Zeugenfragebogen wegen Blitzer: Was muss ich beachten?

Veröffentlicht am 28. Juli 2025, 16:55

Ein Firmenwagen wird von einem Traffistar S350-Blitzer erfasst.
Ein Zeugenfragebogen ist oft der erste Schritt der Behörde, wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifiziert werden kann.

Sie haben einen Zeugenfragebogen erhalten, weil ein Fahrzeug, das auf Sie zugelassen ist, geblitzt wurde? Erfahren Sie, was Sie tun müssen, welche Rechte Sie haben und welche Folgen das Ausfüllen oder Ignorieren haben kann.

Zeugenfragebogen Blitzer: Die wichtigsten Punkte

  • Ein Zeugenfragebogen wird versendet, wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifizierbar ist.
  • Als Halter des Fahrzeugs sind Sie zur Mithilfe bei der Fahrerermittlung verpflichtet, aber müssen sich nicht selbst belasten.
  • Sie haben ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden.
  • Falsche Angaben sind strafbar.
  • Das Nicht-Ausfüllen kann unter Umständen zur Fahrtenbuchauflage führen.
  • Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten und Ihre Optionen prüfen.

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Der Zeugenfragebogen: Erste Reaktion nach dem Blitzer

Sie haben ihn vielleicht schon einmal im Briefkasten gefunden: den Zeugenfragebogen von der Bußgeldstelle. Dieses Schreiben erhalten Sie, wenn ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug geblitzt wurde, der tatsächliche Fahrer auf dem Blitzerfoto aber nicht zweifelsfrei identifiziert werden konnte. Im Gegensatz zum Anhörungsbogen wird er an den Halter des Fahrzeugs versendet, wenn dieser nicht zwingend der Fahrer gewesen sein muss.

Der Zeugenfragebogen ist ein wichtiges Instrument für die Behörden, um den Verantwortlichen für eine Ordnungswidrigkeit zu ermitteln. Für Sie als Empfänger stellt er jedoch eine Situation dar, die mit Bedacht behandelt werden sollte, denn er birgt sowohl Rechte als auch Pflichten. Falsche Reaktionen können zu unnötigen Problemen führen, während eine informierte Vorgehensweise helfen kann, negative Konsequenzen zu vermeiden.

Was genau ist ein Zeugenfragebogen?

Ein Zeugenfragebogen ist ein amtliches Schreiben der zuständigen Bußgeldbehörde, das im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit versandt wird. Sein Hauptzweck ist die Ermittlung des tatsächlichen Fahrers zum Zeitpunkt des Verstoßes.

  • Abgrenzung zum Anhörungsbogen: Anders als der Anhörungsbogen, der direkt an den vermeintlichen Täter gerichtet ist und diesem die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt, richtet sich der Zeugenfragebogen an eine Person, die als Zeuge in Betracht kommt – in der Regel den Halter des Fahrzeugs, wenn dessen Identität mit dem Fahrer auf dem Blitzerfoto unsicher ist.
  • Inhalt: Der Zeugenfragebogen enthält Angaben zum festgestellten Verstoß (Datum, Uhrzeit, Ort, Art des Verstoßes, Kennzeichen des Fahrzeugs) und oft auch eine Kopie des Blitzerfotos. Er fragt nach dem Namen und der Anschrift der Person, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Tat geführt hat.
  • Zweck: Die Behörde nutzt den Fragebogen, um die Identität des Fahrers zu klären und im Anschluss einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an die richtige Person senden zu können.

Wichtiger Unterschied: Zeuge vs. Beschuldigter

Als Empfänger eines Zeugenfragebogens sind Sie zunächst nur Zeuge. Das bedeutet, Sie haben andere Rechte und Pflichten als ein Beschuldigter in einem Bußgeldverfahren. Dieser Unterschied ist entscheidend für Ihre weitere Vorgehensweise.

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Wann genau erhalte ich einen Zeugenfragebogen?

