Erstellt am 20.03.2026, 17:25
Sie haben einen Zeugenfragebogen erhalten? Das bedeutet: Das Bild auf dem Blitzerfoto weicht vom Fahrzeughalter ab und die Behörde will den Fahrer ermitteln. Wir erklären, wann Sie schweigen dürfen und was beim Firmenwagen gilt.
Haben Sie einen Zeugenfragebogen erhalten, weil ein Angehöriger oder Mitarbeiter gefahren ist? Wir prüfen für Sie, wie Sie rechtssicher reagieren und ob ein Fahrtenbuch abgewendet werden kann.
Jetzt Fall kostenlos prüfenWährend der Anhörungsbogen direkt an den vermeintlichen Täter geht, wird der Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter geschickt, wenn dieser als Fahrer offensichtlich nicht infrage kommt (z. B. wegen des Geschlechts oder Alters auf dem Blitzerfoto). Die Behörde bittet Sie hier um Mithilfe bei der Fahrerermittlung. Im Gegensatz zum Beschuldigten haben Sie als Zeuge grundsätzlich eine Wahrheitspflicht – es sei denn, ein besonderes Recht schützt Sie.
| Situation | Rechtliche Folge |
|---|---|
| Fahrer ist ein naher Verwandter | Sie können vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. |
| Fahrer ist ein Mitarbeiter (Firmenwagen) | Das Unternehmen ist zur Mitwirkung verpflichtet (Gefahr: Fahrtenbuch). |
| Zeugenfragebogen ignorieren | Polizeibesuch oder Vorladung durch die Staatsanwaltschaft möglich. |
War Ihre Ehefrau, Ihr Verlobter oder ein enger Verwandter zum Tatzeitpunkt mit Ihrem Auto unterwegs, müssen Sie diese Person nicht belasten. Gemäß § 52 StPO steht Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Sie können im Bogen angeben, dass Sie von diesem Recht Gebrauch machen.
Aber Vorsicht: Wenn Sie dieses Recht nutzen, weiß die Behörde sofort, dass der Fahrer im familiären Umfeld zu suchen ist. Oft folgt dann ein Abgleich der Passbilder beim Einwohnermeldeamt.
Geben Sie niemals absichtlich eine falsche Person an! Wer einen anderen fälschlicherweise beschuldigt, begeht eine Straftat nach § 164 StGB (Falsche Verdächtigung). Schweigen ist erlaubt, Lügen kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Geht ein Zeugenfragebogen für einen Firmenwagen ein, ist die Situation kritischer. Unternehmen haben eine Mitwirkungspflicht bei der Fahrerermittlung. Wird der Fahrer nicht benannt und kann die Behörde ihn auch nicht selbst ermitteln, droht dem Betrieb die kostenpflichtige Auferlegung eines Fahrtenbuchs für die gesamte Flotte. Es ist daher ratsam, hier eine rechtliche Strategie zu wählen, die das Unternehmen schützt, ohne Mitarbeiter unnötig zu belasten.
Den Zeugenfragebogen einfach zu ignorieren, beendet das Verfahren in der Regel nicht. Die Bußgeldstelle wird hartnäckiger:
Wir unterstützen Sie dabei, im Zeugenfragebogen die richtigen Angaben zu machen, um Punkte und Fahrverbote im familiären Umfeld oder im Betrieb zu verhindern.
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