät steht am Straßenrand und misst die Geschwindigkeit von Fahrzeugen.
Die ESO ES 3.0 und 8.0 sind Lichtschrankenmessgeräte, die häufig in Deutschland eingesetzt werden.

Die Messgeräte ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0, hergestellt von der Firma ESO GmbH, gehören zu den immer noch weit verbreiteten Systemen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Deutschland. Sie basieren auf dem Prinzip der Lichtschrankenmessung mittels einseitiger Sensoren und sind oft als mobile Einheiten auf einem Stativ am Fahrbahnrand zu finden.

Besonders der ESO ES 3.0 hat in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, da seine Messmethode als anfällig für Fehler gilt. Auch wenn der Nachfolger ESO ES 8.0 Verbesserungen mit sich bringt, besteht insbesondere in der fehlenden Speicherung von Messdaten ein Angriffspunkt, die einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ermöglichen, insbesondere wenn es Anhaltspunkte für Messfehler gibt.

Das Messprinzip: Lichtschranken mit Einseitensensoren

Beide Geräte, der ESO ES 3.0 und der ESO ES 8.0, arbeiten mit mehreren Lichtschranken, die über optische Sensoren einseitig die Fahrbahn überwachen. Das Prinzip ist relativ einfach:

  • Das Gerät sendet mehrere parallele Lichtstrahlen (Lichtschranken) über die Fahrbahn aus.
  • Wenn ein Fahrzeug diese Lichtstrahlen durchfährt, werden sie nacheinander unterbrochen.
  • Aus der Zeit, die zwischen dem Unterbrechen zweier definierter Lichtschranken vergeht, und dem bekannten Abstand dieser Lichtschranken zueinander, berechnet das Gerät die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
  • Parallel zur Messung wird ein Beweisfoto erstellt, das das Fahrzeug und seine gemessene Geschwindigkeit dokumentiert.
Merkmal Beschreibung
Messtechnik Lichtschranke (Einseitensensor)
Gerätetypen ESO ES 3.0, ESO ES 8.0
Einsatzbereich Geschwindigkeitsüberwachung (mobil auf Stativen)
Messprinzip Zeit-Weg-Messung durch Unterbrechung von Lichtstrahlen
Messfeld Schmales Feld, oft auf eine Spur ausgerichtet
Besonderheit Bekannt für Fehler bei der Fahrbahn- und Fahrzeugzuordnung

Häufige Fehlerquellen bei der ESO ES 3.0 & 8.0 Messung

Obwohl das Messprinzip der Lichtschranke scheinbar einfach ist, bergen die Geräte ESO ES 3.0 und 8.0 einige spezifische Fehlerquellen, die einen Einspruch lohnenswert machen können:

  • Fehlerhafte Ausrichtung der Sensoren: Die exakte Parallelität der Lichtschranken zur Fahrbahn ist entscheidend. Schon geringe Winkelabweichungen oder eine nicht korrekte horizontale Ausrichtung des Stativs können die Messergebnisse verfälschen.
  • Probleme bei der Fahrzeugzuordnung (ESO ES 3.0): Dies ist der wohl bekannteste Kritikpunkt. Da die Sensoren einseitig sind und ein relativ breites Messfeld abdecken, kann es bei dichterem Verkehr oder Überholvorgängen zu Schwierigkeiten kommen, die gemessene Geschwindigkeit eindeutig dem richtigen Fahrzeug zuzuordnen. Man spricht hier von "Schattenwurf" oder "Doppelmessungen", bei denen Teile des Messfeldes durch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig beeinflusst werden. Der ESO ES 8.0 versucht, dies durch eine präzisere Sensorik zu verbessern, ist aber nicht völlig immun.
  • Keine Speicherung von Rohmessdaten: Weder der ESO ES 3.0 noch der ESO ES 8.0 speichern die vollständigen Rohmessdaten (die einzelnen Unterbrechungszeiten der Lichtstrahlen). Dies erschwert eine nachträgliche Überprüfung der Messung durch unabhängige Sachverständige erheblich und ist ein häufiger Ansatzpunkt für die Verteidigung.
  • Bedienungsfehler des Personals: Eine korrekte Aufstellung und Bedienung erfordert Erfahrung. Ungenügend geschultes Personal kann leicht Fehler machen, die die Messgenauigkeit beeinträchtigen.
  • Eichungsmängel: Wie jedes Messgerät müssen auch die ESO-Blitzer regelmäßig geeicht werden. Eine abgelaufene oder fehlerhafte Eichung macht die Messung ungültig.
  • Umwelteinflüsse: Starke Sonneneinstrahlung, Regen, Schnee oder Nebel können die Lichtstrahlen beeinflussen und zu Fehlmessungen führen.

