Aktualisiert am 6. Januar 2026, 07:35
Viele Autofahrer sind verunsichert, wenn sie einen Blitzer entdecken, der quer zur Fahrbahn steht oder aus einem entgegen der Fahrtrichtung geparkten Auto misst. Doch ist das rechtens? Erfahren Sie hier, warum diese Aufstellung oft technisch notwendig ist und wo die rechtlichen Grenzen liegen.
Es wirkt oft wie ein Verstoß gegen die Parkregeln: Ein Messfahrzeug steht entgegen der Fahrtrichtung auf dem Grünstreifen oder Gehweg, um die Geschwindigkeit zu überwachen. Doch für die Behörden gelten hier oft Ausnahmen. Es ist tatsächlich erlaubt, wenn Messbeamte ihren Dienstwagen so positionieren, um einen mobilen Blitzer auf der anderen Straßenseite optimal zu betreiben.
Bei vielen modernen Messgeräten ist die Aufstellung quer zur Fahrbahn kein Fehler, sondern ein technisches Muss. Besonders verbreitet sind sogenannte Einseitensensoren.
Geräte wie der Einseitensensor ES 3.0 oder ES 8.0 arbeiten mit Helligkeitssensoren. Diese erfassen das "Lichtprofil" eines Fahrzeugs, während es die Sensoren passiert. Damit diese Messung präzise funktioniert, muss der Sensorkopf im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Steht das Gerät schräg, kann dies zu massiven Messfehlern führen.
Einseitensensoren sind hochkomplex. Wir prüfen für Sie, ob das Messprotokoll und die Fotolinie exakt mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.
Zum Blitzer-CheckDie Positionierung von Blitzern an eigentlich unzulässigen Stellen widerspricht meist nicht den Vorgaben des Gesetzgebers. In Ausnahmefällen haben Behörden das Recht, mobile Blitzer so zu platzieren, dass sie beispielsweise besonders unfallträchtige Verkehrsbereiche überwachen können.
Diese sogenannten Sonderrechte sind im § 35 der Straßenverkehrsordnung (§ 35 StVO) geregelt. Sie befreien die Polizei und andere Behörden von den Vorschriften der StVO, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (wie der Verkehrsüberwachung) dringend geboten ist. Dennoch steigt durch solche komplizierten Aufstellungen die Anfälligkeit für Fehler.
Auch wenn die Polizei fast überall stehen darf, muss die Messung technisch einwandfrei sein. Bei Blitzern, die quer oder schräg zur Fahrbahn stehen, treten häufig folgende Probleme auf:
Im Messprotokoll muss die korrekte Ausrichtung des Geräts (z. B. durch eine Fotolinie oder Laser-Ausrichtung) dokumentiert sein. Fehlt dieser Nachweis, ist die Messung oft nicht verwertbar.
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