Ein Zeugenfragebogen wird in der Regel versendet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein Verkehrsverstoß wurde festgestellt: Meist handelt es sich um Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstöße, die mittels Blitzer oder Kamera dokumentiert wurden.
  • Der Halter des Fahrzeugs ist bekannt: Die Behörde ermittelt über das Kennzeichen den eingetragenen Halter des Fahrzeugs.
  • Der Fahrer auf dem Beweisfoto ist nicht eindeutig identifizierbar: Dies ist der Hauptgrund für den Zeugenfragebogen. Wenn die Qualität des Fotos schlecht ist (z.B. unscharf, schlechte Lichtverhältnisse, Verdeckung durch Sonnenblende) oder der Fahrer dem Halter nicht zweifelsfrei ähnelt (z.B. bei Firmenwagen, Mietwagen oder innerhalb einer Familie), kann die Behörde den Fahrer nicht direkt zuordnen.
  • Die Verfolgungsverjährung droht: Insbesondere wenn der Verstoß schon länger zurückliegt und die dreimonatige Verfolgungsverjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) bald abläuft, wird der Zeugenfragebogen oft als Mittel zur Fristunterbrechung eingesetzt.

Der Zeugenfragebogen ist somit ein Indiz dafür, dass die Behörde Schwierigkeiten bei der Fahreridentifizierung hat und Ihre Mithilfe benötigt.

Muss ich den Zeugenfragebogen ausfüllen und zurücksenden?

Diese Frage ist komplex und hängt von Ihrer Rolle ab:

  • Allgemeine Pflicht zur Mithilfe (als Halter): Als Halter des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, an der Aufklärung eines Verkehrsverstoßes mitzuwirken. Dies bedeutet, dass Sie Auskunft über den Fahrer geben müssen, wenn Sie dazu in der Lage sind und kein Verweigerungsrecht haben.
  • Keine Pflicht zur Selbstbezichtigung: Das Wichtigste vorab: Niemand ist in Deutschland verpflichtet, sich selbst einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen. Wenn Sie selbst gefahren sind, haben Sie ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (Strafprozessordnung, analog auch im OWiG anwendbar) oder § 53a OWiG. Sie müssen dann keine Angaben zur Person des Fahrers machen.
  • Angaben zur Person des Zeugen: Die persönlichen Daten des Zeugen (Name, Anschrift), die auf dem Fragebogen vermerkt sind, müssen grundsätzlich korrekt sein. Falsche Angaben hierzu können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Falsche Beschuldigung ist strafbar: Beschuldigen Sie eine andere Person wissentlich falsch, machen Sie sich unter Umständen strafbar (§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung). Geben Sie also nur den Fahrer an, wenn Sie sich absolut sicher sind.

Kurz gesagt: Sie müssen den Zeugenfragebogen nicht so ausfüllen, dass Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten. Ihre Personalien müssen Sie aber in der Regel bestätigen.

Zeugnisverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungsrecht

Diese beiden Rechte sind Ihr wichtigstes Schutzschild im Umgang mit dem Zeugenfragebogen:

  • Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO / § 53a OWiG): Dieses Recht steht Ihnen zu, wenn Sie durch Ihre Aussage sich selbst oder einen Ihrer in § 52 StPO genannten Angehörigen der Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Dies betrifft in der Praxis vor allem den Fall, dass Sie selbst der Fahrer waren oder ein naher Angehöriger (Ehepartner, Verlobte, Eltern, Kinder, Geschwister etc.). Sie müssen dann keine Angaben zur Person des Fahrers machen.
  • Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO / § 53 OWiG): Dieses Recht gilt für bestimmte nahe Verwandte oder Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis stehen (z.B. Geistliche, Ärzte, Anwälte). Sie können die Aussage gänzlich verweigern. Das ist für Sie als Halter relevant, wenn Sie zum Beispiel nach dem Fahrer gefragt werden und dieser Ihr Ehepartner ist.

Machen Sie von einem dieser Rechte Gebrauch, müssen Sie dies auf dem Fragebogen vermerken, z.B. mit dem Hinweis: "Ich mache von meinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch." Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Recht Anwendung bei Konsequenz
Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO) Selbstbezichtigung oder Belastung von Angehörigen Keine Angaben zur Person des Fahrers erforderlich.
Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) Nahe Angehörige oder bestimmte Berufsgeheimnisträger Aussage zu allen Fragen verweigerbar.

