Toleranzabzug bei Blitzern: Was gilt je nach Geschwindigkeit?

Erstellt am 22.07.2026, 17:35

Geblitzt worden? Dann entscheiden oft nur wenige km/h darüber, ob ein Punkt bzw. Fahrverbot droht. Zum Glück gilt in Deutschland bei jeder Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der gemessenen Geschwindigkeit und dem eingesetzten Messverfahren ab – wir zeigen die aktuellen Werte im Überblick.

Ein mobiler Blitzer am Straßenrand misst die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge.
Kein Blitzer misst hundertprozentig exakt – deshalb wird immer eine Toleranz abgezogen.

Die Grundregel: 3 km/h oder 3 Prozent

Jede Messtechnik unterliegt physikalischen Ungenauigkeiten – egal ob stationäre Blitzersäule, mobiler Blitzer oder Blitzeranhänger. Damit diese Ungenauigkeiten nicht zulasten der Betroffenen gehen, wird vom gemessenen Wert vor der Berechnung des Bußgelds eine Toleranz abgezogen. Als Faustregel gilt bei standardisierten Messverfahren (Radar, Laser, Lichtschranke, Induktionsschleife):

  • Unter 100 km/h: Abzug von 3 km/h vom Messwert.
  • Über 100 km/h: Abzug von 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit (aufgerundet auf volle km/h).

Wichtig: Der Ort der Messung spielt dabei keine Rolle. Ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn geblitzt wurde, ändert an der Höhe des Toleranzabzugs nichts – entscheidend sind allein Geschwindigkeit und Messverfahren. Maßgeblich für den Bußgeldbescheid ist immer der Wert nach Toleranzabzug.

Toleranz je nach Messverfahren

Nicht jedes Messverfahren gilt als gleich zuverlässig. Je fehleranfälliger die Methode, desto höher fällt der Sicherheitsabschlag aus. Besonders relevant wird das bei Nachfahrmessungen durch die Polizei:

Messverfahren Toleranz unter 100 km/h Toleranz über 100 km/h
Radar, Laser, Lichtschranke (z. B. PoliScan, Traffistar) 3 km/h 3 Prozent
Videonachfahrsystem (z. B. ProViDa mit geeichtem Tacho) 5 km/h 5 Prozent
Nachfahren ohne Messsystem (ungeeichter Tacho) bis zu 20 Prozent
Verfahren: Radar, Laser, Lichtschranke (z. B. PoliScan, Traffistar)
Unter 100 km/h: 3 km/h
Über 100 km/h: 3 Prozent
Verfahren: Videonachfahrsystem (z. B. ProViDa mit geeichtem Tacho)
Unter 100 km/h: 5 km/h
Über 100 km/h: 5 Prozent
Verfahren: Nachfahren ohne Messsystem (ungeeichter Tacho)
Toleranz: bis zu 20 Prozent

Beim Nachfahren ohne spezielles Messsystem muss die Polizei zudem strenge Vorgaben einhalten: Die Messstrecke muss ausreichend lang sein (in der Regel 400 bis 500 Meter) und der Abstand zum verfolgten Fahrzeug darf sich nicht verändern. Weil hier der ungeeichte Tacho des Polizeifahrzeugs als Grundlage dient, verlangt die Rechtsprechung einen Abzug von bis zu 20 Prozent – ein Punkt, den Bußgeldstellen in der Praxis nicht immer korrekt berücksichtigen.

Rechenbeispiele: So wirkt sich der Toleranzabzug aus

Wie stark der Toleranzabzug das Ergebnis beeinflusst, zeigen folgende Beispiele. Gerade an den Grenzwerten für Punkte und Fahrverbote kann der Abzug den Unterschied machen:

Situation Messwert Toleranz Vorwerfbar
Innerorts, Tempo 50 73 km/h 3 km/h 70 km/h → 20 km/h zu schnell, kein Punkt
Autobahn, Tempo 100 154 km/h 3 % ≈ 5 km/h 149 km/h → 49 km/h zu schnell
Nachfahren, Tempo 100, ungeeichter Tacho 141 km/h 20 % ≈ 28 km/h 113 km/h → nur 13 km/h zu schnell

Besonders das letzte Beispiel zeigt: Statt eines drohenden Fahrverbots bleibt nach korrektem Toleranzabzug nur ein geringes Verwarngeld übrig. Es lohnt sich also immer, den angewendeten Abzug im Bescheid genau zu prüfen.

