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Punkte in Flensburg: Aktueller Bußgeldkatalog 2026

Update

05.02.2026, 09:01

Sie sind geblitzt worden? Hier finden Sie die Punktetabellen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026. Erfahren Sie außerdem, wie lange Punkte bestehen bleiben, wie Sie Punkte abfragen und abbauen können und prüfen Sie kostenlos, ob ein Einspruch möglich ist.

Bußgeldkatalog 2026: Geschwindigkeit

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h drohen sowohl innerorts als auch außerorts ein Punkt in Flensburg für PKW- und Motorradfahrer. Der aktuelle Punktekatalog 2026 im Überblick:

Zu schnell innerorts
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 km/h 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 km/h 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 km/h 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 km/h 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 km/h 180 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31 - 40 km/h 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 km/h 400 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
51 - 60 km/h 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Km/h
P FV Einspruch
<10 30 € - - eher nicht
11-15 50 € - - eher nicht
16-20 70 € 1 - Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1M** Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 2M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen

BG* = Bußgeld (+ Gebühren), P = Punkte, FV = Fahrverbot, ** = Wiederholungstäter-Regel.

Zu schnell außerorts
Punkte Fahrverbot Einspruch
0-10 km/h 20 € - - eher nicht
11-15 km/h 40 € - - eher nicht
16-20 km/h 60 € - - Kostenlos prüfen
21-25 km/h 100 € 1 - Kostenlos prüfen
26-30 km/h 150 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31-40 km/h 200 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
41-50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51-60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61-70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Km/h
P FV Einspruch
0-10 20 € 0 - eher nicht
11-15 40 € 0 - eher nicht
16-20 60 € 0 - Jetzt prüfen
21-25 100 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 150 € 1 1 M** Jetzt prüfen
31-40 200 € 1 1 M** Jetzt prüfen
41-50 320 € 2 1 M. Jetzt prüfen
51-60 480 € 2 1 M. Jetzt prüfen
61-70 600 € 2 2 M. Jetzt prüfen
über 70 700 € 2 3 M. Jetzt prüfen

BG* = Bußgeld (+ Gebühren), P = Punkte, FV = Fahrverbot, ** = Wiederholungstäter-Regel.

Das Bewertungssystem: Wann gibt es wie viele Punkte?

Neben der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h gibt es viele weitere Verkehrsverstöße, die zu Punkten in Flensburg führen.

Schwere des Verstoßes Punkte Beispiele aus dem Bußgeldkatalog
Schwere Ordnungswidrigkeit
(Verkehrssicherheitsbeeinträchtigend)
1 Punkt
  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Handy am Steuer (Nutzung elektronischer Geräte)
  • Vorfahrtsmissachtung mit Gefährdung
  • Parken in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Halten/Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Überholen bei unklarer Verkehrslage
Grobe Ordnungswidrigkeit
(Besonders beeinträchtigend / Regelfahrverbot)
2 Punkte
  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts)
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sek. rot)
  • Alkohol am Steuer (über 0,5 Promille)
  • Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen (als Teilnehmer)
  • Drängeln (Abstandsverstoß bei weniger als 3/10 des halben Tachowertes)
Verkehrsstraftat
(Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis)
3 Punkte
  • Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
  • Trunkenheitsfahrt (Verkehrsunterlassung infolge von Alkohol/Drogen)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Nötigung im Straßenverkehr
1 Punkt
Schwer

Schwere Ordnungswidrigkeit

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Handy am Steuer
  • Parken in Feuerwehrzufahrten
  • Halten auf der Autobahn
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2 Punkte
Grob

Besonders beeinträchtigend / Fahrverbot

  • Tempo-Verstoß ab 31 km/h (innerorts)
  • Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde)
  • Alkohol am Steuer (0,5 Promille)
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3 Punkte
Straftat

Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Unfallflucht
  • Trunkenheitsfahrt
  • Nötigung im Verkehr
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Wie kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen?

