Erstellt am 14. April 2026, 07:33
Während der aktuellen ROADPOL Speedweek 2026 setzen viele Polizeidirektionen wieder auf die Laserpistole TraffiPatrol XR. Doch das handliche Gerät steht juristisch massiv unter Beschuss: Da es weder Fotos noch Rohmessdaten speichert, zweifeln Gerichte zunehmend an der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren.
Das vom Hersteller Jenoptik entwickelte Gerät sendet Laserimpulse aus, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Aus der Zeitdifferenz berechnet das System die Geschwindigkeit. Das Problem: Der Beamte sieht das Ergebnis nur auf einem Display. Da kein Foto gemacht wird, muss das Fahrzeug in der Regel unmittelbar nach der Messung angehalten werden, um den Fahrer zu identifizieren.
Ein wegweisender Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken sorgt derzeit für Unruhe in den Bußgeldstellen. Das Gericht stellte ein Verfahren ein, weil das Gerät keine Rohmessdaten speichert.
Wenn ein faires Verfahren schon dann gefährdet ist, wenn Rohmessdaten nicht gespeichert werden, gilt dies erst recht, wenn überhaupt keine Falldokumentation (Foto oder Datenpaket) existiert. Ohne diese Daten ist eine nachträgliche technische Überprüfung durch Gutachter unmöglich.
Da beim TraffiPatrol XR der Mensch das Gerät bedient, sind Fehlerquellen weitaus häufiger als bei stationären Blitzern:
Ob TraffiPatrol XR oder Riegl FG21-P: Messungen mit Laserpistolen ohne Beweisfotos sind oft anfechtbar. Prüfen Sie jetzt Ihre Chancen auf Einstellung des Verfahrens.
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