Tacho-Toleranz: Was zeigt der eigene Tacho an?

Viele Betroffene wundern sich, weil ihr eigener Tacho eine andere Geschwindigkeit angezeigt hat als der Bußgeldbescheid nennt. Der Grund: Fahrzeugtachos sind nicht geeicht und dürfen nach EU-Vorgaben um bis zu 10 Prozent plus 4 km/h nach oben abweichen. Ein Tacho, der 114 km/h anzeigt, kann also einer tatsächlichen Geschwindigkeit von nur 100 km/h entsprechen.

Wichtig dabei: Der Tacho darf niemals weniger anzeigen als tatsächlich gefahren wird. Wer sich an die angezeigte Geschwindigkeit hält, ist also vor unverschuldeten Verstößen sicher. Hauptursache für Abweichungen ist übrigens der Reifenumfang, der sich durch Abrieb und Reifenwechsel verändert.

Toleranzabzug im Ausland

Auch in den Nachbarländern gelten Toleranzabzüge – allerdings mit teils deutlich anderen Regeln und oft empfindlich höheren Bußgeldern:

Land Toleranzregelung
Österreich Laser: 3 km/h bzw. 3 % (über 100 km/h); Radar: 5 km/h bzw. 5 %
Schweiz Laser: 3–5 km/h je nach Tempo; Radar: 5–7 km/h je nach Tempo
Italien 5 % der Geschwindigkeit, mindestens 5 km/h
Spanien 3 bis 7 km/h, abhängig von Gerätetyp und Wartung
Frankreich Stationär: 5 km/h bzw. 5 %; mobil: 10 km/h bzw. 10 %

FAQ: Toleranzabzug bei Blitzern

Ja, die Bußgeldstelle zieht die Toleranz bereits vor Erlass des Bescheids ab. Im Bußgeldbescheid steht deshalb in der Regel sowohl der gemessene als auch der bereinigte Wert. Trotzdem lohnt die Kontrolle: Gerade bei Nachfahrmessungen wird der korrekte (hohe) Abzug nicht immer angewendet.

Nein, das ist ein verbreiteter Irrglaube. Der Ort der Messung ist für den Toleranzabzug irrelevant. Entscheidend sind allein die gemessene Geschwindigkeit (unter oder über 100 km/h) und das eingesetzte Messverfahren.

Nein. Die Toleranz kompensiert nur die übliche Messunsicherheit des Geräts. Bedienfehler, ein falscher Aufstellwinkel, Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen oder eine abgelaufene Eichung werden dadurch nicht ausgeglichen – solche Mängel können einen Einspruch begründen.

Fazit: Kleiner Abzug, große Wirkung

Der Toleranzabzug ist gesetzlich vorgesehen und kann an den Grenzwerten für Punkte und Fahrverbote den entscheidenden Unterschied machen. Gerade bei Nachfahrmessungen mit bis zu 20 Prozent Abzug passieren den Behörden immer wieder Fehler. Wer geblitzt wurde, sollte deshalb nicht nur den Messwert, sondern auch den angewendeten Toleranzabzug prüfen lassen – und bei Zweifeln die Messakte einsehen.

Quellen & Rechtsprechung:

  • [1] PTB: Anforderungen an Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte und Verkehrsfehlergrenzen.
  • [2] BGH: Rechtsprechung zum Sicherheitsabschlag bei Nachfahrmessungen mit ungeeichtem Tacho (Az. 4 StR 366/83).
  • [3] EU-Richtlinie 75/443/EWG: Zulässige Abweichungen der Geschwindigkeitsanzeige von Kraftfahrzeugen.

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