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Folgen des Nicht-Ausfüllens oder Schweigens

Wenn Sie den Zeugenfragebogen nicht oder nur unzureichend ausfüllen (z.B. unter Berufung auf Ihr Auskunftsverweigerungsrecht), hat dies nicht automatisch nachteilige Folgen. Die Behörde muss dann andere Wege zur Fahrerermittlung gehen.

  • Weitere Ermittlungen: Die Bußgeldstelle kann weitere Ermittlungen anstellen, z.B. das Blitzerfoto mit Passfotos aus dem Melderegister abgleichen oder sogar Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause schicken, um den Fahrer vor Ort zu identifizieren.
  • Verfolgungsverjährung: Läuft die Frist zur Verfolgungsverjährung (in der Regel drei Monate nach der Tat, § 26 Abs. 3 StVG) ab und der Fahrer konnte nicht ermittelt werden, kann der Verstoß nicht mehr geahndet werden. Der Versand eines Zeugenfragebogens kann die Verjährung einmalig unterbrechen.
  • Kein Bußgeld wegen "Nicht-Aussage": Das bloße Nicht-Ausfüllen oder das rechtmäßige Berufen auf ein Verweigerungsrecht ist an sich keine Ordnungswidrigkeit und wird nicht mit einem Bußgeld belegt.
  • Ausnahme: Fahrtenbuchauflage: Eine wichtige Ausnahme ist die sogenannte Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 5 StVG. Diese kann verhängt werden, wenn die Behörde den Fahrer trotz aller zumutbaren Ermittlungen (die auch Ihre Mithilfe umfassen) nicht ermitteln konnte und es sich um einen Verkehrsverstoß handelt, der mit einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Dies ist eine Präventivmaßnahme für die Zukunft.

Wann droht eine Fahrtenbuchauflage?

Die Fahrtenbuchauflage ist eine unangenehme Konsequenz, die jedoch nicht leichtfertig verhängt wird. Sie ist als Ultima Ratio gedacht, wenn die Fahrerermittlung trotz zumutbaren Aufwands gescheitert ist.

  • Voraussetzungen:
    1. Es muss ein Verkehrsverstoß vorliegen, der mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) bewertet wird.
    2. Die Ermittlung des Fahrers muss der Behörde nicht möglich gewesen sein.
    3. Der Halter des Fahrzeugs muss die Ermittlung erschwert oder vereitelt haben, indem er z.B. keine oder unzureichende Angaben gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre und kein Verweigerungsrecht hatte, oder der Halter hat nicht aktiv an der Aufklärung mitgewirkt (z.B. indem er ein schlechtes Foto nicht nachbessern half).
    4. Die Auflage muss verhältnismäßig sein (Einzelfallprüfung).
  • Dauer der Auflage: Ein Fahrtenbuch muss in der Regel für eine Dauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr geführt werden. Jede Fahrt muss mit Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Namen des Fahrers und Unterschrift des Fahrers dokumentiert werden. Die Nichteinhaltung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Vermeidung: Um eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden, sollten Sie entweder den Fahrer nennen, wenn Sie kein Verweigerungsrecht haben, oder aber glaubhaft darlegen können, warum Ihnen die Identifizierung nicht möglich war (z.B. lange Zeit seit dem Verstoß, viele mögliche Fahrer, schlechtes Foto). Die frühzeitige Konsultation eines Anwalts ist hier entscheidend.

Fahrtenbuchauflage: Eine ernste Konsequenz

Die Fahrtenbuchauflage ist eine lästige Pflicht und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Sie dient dazu, die Behörden bei zukünftigen Verstößen zu unterstützen, den Fahrer leichter ermitteln zu können. Bei drohender Auflage ist juristischer Rat unerlässlich.

