Messung mit Lasergerät und Foto: Welcher Blitzer steckt dahinter?

Erstellt am 12.02.2026, 12:31

Im Bußgeldbescheid steht oft nur kryptisch „Messung mit Lasergerät und Foto“. Doch was bedeutet das genau? Ob fest installierte Säule oder mobiler Anhänger – wir klären auf, welche Technik hinter dieser Bezeichnung steckt und warum Laser-Blitzer besonders fehleranfällig sein können.

Eine mobiler Poliscan Speed Blitzer auf einem Stativ am Straßenrand, der Lasertechnologie nutzt.
Messungen mit Lasergerät und Foto werden häufig mit Poliscan-Speed-Blitzern durchgeführt.

Was bedeutet Messung mit Lasergerät und Foto?

Die Bezeichnung „Messung mit Lasergerät und Foto“ wird häufig von zentralen Bußgeldstellen wie dem Regierungspräsidium Kassel oder dem Polizeipräsidium Rheinpfalz verwendet. Im Gegensatz zu klassischen Radar-Blitzern senden diese Geräte (LIDAR) gebündelte Lichtimpulse aus, die das Fahrzeug abtasten.

Aus der Zeit, die das Licht für den Weg zum Auto und zurück benötigt, errechnet das System präzise die Geschwindigkeit. Erst wenn eine Überschreitung festgestellt wird, löst die Kamera aus. Da dieser gesamte Vorgang digital dokumentiert und gespeichert wird, spricht man von der Messung mit Lasergerät und Foto. Ein großer Vorteil für die Behörden: Diese Technik ermöglicht eine Mehrspur-Erfassung und benötigt keine baulichen Veränderungen wie Induktionsschleifen in der Fahrbahn.

Welcher Blitzer ist das konkret?

Wenn Sie diesen Begriff in Ihrem Anhörungsbogen lesen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eines der folgenden Geräte zum Einsatz kam. Jedes dieser Modelle hat spezifische Schwachstellen:

Messgerät Typische Bauform Details
PoliScan Speed Stationäre Blitzersäule/ Mobil auf einem Stativ Zum Messgerät
PoliScan FM1 Stationäre Blitzersäule / Mobiler Blitzeranhänger Zum Messgerät
Traffistar S350 Stationäre Blitzersäuleär / Blitzeranhänger (Minirack) Zum Messgerät
Gerät: PoliScan Speed
Bauform: Stationäre Blitzersäule/ Mobil auf einem Stativ
Zum Messgerät
Gerät: PoliScan FM1
Bauform: Stationäre Blitzersäule / Mobiler Blitzeranhänger
Zum Messgerät
Gerät: Traffistar S350
Bauform: Stationäre Blitzersäuleär / Blitzeranhänger (Minirack)
Zum Messgerät

Welche Toleranz gibt es bei der Lasermessung?

Wie bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird auch hier ein Toleranzabzug gewährt, um kleine Ungenauigkeiten auszugleichen. Bei der Lasermessung der Polizei gelten standardmäßig folgende Werte:

  • 3 km/h Abzug bei einer Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h.
  • 3 Prozent Abzug bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.

Kann man eine Lasermessung anfechten?

Ja, insbesondere bei mobilen Messsgeräten und Blitzeranhängern bestehen gute Chancen. Gerade weil Laser-Systeme wie PoliScan FM1 oder Traffistar S350 hochkomplex sind, passieren im Alltag Fehler. Häufige Angriffspunkte bei einem Einspruch sind technische Mängel oder Bedienfehler:

Fehlerquelle Lasergerät Auswirkung auf das Verfahren
Falscher Messwinkel Führt zu sogenannten "Stufenmessungen" – der Wert ist mathematisch falsch.
Zuordnungsprobleme Bei mehreren Fahrzeugen im Messfeld ist oft unklar, wer den Blitz ausgelöst hat.
Fehlende Rohmessdaten Liegen Anhaltspunkte für Messfehler vor, bestehen gute Chancen für einen Einspruch.
Abgelaufene Eichung Die Messung darf nicht als Beweis im Standardverfahren verwertet werden.

FAQ: Messung mit Lasergerät

Ja, bei mobilen Kontrollen mit der Laserpistole. In diesem Fall wird der Fahrer direkt angehalten. Hier muss allerdings ein höherer Toleranzabzug gewährt werden, z.B. 4% bei Riegl-Laserpistolen. Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren kann ein Abzug von bis zu 20% gefordert werden. Ansonsten ist ein Blitzerfoto Standard: Bei stationären oder teilstationären Geräten (Säulen/Anhänger/mobil auf Stativ) ist ein Foto zwingend für die Identifizierung zwingend erforderlich.

Behörden nutzen oft Standardformulierungen. Welches Gerät (z. B. Traffistar S350) wirklich genutzt wurde, erfährt man meist erst durch die Akteneinsicht.

Sie gelten als moderner, sind aber anfällig für Messfehler oder speichern häufig keine Messdaten. Schon ein minimal falscher Aufstellwinkel zur Fahrbahn kann zu Messungen außerhalb des Auswerterahmens führen, was oft einen Einspruch ermöglicht.

Fazit: Lasertechnik ist kein Garant für Richtigkeit

Die Messung mit Lasergerät und Foto ist heute Standard, aber keineswegs fehlerfrei. Besonders wenn kein konkretes Gerät genannt wird, lohnt sich der genaue Blick in die Messakte. Oft verbergen sich hinter den digitalen Daten Angriffspunkte, die zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Quellen & Rechtsprechung:

  • [1] Verfassungsgerichtshof Saarland: Urteil zur Unverwertbarkeit von Traffistar S350 Messungen (Az. Lv 7/17).
  • [2] PTB: Bauartzulassung für Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte mit LIDAR-Technologie.
  • [3] OLG Düsseldorf: Anforderungen an die Dokumentation bei standardisierten Messverfahren.

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