PoliScan FM1: Urteil wegen falschem Schwenkwinkel aufgehoben

Erstellt am 26.02.2026, 07:35

Ein aktueller Fall vor dem AG Dessau-Roßlau und dem OLG Naumburg sorgt für Aufsehen. Es geht um fehlerhafte Einstellungen am PoliScan FM1 und eine höchst ungewöhnliche Urteilsbegründung, die schlussendlich zur Aufhebung des Fahrverbots führte.

Ein Polican Fm1 Blitzeranhänger überwacht die Geschwindigkeit an einer Autobahn.
Auch Poliscan Fm1-Blitzeranhänger dürfen nicht außerhalb des Zulassungsbereichs messen.

Der Fall: 165 km/h auf der A9

Ein Autofahrer wurde auf der A9 bei Dessau-Roßlau mit 165 km/h (nach Toleranz) geblitzt – erlaubt waren 120 km/h. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 480 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot. Doch der Verteidiger stieß auf eine technische Besonderheit beim verwendeten Messgerät PoliScan FM1.

Fehlerquelle: Schwenkwinkel von 33,6° statt 20°

Die Gebrauchsanweisung des Herstellers sieht für den PoliScan FM1 einen optimalen Schwenkwinkel von etwa 20 Grad vor. Im vorliegenden Fall war das Gerät jedoch auf 33,6 Grad eingestellt.

Parameter Vorgabe (Empfehlung) Ist-Wert im Fall Folge
Schwenkwinkel ca. 20° 33,6° Verkürzter Messbereich
Messstrecke Idealverlauf Eingeschränkt Anfechtbarkeit erhöht
Parameter: Schwenkwinkel
Vorgabe: ca. 20° | Ist: 33,6°
Folge: Verkürzter Messbereich

Obwohl ein Gutachter bestätigte, dass die Messung trotz der Abweichung technisch noch "gerade so" im gültigen Bereich lag, rügte die Verteidigung das Abweichen vom standardisierten Messverfahren. Wenn ein Gerät außerhalb der Herstellervorgaben betrieben wird, muss das Gericht die Messung besonders kritisch prüfen.

OLG Naumburg hebt das Urteil auf

Das OLG Naumburg (Az. 1 ORbs 133/25) gab der Rechtsbeschwerde statt und hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Die Richter sahen massive Begründungsmängel:

  • Es fehlten Angaben zur Gültigkeit der Eichung.
  • Der Toleranzabzug wurde nicht korrekt dargelegt.
  • Die Beschilderung vor Ort wurde als "gerichtsbekannt" abgetan, ohne sie konkret im Urteil zu belegen.

Kurios: Gendern als Formfehler?

Besonders brisant: Das OLG kritisierte scharf, dass das Amtsgericht Dessau-Roßlau durchgehend geschlechtsneutrale Formulierungen wie "betroffene Person" oder "messverantwortliche Person" verwendete, obwohl es sich eindeutig um einen Mann handelte.

"Derartige Bezeichnungen von Menschen in hoheitlichen Erkenntnissen muten despektierlich an. [...] Es besteht die Gefahr, dass damit in die persönliche Ehre eingegriffen wird." (OLG Naumburg)

Das OLG sah darin einen Verstoß gegen das Klarheitsgebot für Urteile. Ein Gericht müsse Ross und Reiter nennen, anstatt Beteiligte auf ein "Neutrum" zu reduzieren.

Folgen des Urteils: Überprüfung des Messprotokolls sinnvoll

Dieser Fall zeigt, dass sich eine Überprüfung einer Blitzermessung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auszahlen kann. Durch die Kombination aus technischen Fehlern (Schwenkwinkel) und handwerklichen Fehlern im Urteil wurde ein bereits sicher geglaubtes Fahrverbot gekippt. Wer mit einem Traffistar S350 oder Poliscan Fm1 geblitzt wird, sollte das Messprotokoll immer auf den Schwenkwinkel prüfen lassen.

FAQ: PoliScan FM1 Urteil & Schwenkwinkel

Der Schwenkwinkel definiert die horizontale Ausrichtung des PoliScan FM1 zur Fahrbahn. Laut Gebrauchsanweisung ist ein Winkel von ca. 20° vorgesehen. Wird das Gerät wie im Fall Dessau-Roßlau mit 33,6° aufgestellt, verkürzt sich die Messstrecke. Das kann dazu führen, dass das Fahrzeug nicht lange genug im Laserstrahl bleibt, um einen validen Mittelwert zu bilden. In solch einem Fall liegt kein „standardisiertes Messverfahren“ mehr vor.

Die Aufhebung erfolgte aus zwei Hauptgründen:
  • Mangelnde Beweiswürdigung: Das Amtsgericht hatte wesentliche Daten wie den Toleranzabzug, die Eichung und die konkrete Beschilderung nicht ausreichend im Urteil dokumentiert.
  • Verstoß gegen das Klarheitsgebot: Die konsequente Nutzung geschlechtsneutraler Ersatzformen (z. B. „betroffene Person“ statt „der Betroffene“) wurde als despektierlich und rechtsfehlerhaft gerügt, da sie die Identität der Beteiligten verschleiert.

Ja. Wenn durch den falschen Winkel die Messung nicht mehr als standardisiert gilt, muss die Behörde die Korrektheit individuell nachweisen (meist durch ein teures Gutachten). Gelingt dies nicht zweifelsfrei oder ergeben sich durch die Winkelabweichung rechnerische Unschärfen, kann die Geschwindigkeit zu Gunsten des Fahrers nach unten korrigiert werden – oft unter die Grenze, ab der ein Fahrverbot droht oder das Verfahren aufgrund von Formfehlern ganz eingestellt werden.

Diese Information steht nicht im Bußgeldbescheid. Sie findet sich ausschließlich im Messprotokoll oder in den digitalen Falldaten (XML-Datei) der Messserie. Um diese Daten prüfen zu können, ist eine Akteneinsicht durch einen spezialisierten Anwalt oder einen Sachverständigen erforderlich.

Bußgeldkatalog 2026 – Aktuelle Strafen & Bußgelder

Auto fährt zu schnell an Blitzer vorbei

Geschwindigkeit überschritten?

Informieren Sie sich über die aktuellen Strafen bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.

Zu den Strafen
Abstandsmessung auf der Autobahn

Abstand nicht eingehalten?

Bei zu geringem Abstand drohen Bußgeld, Punkte und sogar Fahrverbote.

Zu den Strafen
Rote Ampel wird überfahren

Rote Ampel überfahren?

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

Zu den Strafen
Person benutzt Handy am Steuer

Handy am Steuer benutzt?

Diese Strafen drohen bei der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer.

Zu den Strafen