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist gebührenfrei. Im Jahr 2026 ist der digitale Weg der schnellste:

Der 6-Schritte-Online-Weg

  • Voraussetzung: NFC-fähiges Smartphone & Personalausweis mit Online-Funktion (PIN bereitlegen).
  • App: Installieren Sie die AusweisApp oder nutzen Sie die BundID.
  • Start: Rufen Sie das Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) auf.
  • Identifikation: Authentifizieren Sie sich via Smartphone am Ausweis.
  • Prüfung: Bestätigen Sie Ihre Daten im Antrag.
  • Download: Laden Sie Ihre Registerauskunft sofort als PDF herunter.

Alternativ können Sie den Antrag weiterhin klassisch per Post stellen oder persönlich im Auskunftspavillon in Flensburg (Fördestraße 16) vorbeischauen.

Maßnahmenstufen: Wann wird es gefährlich?

Das System ist wie eine Ampel aufgebaut. Je mehr Punkte Sie sammeln, desto intensiver greift die Behörde ein:

  • 4 bis 5 Punkte (Ermahnung): Sie erhalten einen schriftlichen Hinweis und das Angebot zum Punkteabbau.
  • 6 bis 7 Punkte (Verwarnung): Die letzte Warnung. Ein Punkteabbau ist jetzt nicht mehr möglich!
  • 8 Punkte (Entzug): Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten und meist nur nach positiver MPU möglich.

Punkte aktiv abbauen: So geht’s

Wer maximal 5 Punkte hat, kann einmal innerhalb von fünf Jahren an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen. Dadurch wird 1 Punkt im Register gelöscht. Sobald Sie die 6-Punkte-Grenze erreicht haben, bleibt Ihnen dieser Weg verwehrt – hier hilft nur noch die automatische Tilgung durch Zeitablauf.

FAQ: Häufige Fragen zu den Flensburger Punkten

Punkte in Flensburg haben ein festes „Haltbarkeitsdatum“:
  • 1 Punkt: Verfällt nach 2,5 Jahren.
  • 2 Punkte: Verfallen nach 5 Jahren.
  • 3 Punkte: Verfallen nach 10 Jahren.
Seit der Reform 2014 gilt: Neue Punkte verhindern nicht mehr das Verfallen alter Punkte. Jeder Verstoß verjährt für sich allein.

Für die Berechnung Ihres Punktestands zählt der Tag des Verstoßes (Tattag), nicht der Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Das verhindert taktische Spielchen: Man kann den Entzug der Fahrerlaubnis nicht dadurch hinauszögern, dass man das Verfahren künstlich in die Länge zieht, bis alte Punkte verfallen wären.

Die Überliegefrist dauert ein Jahr. Punkte, die eigentlich schon gelöscht sind, bleiben für weitere 12 Monate im System gespeichert, sind aber für die normale Abfrage unsichtbar. Sie dienen den Behörden zur Rekonstruktion des Punktestands bei zurückliegenden Verstößen (Stichwort: Tattagprinzip). Erst nach dieser Frist werden sie endgültig vernichtet.

Ja, durch ein Fahreignungsseminar (FES). Wenn Sie einen Punktestand von 1 bis 5 Punkten haben, können Sie durch die freiwillige Teilnahme einen Punkt abbauen. Das ist jedoch nur einmal alle fünf Jahre möglich. Ab 6 Punkten ist ein aktiver Abbau nicht mehr möglich – hier hilft nur noch Warten.

Nein. Das Punktesystem ist eine rein deutsche Angelegenheit. Wer in Österreich, Italien oder der Schweiz geblitzt wird, muss zwar oft hohe Bußgelder zahlen, bekommt aber keine Punkte in Flensburg gutgeschrieben. Ausnahme: Schwere Straftaten im Ausland können unter Umständen Auswirkungen auf die generelle Fahreignung in Deutschland haben.

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist für jeden Bürger völlig kostenlos. Hüten Sie sich vor privaten Drittanbietern im Netz, die für die Weiterleitung des Antrags Gebühren verlangen. Über das offizielle Portal des KBA (mit Online-Ausweis) erhalten Sie die PDF-Auskunft sofort und gebührenfrei.

Quellen & weiterführende Infos:

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Beweisführung mangelhaft 25%

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Quelle: VUT-Studie


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