Blitzer quer zur Fahrbahn: ist die Messung ungültig?

Aktualisiert am 6. Januar 2026, 07:35

Viele Autofahrer sind verunsichert, wenn sie einen Blitzer entdecken, der quer zur Fahrbahn steht oder aus einem entgegen der Fahrtrichtung geparkten Auto misst. Doch ist das rechtens? Erfahren Sie hier, warum diese Aufstellung oft technisch notwendig ist und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

Mobiler Blitzer am Straßenrand, der quer zur Fahrbahn positioniert ist.
Mobile Blitzer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen quer zur Fahrbahn messen.

Messung quer zur Fahrbahn: Quick-Check

  • Einseitensensoren (z. B. ES 3.0) müssen technisch bedingt quer zur Fahrbahn stehen.
  • Die Polizei darf dank Sonderrechten (§ 35 StVO) oft entgegen der Fahrtrichtung parken.
  • Messungen in Kurven oder bei falschem Neigungswinkel sind besonders fehleranfällig.
  • Ein falscher Aufstellwinkel kann das Messergebnis zu Ihren Ungunsten verfälschen.

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Geblitzt aus der gegenüberliegenden Richtung: Was sagt die StVO?

Es wirkt oft wie ein Verstoß gegen die Parkregeln: Ein Messfahrzeug steht entgegen der Fahrtrichtung auf dem Grünstreifen oder Gehweg, um die Geschwindigkeit zu überwachen. Doch für die Behörden gelten hier oft Ausnahmen. Es ist tatsächlich erlaubt, wenn Messbeamte ihren Dienstwagen so positionieren, um einen mobilen Blitzer auf der anderen Straßenseite optimal zu betreiben.

Warum Einseitensensoren quer stehen müssen

Bei vielen modernen Messgeräten ist die Aufstellung quer zur Fahrbahn kein Fehler, sondern ein technisches Muss. Besonders verbreitet sind sogenannte Einseitensensoren.

Geräte wie der Einseitensensor ES 3.0 oder ES 8.0 arbeiten mit Helligkeitssensoren. Diese erfassen das "Lichtprofil" eines Fahrzeugs, während es die Sensoren passiert. Damit diese Messung präzise funktioniert, muss der Sensorkopf im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Steht das Gerät schräg, kann dies zu massiven Messfehlern führen.

Sonderrechte nach § 35 StVO: Die rechtliche Basis

Die Positionierung von Blitzern an eigentlich unzulässigen Stellen widerspricht meist nicht den Vorgaben des Gesetzgebers. In Ausnahmefällen haben Behörden das Recht, mobile Blitzer so zu platzieren, dass sie beispielsweise besonders unfallträchtige Verkehrsbereiche überwachen können.

Diese sogenannten Sonderrechte sind im § 35 der Straßenverkehrsordnung (§ 35 StVO) geregelt. Sie befreien die Polizei und andere Behörden von den Vorschriften der StVO, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (wie der Verkehrsüberwachung) dringend geboten ist. Dennoch steigt durch solche komplizierten Aufstellungen die Anfälligkeit für Fehler.

Typische Fehlerquellen bei Schrägaufstellung

Auch wenn die Polizei fast überall stehen darf, muss die Messung technisch einwandfrei sein. Bei Blitzern, die quer oder schräg zur Fahrbahn stehen, treten häufig folgende Probleme auf:

  • Knickstrahlfehler: Wenn das Messgerät nicht exakt parallel oder im vorgeschriebenen Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet ist, entstehen falsche Geschwindigkeitswerte.
  • Kurvenmessungen: In Kurvenbereichen ist die Ausrichtung quer zur Fahrbahn extrem schwierig. Schon kleine Abweichungen führen dazu, dass die gemessene Geschwindigkeit höher ist als die tatsächliche.
  • Zuordnungsprobleme: Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann bei einer Queraufstellung oft nicht zweifelsfrei geklärt werden, welcher Wagen den Blitz ausgelöst hat.

Wichtig für Ihren Einspruch

Im Messprotokoll muss die korrekte Ausrichtung des Geräts (z. B. durch eine Fotolinie oder Laser-Ausrichtung) dokumentiert sein. Fehlt dieser Nachweis, ist die Messung oft nicht verwertbar.

FAQ: Blitzer quer zur Fahrbahn

Ja, gemäß § 35 StVO darf die Polizei zur Verkehrsüberwachung Sonderrechte beanspruchen und somit auch in Halteverbotszonen oder auf Gehwegen stehen, sofern dies für die Messung notwendig ist.

Ein Knickstrahlfehler entsteht, wenn der Radarstrahl oder Sensor in einem falschen Winkel zur Fahrbahn steht. Dadurch wird der Weg, den das Fahrzeug zurücklegt, falsch berechnet, was meist zu einer zu hohen Geschwindigkeitsangabe führt.

Private Blitzer-Hersteller von Vitronic oder Jenoptik arbeiten im Auftrag der Kommunen. Während sie die Geräte in Zusammenarbeit mit der Polizei aufbauen dürfen, müssen hoheitliche Entscheidungen (wie die Auswahl des Messortes) von der Behörde getroffen werden. Die Sonderrechte nach § 35 StVO gelten primär für Fahrzeuge der Polizei und der Verwaltung. Private Fahrzeuge ohne entsprechende Kennzeichnung dürfen nicht ohne Weiteres verbotswidrig parken.

Bei Geräten wie dem ES 3.0 ist die sogenannte Fotolinie (eine Dokumentationslinie auf der Fahrbahn) entscheidend, um die Zuordnung des Fahrzeugs zum Messwert zu belegen. Ist die Linie auf dem Beweisfoto nicht korrekt oder fehlt sie im Messprotokoll, kann dies die Verwertbarkeit der gesamten Messreihe gefährden.

Nein, Handlasermessgeräte (Laser-Pistolen) arbeiten nach dem Doppler-Prinzip oder der Laufzeitmessung und werden in der Regel frontal oder von hinten auf das Fahrzeug gerichtet. Hier muss der Messbeamte einen möglichst kleinen Winkel zur Fahrtrichtung einhalten (Cosinus-Effekt), da sonst zu Ihren Gunsten eine geringere Geschwindigkeit gemessen würde.

Quellenangaben:

  • [1] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 35 (Sonderrechte)
  • [2] Zulassungsunterlagen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für ES 3.0 / ES 8.0
  • [3] Aktuelle Studien zur Fehlerquote in Bußgeldverfahren (z. B. VUT-Gutachten)

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