Der "Schattenwurf"-Effekt beim ESO ES 3.0

Besonders der ESO ES 3.0 ist berüchtigt für den "Schattenwurf"-Effekt, bei dem das Gerät nicht eindeutig einem Fahrzeug zuordnen kann, welche Lichtschranke von welchem Teil des Fahrzeugs unterbrochen wurde. Dies führt oft zu falschen Messungen, die vor Gericht angefochten werden können.

Aktuelle Urteile und Rechtsprechung zu ESO ES 3.0 & 8.0

Die Messgeräte ESO ES 3.0 und 8.0 sind aufgrund ihrer Messmethode und der Thematik der Rohdatenlöschung Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Die Rechtsprechung ist hier oft geteilt, bietet aber immer wieder Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung:

  • OLG Dresden, Beschluss vom 17.01.2022 – OLG 22 Ss 809/20 (B) (zum ES 8.0): Dieses Urteil ist besonders relevant. Das Oberlandesgericht Dresden hob ein Urteil auf, weil die Fotoeinrichtung der ES 8.0-Messanlage auf der linken Fahrbahnseite aufgebaut war, obwohl die Gebrauchsanweisung vorschreibt, dass sie sich in Fahrtrichtung gesehen rechts der Fahrbahn befinden muss. Insbesondere wenn ein weiteres Fahrzeug auf dem Messfoto abgebildet ist, kann eine solche Abweichung die Messung beeinflussen. Das OLG forderte eine Überprüfung der Messung mit sachverständiger Hilfe, da konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben waren. Dies betont die Notwendigkeit der exakten Einhaltung der Bedienungsanleitung.
  • Verfassungsgerichte zur Rohdatenfrage: Mehrere Landesverfassungsgerichte (z.B. Saarländischer Verfassungsgerichtshof) haben entschieden, dass die fehlende Speicherung von Rohmessdaten bei einigen Blitzertypen einem fairen Verfahren widersprechen kann, da eine unabhängige Überprüfung der Messung unmöglich wird. Dies betrifft oft auch die ESO-Geräte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Vergangenheit dazu keine einheitliche Linie vorgegeben, aber die Diskussion bleibt relevant.
  • Amtsgerichte zur Zuordnungsproblematik: Zahlreiche Amtsgerichte haben Messungen mit dem ESO ES 3.0 für unverwertbar erklärt, wenn es Hinweise auf eine unklare Fahrzeugzuordnung gab (z.B. durch parallele Fahrzeuge im Messbereich oder unklare Fotos). Hier spielen oft Sachverständigengutachten eine entscheidende Rolle.
  • Oberlandesgerichte zur Schulung und Wartung: Gerichte fordern zunehmend eine detaillierte Dokumentation der Geräteeichung, Wartung und der Schulung des Bedienpersonals. Fehlen hier Nachweise, kann dies ebenfalls zur Unverwertbarkeit der Messung führen.

