Fahrverbot: Ab wie viel km/h zu schnell droht es 2026?

Erstellt am 08.03.2026, 07:57

Wir zeigen Ihnen, ab welcher Überschreitung innerorts & außerorts laut Bußgeldkatalog 2026 ein Fahrverbot droht, welche Sonderregeln für Wiederholungstäter greifen und welche Möglichkeiten es gibt, ein Fahrverbot abzuwenden.

Lichtschrankenblitzer messen die Geschwindigkeit auf einer Autobahn bei Regen.
Außerorts droht ab 26 km/h zu schnell ein Fahrverbot - jedoch nur für Wiederholungstäter.

Bußgeldkatalog innerorts 2026

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Strafen strenger als außerorts. Wer hier deutlich zu schnell fährt, gefährdet Fußgänger und Radfahrer. Ein Fahrverbot droht Ersttätern innerorts ab einer Überschreitung von 31 km/h (nach Toleranzabzug).

Bußgeldkatalog 2026 PKW und Motorrad (Innerorts)
Zu schnell innerorts
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 km/h 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 km/h 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 km/h 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 km/h 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 km/h 180 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31 - 40 km/h 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 km/h 400 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
51 - 60 km/h 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog 2026: PKW (Innerorts)
Km/h Bußgeld P FV Einspruch
0-10 30 € - - eher nicht
11-15 50 € - - eher nicht
16-20 70 € - - Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 2M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3M Jetzt prüfen
über 70 800 € 2 3M Jetzt prüfen

P = Punkte, FV = Fahrverbot, * Wiederholungstäter

Bußgeldkatalog außerorts 2026

Auf Autobahnen und Landstraßen liegt die Schwelle für ein Regelfahrverbot etwas höher. Hier müssen Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h überschreiten, damit der Führerschein für einen Monat eingezogen wird.

Bußgeldkatalog 2026: PKW (Innerorts)
Km/h Bußgeld P FV Einspruch
0-10 30 € - - eher nicht
11-15 50 € - - eher nicht
16-20 70 € - - Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 - Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 2M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3M Jetzt prüfen
über 70 800 € 2 3M Jetzt prüfen

P = Punkte, FV = Fahrverbot, * Wiederholungstäter

Bußgeldkatalog 2026 PKW und Motorrad (Außerorts)
Zu schnell außerorts
Punkte Fahrverbot Einspruch
0-10 km/h 20 € - - eher nicht
11-15 km/h 40 € - - eher nicht
16-20 km/h 60 € - - Kostenlos prüfen
21-25 km/h 100 € 1 - Kostenlos prüfen
26-30 km/h 150 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31-40 km/h 200 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
41-50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51-60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61-70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.

Die 2 x 26 km/h Regel für Wiederholungstäter

Vorsicht: Auch wenn Sie die oben genannten Grenzen nicht erreichen, kann der Führerschein weg sein. Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr zu viel geblitzt wird, gilt als beharrlicher Wiederholungstäter. In diesem Fall verhängt die Bußgeldstelle in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat, selbst wenn die Einzelverstöße eigentlich kein Verbot vorgesehen hätten.

Fahrverbot umgehen: Geht das 2026 noch?

Ein Fahrverbot ist für viele existenzbedrohend. Es gibt rechtliche Wege, dies abzuwenden:

  • Messfehler nachweisen: Viele Blitzer (z.B. PoliScan FM1) haben technische Schwachstellen wie falsche Schwenkwinkel.
  • Absehen vom Fahrverbot: In Härtefällen kann ein Gericht das Fahrverbot gegen eine Erhöhung des Bußgeldes (oft Verdoppelung) aufheben.
  • Augenblicksversagen: Wenn ein Schild leicht übersehen werden konnte (z.B. durch einen LKW verdeckt), kann das Fahrverbot entfallen.

FAQ zum Fahrverbot 2026

Ersttäter (wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatte) haben eine Viertelmonatsfrist. Sie können innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft wählen, wann sie den Führerschein abgeben. Wiederholungstäter müssen sofort abgeben.

Ja. Die genannten Grenzen (31/41 km/h) gelten für den Netto-Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit werden meist 3 km/h (unter 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h) abgezogen.

Ja, deutlich. Da von schweren Fahrzeugen eine höhere Betriebsgefahr ausgeht, greift das Fahrverbot für LKW-Fahrer (über 3,5t) bereits früher. Innerorts droht der Entzug der Fahrerlaubnis oft schon ab 26 km/h zu viel, außerorts ab 31 km/h. Zudem sind die Bußgelder in der Regel höher als bei PKW-Verstößen.

Das kommt auf Ihren Status an:
  • Ersttäter: Wenn Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatten, sind Sie "Ersttäter". Sie haben eine Schonfrist von 4 Monaten ab Rechtskraft des Bescheids, in der Sie den Zeitpunkt der Abgabe frei wählen können (z. B. im Urlaub).
  • Wiederholungstäter: Hatten Sie in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot, entfällt diese Frist. Der Führerschein muss dann sofort mit Eintritt der Rechtskraft abgegeben werden.

Ein klassischer "Freikauf" existiert nicht, aber eine Umwandlung ist in begründeten Einzelfällen möglich. Voraussetzung ist meist eine unzumutbare Härte (z. B. drohender Jobverlust). Das Gericht verlangt hierfür detaillierte Nachweise und erhöht im Gegenzug das Bußgeld oft auf das Doppelte oder Dreifache. Ohne spezialisierten Anwalt ist dies jedoch extrem schwierig durchzusetzen.

Ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einem Fahrverbot führt, ist in der Probezeit immer ein A-Verstoß. Neben dem Fahrverbot, den Punkten und dem Bußgeld verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei Jahre, und die Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) wird angeordnet.

Rechtliche Grundlagen & Quellen:

Bußgeldkatalog 2026 – Aktuelle Strafen & Bußgelder

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