Aktualisiert am 30. Juni 2026, 09:30
Eine größere Reform wie 2020 bleibt zwar aus, dennoch ändert sich zum 1. Juli 2026 einiges im deutschen Verkehrsrecht. Vom Verbot des Punktehandels bis zur längeren Verjährungsfrist – wir zeigen, was auf Autofahrer zukommt und was das für laufende Bußgeldverfahren bedeutet.
Mit der Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) reagiert der Gesetzgeber vor allem auf eine in der Praxis seit Jahren bekannte Schwachstelle: den sogenannten Punktehandel. Bislang konnten Verkehrsverstöße unter bestimmten Umständen relativ unkompliziert auf eine andere Person übertragen werden – sei es über kommerzielle Vermittlungsagenturen im Internet oder im privaten Umfeld. Wer dadurch Punkte in Flensburg auf jemand anderen übertragen ließ, musste bislang kaum mit Konsequenzen rechnen. Diese Gesetzeslücke wird zum 1. Juli 2026 geschlossen.
Daneben bringt die Reform Anpassungen bei Verjährungsfristen, der digitalen Parkraumüberwachung sowie dem Fahrverbot für Ersttäter mit sich. Eine umfassende Neuordnung wie bei der gescheiterten StVO-Novelle 2020 ist damit zwar nicht verbunden, für Betroffene eines Bußgeldverfahrens lohnt sich der Blick ins Detail aber dennoch.
Zwischen einer begangenen Ordnungswidrigkeit und dem Erlass eines Bußgeldbescheids galt bisher eine dreimonatige Verjährungsfrist, die etwa durch ein Anhörungsschreiben um weitere drei Monate verlängert werden konnte. Mit der Reform gilt von Beginn an eine sechsmonatige Frist. Die Behörden gewinnen dadurch spürbar mehr Zeit, um Verfahren zu bearbeiten und Halter zu ermitteln – für Betroffene bedeutet das im Umkehrschluss, dass ein Verfahren länger offenbleiben kann, als sie es bislang gewohnt waren. Wer wissen möchte, welche Fristen innerhalb eines laufenden Verfahrens nach Zustellung eines Bescheids zu beachten sind, findet das im Detail in unserem Beitrag Bußgeldbescheid: Frist und was zu beachten ist.
Für sogenannte Scancars wurde zudem eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen. Diese mit Kamerasystemen ausgestatteten Fahrzeuge erfassen parkende Autos automatisiert und sollen Parkverstöße effizienter ahnden. Da hierbei dauerhaft Kennzeichen und Standortdaten erfasst werden, dürften datenschutzrechtliche Fragen – etwa zur Speicherdauer bei unauffälligen Fahrzeugen – auch künftig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen bleiben. Schließlich wurden auch die rechtlichen Voraussetzungen für einen digitalen Führerschein als Ergänzung zum klassischen Kartenführerschein geschaffen. Künftig soll es genügen, einen digitalen Nachweis per Smartphone vorzuzeigen – der Kartenführerschein bleibt aber weiterhin gültig und für Auslandsfahrten zwingend erforderlich. Das Bundesverkehrsministerium plant die Einführung bis Ende 2026, vorgesehen für deutsche Kartenführerscheine ab Ausstellungsjahr 1999.
Vor allem das Verbot des Punktehandels gilt als Kernstück der Reform und war in der Verkehrsrechtsszene seit Langem gefordert. Bisher fehlte vielfach eine klare strafrechtliche Handhabe gegen Personen, die wissentlich falsche Angaben zur Fahrereigenschaft machten, um eine andere Person die Punkte oder ein Fahrverbot übernehmen zu lassen.
Die zentrale Neuerung betrifft die Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Fahrerermittlung: Wer gegenüber einer Behörde wissentlich falsche Angaben zur Verantwortlichkeit für eine Ordnungswidrigkeit macht oder gewerblich entsprechende Vermittlungsdienste anbietet, begeht künftig selbst eine eigenständige Ordnungswidrigkeit. Wichtig zu wissen: Betroffen sind ausschließlich Fälle der bewussten Täuschung – die Inanspruchnahme rechtmäßiger Verteidigungsmittel, etwa Zweifel an der korrekten Fahreridentifikation per Blitzerfoto, bleibt selbstverständlich weiterhin zulässig und sinnvoll.
Was bedeutet das für Sie? Wer tatsächlich geblitzt wurde, sollte sich nicht auf riskante Umgehungslösungen verlassen, sondern die Erfolgsaussichten eines regulären Einspruchs prüfen lassen. Gerade bei modernen Messverfahren wie der PoliScan-3R-Säule ergeben sich häufig formale oder technische Ansatzpunkte, die ein Verfahren auch ohne Punktehandel erfolgreich beenden können.
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