Ein wichtiger Aspekt, der sich aus der fehlenden Rohdatenspeicherung ergibt, ist die Bedeutung des Fotolinienbildes. Da die detaillierten Rohdaten nicht mehr zur Verfügung stehen, gewinnt die visuelle Dokumentation, insbesondere das Fotolinienbild, an Relevanz. Es dient als zentrale Referenz, um zu überprüfen, ob das Messgerät korrekt aufgestellt und die Messung plausibel ist. Abweichungen in der Platzierung des Fahrzeugs innerhalb der Fotolinie oder Unklarheiten in diesem Bild sind oft die einzigen verbleibenden Anhaltspunkte für eine technische Überprüfung und können die Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch bilden.

Angesichts dieser Rechtslage ist es ratsam, jeden Bußgeldbescheid, der auf einer ESO ES 3.0 oder 8.0 Messung basiert, durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Nur durch Akteneinsicht und die Beauftragung eines Sachverständigen können potenzielle Fehler aufgedeckt und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs bewertet werden, insbesondere wenn ein Fahrverbot droht.

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Häufige Fragen zu ESO ES 3.0 & 8.0 Blitzern

Die ESO ES 3.0 und 8.0 Geräte messen die Geschwindigkeit mittels Lichtschrankenprinzip. Mehrere Lichtstrahlen werden über die Fahrbahn gesendet. Wenn ein Fahrzeug diese Strahlen nacheinander unterbricht, wird aus der Zeit und dem bekannten Abstand der Strahlen die Geschwindigkeit berechnet. Das Gerät erstellt gleichzeitig ein Beweisfoto.

Häufige Fehlerquellen sind eine fehlerhafte Ausrichtung des Geräts, Probleme bei der Fahrzeugzuordnung (insbesondere beim ESO ES 3.0 bei dichtem Verkehr), die fehlende Speicherung von Rohmessdaten (ab Softwareversion 1.1.0.2 beim ES 8.0), Bedienungsfehler durch das Personal, abgelaufene Eichungen oder Umwelteinflüsse wie starker Regen oder Nebel.

Ja, ein Einspruch kann sich lohnen. Aufgrund der bekannten Fehlerquellen, insbesondere der fehlenden Rohdaten und der Zuordnungsproblematik beim ESO ES 3.0, sind viele Messungen angreifbar. Das OLG Dresden hat zudem die Wichtigkeit der korrekten Aufstellung betont. Ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob Fehler vorliegen, die zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Der ESO ES 3.0 speichert grundsätzlich keine Rohmessdaten. Beim ESO ES 8.0 werden mit der Softwareversion 1.1.0.2 die Rohmessdaten unmittelbar nach der Berechnung gelöscht. Dies bedeutet, dass eine nachträgliche, unabhängige Überprüfung der Messwertberechnung durch Sachverständige nicht mehr möglich ist. Die Beweisführung stützt sich somit ausschließlich auf das vom Gerät ermittelte Endergebnis und das Beweisfoto.

Das Fotolinienbild dient als Referenzaufnahme vor der Messung und ist entscheidend für die Überprüfung der korrekten Einrichtung der Messstelle. Es muss sichergestellt sein, dass das gemessene Fahrzeug mit der Front exakt im Bereich der Fotolinie erfasst wurde und die Fotolinie erkennbar ist. Abweichungen im Fotolinienbild können auf eine fehlerhafte Sensorausrichtung hinweisen und sind ein wichtiger Ansatzpunkt für die Messwertprüfung.

Quellenangaben:

  • [1] ESO GmbH, Offizielle Informationen zu Messgeräten
  • [2] Saarländischer Verfassungsgerichtshof, Urteil v. 05.07.2019 – Lv 8/17, zur Frage der Rohdatenspeicherung bei Messgeräten
  • [3] OLG Dresden, Beschluss vom 17.01.2022 – OLG 22 Ss 809/20 (B), zur Aufstellung der Fotoeinrichtung beim ES 8.0 (verkehrsrecht.gfu.com)
  • [4] Verkehrsmesstechnik Nord, Fachinformationen zu ESO ES 8.0 Messfehlern (verkehrsmesstechnik-nord.de)

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