Erstellt am 06.02.2026, 08:35
Der Gatso GTC-GS11 ist ein weit verbreitetes Kombi-Messsystem zur Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung. Doch das Messverfahren ist anfällig für formale und technische Mängel. Wir zeigen Ihnen, warum viele Bescheide rechtlich auf wackeligen Beinen stehen.
Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Ihre Gatso-GTC-GS-11-Messung von Fehlern betroffen ist. Oftmals lassen Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot aufgrund von technischen oder formalen Fehlern vermeiden.
Einspruch kostenlos prüfenDer Gatso-GTC-Blitzer basiert auf dem Prinzip der Weg-Zeit-Berechnung mittels Induktionsschleifenmessung:
Ein kritischer Punkt beim Gatso GTC-GS11 ist die Position der Sensoren. Da die Induktionsschleifen technisch bedingt nicht direkt auf der Haltelinie liegen können, misst das System lediglich die sogenannte Schleifenauslösungszeit. Dies ist der Zeitpunkt, an dem die Fahrzeugfront die zweite Schleife im Asphalt überquert.
| Zeitwert am Sensor: | 0,85 Sek. |
| Zuschlag (Weg von Linie zu Sensor): | + 0,12 Sek. |
| Errechnete Rotzeit: | 0,97 Sek. |
| Zeitwert am Sensor: | 0,94 Sek. |
| Zuschlag (Weg von Linie zu Sensor): | + 0,12 Sek. |
| Errechnete Rotzeit: | 1,06 Sek. |
Diese „Rückrechnung“ auf die Haltelinie birgt enorme Fehlerrisiken. Da die vorzuwerfende Rotzeit das entscheidende Kriterium für die Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rot) ist, kann bereits eine minimale Abweichung über Fahrverbot oder Weiterfahrt entscheiden.
Gutachter finden beim Gatso GTC-GS11 regelmäßig folgende Schwachstellen in der Kalkulation:
Besonders wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine rote Ampel überfahren zu haben und die gemessene Zeit knapp über der kritischen 1,0-Sekunden-Marke liegt, lohnt sich eine genaue Prüfung der Rohmessdaten durch einen Sachverständigen.
Experten stellen beim Gatso GTC-GS11 überdurchschnittlich oft formale Fehler fest, die zur Unverwertbarkeit führen können:
| Prüfpunkt | Typische Auffälligkeit beim Gatso | Einspruch |
|---|---|---|
| Konformität | Falscher Verweis auf PTB-A 18.11 statt 12.02/12.08 | Einspruch prüfen |
| Messprotokoll | Häufig lückenhaft oder fehlt vollständig | Einspruch prüfen |
| Gebrauchsanweisung | Veralteter Stand (12/2014) mit fehlenden Pflichtinhalten | Einspruch prüfen |
Der ordnungsgemäße Betrieb des Gatso-Systems setzt voraus, dass die Messbeamten speziell für dieses Gerät geschult sind. Da die Gebrauchsanweisung des Herstellers (Stand 2014) jedoch mangelhafte Hinweise zur notwendigen Schulung und zum Umgang mit baulichen Veränderungen an der Messstelle enthält, lässt sich die Personaleignung oft erfolgreich anzweifeln.
Lassen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Ihr Bescheid aufgrund von Formfehlern oder Rechnungsfehlern anfechtbar ist.
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