Aktualisiert am 23.09.2026, 18:51
Der Blitzer steht mitten in einer Kurve, direkt am Kurvenausgang oder seitlich versetzt am Fahrbahnrand. Viele Fahrer fragen sich dann: Kann eine Geschwindigkeitsmessung in einer Kurve überhaupt korrekt funktionieren? Grundsätzlich ja – allein der kurvige Straßenverlauf macht eine Messung nicht ungültig.
Ja. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der Geschwindigkeitsmessungen nur auf geraden Straßen durchgeführt werden dürfen. Auch Kurven, Autobahnzubringer oder gebogene Fahrbahnabschnitte können überwacht werden.
Das ist durchaus sinnvoll: Gerade in engen oder unübersichtlichen Kurven gelten häufig niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Moderne Messsysteme sind technisch auch für solche Einsatzorte ausgelegt.
Entscheidend ist daher nicht die Frage „Stand der Blitzer in einer Kurve?“, sondern vielmehr: Wurde das konkret eingesetzte Messgerät an diesem Standort entsprechend seinen Vorgaben verwendet?
Gerade PoliScan FM1 wird häufig mobil oder in einem Blitzeranhänger eingesetzt. Das System arbeitet mit LIDAR-Technik und erfasst Fahrzeuge bereits vor der eigentlichen Fotoposition.
Hersteller VITRONIC nennt Kurven ausdrücklich als möglichen Einsatzbereich seiner PoliScan-Systeme. Eine Messung wird deshalb nicht allein dadurch zweifelhaft, dass das Gerät schräg zur Fahrbahn oder innerhalb eines Kurvenverlaufs steht.
Auch die bekannte PoliScan-3R-Blitzersäule basiert auf dieser Lasertechnik. Wer im Bescheid lediglich die Formulierung „Messung mit Lasergerät und Foto“ findet, kann deshalb ebenfalls mit einem PoliScan-System gemessen worden sein.
Dass ein Messgerät grundsätzlich für Kurven geeignet ist, bedeutet nicht, dass jede beliebige Aufstellung automatisch korrekt ist. Bei einem standardisierten Messverfahren wird vorausgesetzt, dass das Gerät entsprechend den vorgesehenen Einsatzbedingungen und der Gebrauchsanweisung betrieben wurde.
Bei einer auffälligen Kurvenmessung können deshalb insbesondere folgende Punkte interessant sein:
Bei PoliScan FM1 handelt es sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung um ein standardisiertes Messverfahren. Wird ein geeichtes Gerät entsprechend den vorgesehenen Bedingungen eingesetzt, darf grundsätzlich von einem verwertbaren Messergebnis ausgegangen werden.
Für eine genauere technische Überprüfung sind deshalb konkrete Auffälligkeiten wesentlich interessanter als die bloße Tatsache, dass die Messstelle in einer Kurve lag.
Wer eine Messung in einer ungewöhnlich engen Kurve hinterfragen möchte, sollte möglichst den genauen Standort und das eingesetzte Messgerät kennen. Diese Angaben finden sich teilweise bereits im Anhörungsbogen, andernfalls können sie sich aus den Verfahrensunterlagen ergeben.
Auf Blitzereinspruch.org führen wir beispielsweise auch konkrete Messstellen wie den Blitzer auf der B404 bei Schwarzenbek hinter der Kurve. Dort wird mit PoliScan Speed gemessen.
Gerade bei bekannten Messstellen lässt sich dadurch besser einordnen, welches Messsystem verwendet wurde und ob Besonderheiten des Standorts für die technische Prüfung überhaupt relevant sein können.
Entscheidend ist nicht allein der Straßenverlauf. Prüfen Sie Messgerät, Beweisfoto und konkrete Messstelle und erfahren Sie kostenlos, ob sich Auffälligkeiten bei Ihrer Messung ergeben.
Kurvenmessung kostenlos prüfenEin Blitzer in einer Kurve ist grundsätzlich zulässig. Moderne Messsysteme wie PoliScan sind ausdrücklich auch für solche Einsatzsituationen vorgesehen.
Interessant wird eine Kurvenmessung deshalb nicht allein wegen des Straßenverlaufs, sondern dann, wenn konkrete Fragen zur Aufstellung, zum Messbereich oder zur Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs bestehen.
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