Blitzer in der Kurve: Ist die Geschwindigkeitsmessung gültig?

Aktualisiert am 23.09.2026, 18:51

Der Blitzer steht mitten in einer Kurve, direkt am Kurvenausgang oder seitlich versetzt am Fahrbahnrand. Viele Fahrer fragen sich dann: Kann eine Geschwindigkeitsmessung in einer Kurve überhaupt korrekt funktionieren? Grundsätzlich ja – allein der kurvige Straßenverlauf macht eine Messung nicht ungültig.

Geschwindigkeitsmessung mit einem Blitzer in einer Kurve
Eine Blitzermessung in der Kurve ist technisch anspruchsvoll.

Blitzer in der Kurve: Gut zu wissen

  • Grundsätzlich erlaubt: Eine Geschwindigkeitsmessung ist nicht allein deshalb ungültig, weil der Blitzer in einer Kurve oder direkt am Kurvenausgang steht.
  • Moderne Messgeräte: Systeme wie PoliScan FM1 können auch mehrere Fahrspuren und Fahrzeuge in anspruchsvolleren Straßenverläufen erfassen.
  • Aufstellung entscheidend: Interessant wird eine Prüfung vor allem bei konkreten Auffälligkeiten bei Geräteposition, Messbereich, Ausrichtung oder der Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug.

Darf ein Blitzer in einer Kurve stehen?

Ja. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der Geschwindigkeitsmessungen nur auf geraden Straßen durchgeführt werden dürfen. Auch Kurven, Autobahnzubringer oder gebogene Fahrbahnabschnitte können überwacht werden.

Das ist durchaus sinnvoll: Gerade in engen oder unübersichtlichen Kurven gelten häufig niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Moderne Messsysteme sind technisch auch für solche Einsatzorte ausgelegt.

Entscheidend ist daher nicht die Frage „Stand der Blitzer in einer Kurve?“, sondern vielmehr: Wurde das konkret eingesetzte Messgerät an diesem Standort entsprechend seinen Vorgaben verwendet?

PoliScan FM1: Kann der Laser-Blitzer in Kurven messen?

Gerade PoliScan FM1 wird häufig mobil oder in einem Blitzeranhänger eingesetzt. Das System arbeitet mit LIDAR-Technik und erfasst Fahrzeuge bereits vor der eigentlichen Fotoposition.

Hersteller VITRONIC nennt Kurven ausdrücklich als möglichen Einsatzbereich seiner PoliScan-Systeme. Eine Messung wird deshalb nicht allein dadurch zweifelhaft, dass das Gerät schräg zur Fahrbahn oder innerhalb eines Kurvenverlaufs steht.

Auch die bekannte PoliScan-3R-Blitzersäule basiert auf dieser Lasertechnik. Wer im Bescheid lediglich die Formulierung „Messung mit Lasergerät und Foto“ findet, kann deshalb ebenfalls mit einem PoliScan-System gemessen worden sein.

Wann kann die Aufstellung in einer Kurve trotzdem interessant sein?

Dass ein Messgerät grundsätzlich für Kurven geeignet ist, bedeutet nicht, dass jede beliebige Aufstellung automatisch korrekt ist. Bei einem standardisierten Messverfahren wird vorausgesetzt, dass das Gerät entsprechend den vorgesehenen Einsatzbedingungen und der Gebrauchsanweisung betrieben wurde.

Bei einer auffälligen Kurvenmessung können deshalb insbesondere folgende Punkte interessant sein:

  • Position des Messgeräts: Wie steht das Gerät im Verhältnis zum überwachten Fahrbahnabschnitt?
  • Erfassungsbereich: Liegt das gemessene Fahrzeug innerhalb des vorgesehenen Messbereichs?
  • Schwenk- und Aufstellwinkel: Passt die Ausrichtung zur tatsächlichen Fahrbahnführung?
  • Mehrere Fahrspuren: Ist die Zuordnung des Messwerts zum richtigen Fahrzeug eindeutig?
  • Beweisfoto: Befindet sich das Fahrzeug plausibel im vorgesehenen Auswertebereich?

Kurve allein reicht als Einwand nicht aus

Bei PoliScan FM1 handelt es sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung um ein standardisiertes Messverfahren. Wird ein geeichtes Gerät entsprechend den vorgesehenen Bedingungen eingesetzt, darf grundsätzlich von einem verwertbaren Messergebnis ausgegangen werden.

Für eine genauere technische Überprüfung sind deshalb konkrete Auffälligkeiten wesentlich interessanter als die bloße Tatsache, dass die Messstelle in einer Kurve lag.

In der Kurve geblitzt: Was sollte ich prüfen?

Wer eine Messung in einer ungewöhnlich engen Kurve hinterfragen möchte, sollte möglichst den genauen Standort und das eingesetzte Messgerät kennen. Diese Angaben finden sich teilweise bereits im Anhörungsbogen, andernfalls können sie sich aus den Verfahrensunterlagen ergeben.

Auf Blitzereinspruch.org führen wir beispielsweise auch konkrete Messstellen wie den Blitzer auf der B404 bei Schwarzenbek hinter der Kurve. Dort wird mit PoliScan Speed gemessen.

Gerade bei bekannten Messstellen lässt sich dadurch besser einordnen, welches Messsystem verwendet wurde und ob Besonderheiten des Standorts für die technische Prüfung überhaupt relevant sein können.

FAQ: Blitzer in der Kurve

Ja. Kurven sind nicht grundsätzlich von Geschwindigkeitsmessungen ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob das eingesetzte Messgerät für die konkrete Situation geeignet und entsprechend den vorgesehenen Bedingungen eingesetzt wurde.

Ja. PoliScan-Systeme sind auch für schwierige Messsituationen wie Kurven vorgesehen. Allein ein kurviger Straßenverlauf ist deshalb kein Hinweis darauf, dass die Messung mit PoliScan FM1 fehlerhaft sein muss.

Interessant wird eine nähere Prüfung insbesondere bei konkreten Auffälligkeiten – etwa einer ungewöhnlichen Geräteposition, Fragen zur Ausrichtung, mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich oder einer möglicherweise unklaren Zuordnung auf dem Beweisfoto.

Fazit: Eine Kurve macht den Blitzer nicht ungültig

Ein Blitzer in einer Kurve ist grundsätzlich zulässig. Moderne Messsysteme wie PoliScan sind ausdrücklich auch für solche Einsatzsituationen vorgesehen.

Interessant wird eine Kurvenmessung deshalb nicht allein wegen des Straßenverlaufs, sondern dann, wenn konkrete Fragen zur Aufstellung, zum Messbereich oder zur Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs bestehen.

Quellen & Rechtsprechung:

  • [1] VITRONIC: Angaben zu PoliScan-Geschwindigkeitsüberwachung und zum Einsatz in Kurven sowie an schwer einsehbaren Gefahrenstellen.
  • [2] OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2022 – IV-2 RBs 25/22: PoliScan FM1 als standardisiertes Geschwindigkeitsmessverfahren.
  • [3] OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.05.2024 – 1 Ss (OWi) 12/24: Zur Überprüfung eines standardisierten PoliScan-FM1-Messverfahrens bei konkreten Anhaltspunkten für Messfehler.

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