Rote Ampel überfahren und zweimal geblitzt: Was bedeutet das?

Aktualisiert am 6. Januar 2026, 14:45

Wer an einer roten Ampel zweimal geblitzt wird, fragt sich oft, ob zwei Verstöße gleichzeitig geahndet werden. Tatsächlich dient das zweimalige Auslösen der Dokumentation eines einheitlichen Vorgangs. Es soll zweifelsfrei belegen, ob der geschützte Kreuzungsbereich tatsächlich befahren wurde.

Ein Auto fährt an der Kreuzung Bernauer Straße in Berlin über eine rote Ampel, hält aber kurz nach der Haltelinie.
Das Überfahren der Haltelinie, kostet nur 10 Euro.

Die technische Beweisführung

Die zwei Aufnahmen erfüllen unterschiedliche Funktionen im Bußgeldverfahren:

  • Aufnahme 1: Dokumentiert das Überfahren der Haltelinie bei Rotlicht.
  • Aufnahme 2: Belegt, ob das Fahrzeug weiter in den Kreuzungsbereich eingefahren ist oder rechtzeitig zum Stillstand kam.

Haltelinienverstoß vs. Rotlichtverstoß

Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Verstößen ist für das Strafmaß entscheidend. Hier hilft die Auswertung beider Fotos oft dem Autofahrer:

Verstoßart Tatbestand Rechtsfolge (Regelsatz)
Haltelinienverstoß Überfahren der Linie, aber Anhalten vor dem Kreuzungsbereich. 10 € Verwarngeld, keine Punkte.
Rotlichtverstoß Einfahren in den durch die Ampel geschützten Bereich. Ab 90 € Bußgeld, mind. 1 Punkt.

Bußgelder und die 1-Sekunden-Regel

Maßgeblich für die Schwere des Rotlichtverstoßes ist die Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie. Hierbei wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Verstoß unterschieden:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war weniger als eine Sekunde rot. Die Folge sind in der Regel 90 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren) und ein Punkt in Flensburg.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: War die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot, drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Verstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Haltelinienverstoß 10 € - - Kostenlos prüfen
Rote Ampel unter 1 Sekunde überfahren 90 € 1 - Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
Rote Ampel über 1 Sekunde überfahren 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlichtverstoß < 1 Sek.
Bußgeld:
90 €
Punkte:
1
Fahrverbot:
-
< 1 Sek. mit Gefährdung
Bußgeld:
200 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat
< 1 Sek. mit Sachbeschädigung
Bußgeld:
240 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat
Rotlichtverstoß > 1 Sek. (Qualifiziert)
Bußgeld:
200 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat
> 1 Sek. mit Gefährdung
Bußgeld:
320 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat
> 1 Sek. mit Sachbeschädigung
Bußgeld:
360 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand.

Mögliche Fehlerquellen bei Ampelblitzern

Trotz standardisierter Messverfahren sind die Systeme nicht fehlerfrei. Häufige Ansatzpunkte für eine Prüfung sind:

  • Fehlende Gelbphase: Die Gelbphase muss je nach zulässiger Geschwindigkeit eine bestimmte Dauer haben (z.B. 3 Sekunden bei 50 km/h). Ist sie zu kurz, ist die Messung angreifbar.
  • Induktionsfehler: Falsch verlegte oder beschädigte Schleifen im Asphalt können zu Früh- oder Spätauslösungen führen.
  • Zuordnung: Bei mehreren Fahrzeugen auf dem Foto muss zweifelsfrei feststehen, wer den Kontakt ausgelöst hat.

FAQ: Ihre Fragen zum Ampel-Blitzer

Stationäre Ampel-Blitzer sind technisch so eingestellt, dass sie erst bei aktivem Rotlicht scharf schalten. Wenn es geblitzt hat, war die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits für einen Sekundenbruchteil rot. Ausnahme: Ein technischer Defekt oder eine falsch kalibrierte Gelbphase (diese muss je nach Tempo 3 bis 5 Sekunden dauern).

Nein. Das doppelte Blitzen dient nur der Beweisführung für einen einzigen Verstoß. Die Strafe richtet sich ausschließlich nach der Rotlichtdauer (unter oder über 1 Sekunde) und ob eine Gefährdung vorlag.

Ja, ein Einspruch kann Erfolg haben, wenn Sie beispielsweise verkehrsbedingt in der Kreuzung zum Stehen kamen (Rückstau) oder wenn Sie durch eine Gefahrenbremsung knapp hinter der Linie stoppten. Hier hilft das zweite Foto oft als Beweis für Ihr Anhalten.

Quellenangaben & Referenzen:

Bußgeldkatalog 2026 – Aktuelle Strafen & Bußgelder

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