Tipps zum Umgang mit dem Zeugenfragebogen

Wenn Sie einen Zeugenfragebogen erhalten, beachten Sie folgende Schritte:

  1. Ruhe bewahren und Fristen beachten: Der Fragebogen enthält eine Antwortfrist (oft 1-2 Wochen). Halten Sie diese unbedingt ein.
  2. Blitzerfoto prüfen: Schauen Sie sich das beigefügte Blitzerfoto genau an. Ist der Fahrer erkennbar? Sind Sie es selbst? Oder ein Angehöriger?
  3. Verweigerungsrechte prüfen:
    • Sind Sie selbst gefahren? Dann machen Sie von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch (§ 55 StPO). Sie müssen das Feld für den Fahrer nicht ausfüllen, können aber Ihre persönlichen Daten als Zeuge bestätigen.
    • Ist ein naher Angehöriger gefahren? Dann machen Sie ebenfalls von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.
    • Ist eine fremde Person gefahren (z.B. Mitarbeiter, Freund)? Wenn Sie den Fahrer kennen, sind Sie grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet, es sei denn, es liegt ein Zeugnisverweigerungsrecht vor (was bei Freunden in der Regel nicht der Fall ist). Überlegen Sie, ob Sie die Person benennen möchten.
  4. Keine falschen Angaben machen: Lügen oder falsche Beschuldigungen sind strafbar und können schwerwiegende Folgen haben.
  5. Anwalt konsultieren: Der wichtigste Rat: Bevor Sie den Zeugenfragebogen ausfüllen und zurücksenden, lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Dieser kann:
    • Den Verstoß prüfen (z.B. Messfehler).
    • Feststellen, ob die Fristen eingehalten wurden.
    • Beurteilen, ob das Blitzerfoto zur Fahreridentifizierung ausreicht.
    • Sie über Ihre Rechte (insbesondere Verweigerungsrechte) aufklären und Ihnen die rechtssichere Formulierung für den Fragebogen nennen.
    • Eine drohende Fahrtenbuchauflage abwenden.
    • Akteneinsicht beantragen, um alle Details des Vorgangs zu prüfen.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist oft der Schlüssel, um unnötige Probleme zu vermeiden und das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Fall zu erzielen.

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Häufige Fragen zum Zeugenfragebogen nach Blitzer

Der Anhörungsbogen wird an den vermeintlichen Täter geschickt und dient dessen Anhörung. Der Zeugenfragebogen wird an den Halter des Fahrzeugs gesendet, wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Der Halter ist dann als Zeuge zur Mithilfe bei der Fahrerermittlung aufgefordert.

Nein. Sie haben ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO, da Sie sich nicht selbst belasten müssen. Sie können dies auf dem Fragebogen vermerken ("Ich mache von meinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch").

Das Nicht-Zurückschicken oder unzureichende Antworten können dazu führen, dass die Behörde weitere Ermittlungen anstellt, um den Fahrer zu finden. Im schlimmsten Fall, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann und es sich um einen Punkt-relevanten Verstoß handelt, kann eine Fahrtenbuchauflage für Ihr Fahrzeug verhängt werden.

Ja. Sie können sie vermeiden, indem Sie den Fahrer nennen (sofern Sie dazu in der Lage sind und kein Verweigerungsrecht haben) oder indem Sie glaubhaft darlegen, warum die Fahrerermittlung für Sie nicht möglich war. Eine anwaltliche Beratung kann hier entscheidend sein, um eine solche Auflage abzuwenden.

Ja, unbedingt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Situation genau prüfen, die Qualität des Blitzerfotos beurteilen, Sie über Ihre Rechte (insbesondere das Auskunftsverweigerungsrecht) aufklären und Ihnen helfen, den Zeugenfragebogen rechtssicher zu beantworten oder ggf. gegen einen drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Dies kann Ihnen unnötigen Ärger und Kosten ersparen.

Quellenangaben:

  • [1] Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), § 53 (Zeugnisverweigerungsrecht)
  • [2] Strafprozessordnung (StPO), § 52 (Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen)
  • [3] Strafprozessordnung (StPO), § 55 (Auskunftsverweigerungsrecht)
  • [4] Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 26 Abs. 3 (Verfolgungsverjährung)
  • [5] Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 6 Abs. 1 Nr. 5 (Fahrtenbuchauflage)
  • [6] Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 31a (Fahrtenbuch)
  • [7] Informationen zum Zeugenfragebogen, z.B. auf Rechtsportalen zum Verkehrsrecht.

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