Erstellt am 26.02.2026, 07:35
Ein aktueller Fall vor dem AG Dessau-Roßlau und dem OLG Naumburg sorgt für Aufsehen. Es geht um fehlerhafte Einstellungen am PoliScan FM1 und eine höchst ungewöhnliche Urteilsbegründung, die schlussendlich zur Aufhebung des Fahrverbots führte.
Fordern Sie jetzt eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung an. Oftmals lassen sich im Behördenschreiben oder aufgrund der Historie der Messstelle Anhaltspunkte finden, ob bei der Messung der Schwenkwinkel korrekt eingestellt war oder andere Formfehler vorliegen.
Jetzt Messung prüfenEin Autofahrer wurde auf der A9 bei Dessau-Roßlau mit 165 km/h (nach Toleranz) geblitzt – erlaubt waren 120 km/h. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 480 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot. Doch der Verteidiger stieß auf eine technische Besonderheit beim verwendeten Messgerät PoliScan FM1.
Die Gebrauchsanweisung des Herstellers sieht für den PoliScan FM1 einen optimalen Schwenkwinkel von etwa 20 Grad vor. Im vorliegenden Fall war das Gerät jedoch auf 33,6 Grad eingestellt.
| Parameter | Vorgabe (Empfehlung) | Ist-Wert im Fall | Folge |
|---|---|---|---|
| Schwenkwinkel | ca. 20° | 33,6° | Verkürzter Messbereich |
| Messstrecke | Idealverlauf | Eingeschränkt | Anfechtbarkeit erhöht |
Obwohl ein Gutachter bestätigte, dass die Messung trotz der Abweichung technisch noch "gerade so" im gültigen Bereich lag, rügte die Verteidigung das Abweichen vom standardisierten Messverfahren. Wenn ein Gerät außerhalb der Herstellervorgaben betrieben wird, muss das Gericht die Messung besonders kritisch prüfen.
Das OLG Naumburg (Az. 1 ORbs 133/25) gab der Rechtsbeschwerde statt und hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Die Richter sahen massive Begründungsmängel:
Besonders brisant: Das OLG kritisierte scharf, dass das Amtsgericht Dessau-Roßlau durchgehend geschlechtsneutrale Formulierungen wie "betroffene Person" oder "messverantwortliche Person" verwendete, obwohl es sich eindeutig um einen Mann handelte.
"Derartige Bezeichnungen von Menschen in hoheitlichen Erkenntnissen muten despektierlich an. [...] Es besteht die Gefahr, dass damit in die persönliche Ehre eingegriffen wird." (OLG Naumburg)
Das OLG sah darin einen Verstoß gegen das Klarheitsgebot für Urteile. Ein Gericht müsse Ross und Reiter nennen, anstatt Beteiligte auf ein "Neutrum" zu reduzieren.
Dieser Fall zeigt, dass sich eine Überprüfung einer Blitzermessung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auszahlen kann. Durch die Kombination aus technischen Fehlern (Schwenkwinkel) und handwerklichen Fehlern im Urteil wurde ein bereits sicher geglaubtes Fahrverbot gekippt. Wer mit einem Traffistar S350 oder Poliscan Fm1 geblitzt wird, sollte das Messprotokoll immer auf den Schwenkwinkel prüfen lassen.
Informieren Sie sich über die aktuellen Strafen bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.
Zu den Strafen
Bei zu geringem Abstand drohen Bußgeld, Punkte und sogar Fahrverbote.
Zu den Strafen
Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.
Zu den Strafen
Diese Strafen drohen bei der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer.
Zu den Strafen