Anhörungsbogen vom Regierungspräsidium Kassel: Was jetzt zu tun ist

Erstellt am 13.08.2026, 13:01

Post vom Regierungspräsidium Kassel im Briefkasten – und Sie waren vielleicht nicht einmal in Nordhessen unterwegs? Kein Grund zur Verwunderung: Hinter dem Absender steckt die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen (ZBS), die fast alle Verkehrsverstöße in Hessen bearbeitet. Wir erklären, was der Anhörungsbogen bedeutet, welche Fristen gelten und wie Sie jetzt richtig reagieren.

Ein Foto vom Poliscan Fm1 Blitzeranhänger bei Wiesbaden-Breckenheim - Bescheide verschickt die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel
Der Blitzer auf der A3 bei Wiesbaden-Breckenheim sorgt für viele Bescheide aus Kassel.

Warum bekomme ich Post aus Kassel?

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen ist beim Regierungspräsidium Kassel angesiedelt und für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten aus ganz Hessen zuständig. Egal ob Sie auf der A3 bei Wiesbaden, auf der A5 bei Darmstadt oder innerorts in Gießen geblitzt wurden – der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kommt in der Regel aus Kassel.

Die Polizei- und Ordnungsbehörden vor Ort stellen den Verstoß lediglich fest und leiten die Anzeige zur Bearbeitung an die ZBS weiter. Eine wichtige Ausnahme gibt es: Verstöße auf dem Stadtgebiet Frankfurt am Main bearbeitet die Bußgeldstelle Frankfurt selbst. Auch geringfügige Verwarnungen bis 55 Euro werden teils direkt von den Kommunen abgewickelt.

Rekordjahr 2025: Die ZBS Kassel in Zahlen

Die aktuelle Bilanz der Behörde zeigt, in welchem Umfang hier gearbeitet wird: 2025 verzeichnete die ZBS mit rund 1,51 Millionen Verkehrsanzeigen einen neuen Höchstwert – das dritte Jahr in Folge mit steigenden Zahlen. Der Löwenanteil entfällt dabei klar auf Tempoverstöße:

Kennzahl 2025 Wert
Verkehrsanzeigen gesamt 1.513.063 (+2,7 % zum Vorjahr)
Anteil Geschwindigkeitsverstöße 75,18 Prozent
Erlassene Bußgeldbescheide 725.926, davon 27.774 mit Fahrverbot
Eingestellte Verfahren 224.125 (Fahrer nicht feststellbar)
Einnahmen für das Land Hessen über 107 Millionen Euro
Verkehrsanzeigen gesamt: 1.513.063 (+2,7 % zum Vorjahr)
Anteil Tempoverstöße: 75,18 Prozent
Bußgeldbescheide: 725.926, davon 27.774 mit Fahrverbot
Eingestellte Verfahren: 224.125
Einnahmen des Landes: über 107 Millionen Euro

Diese Dimension hat eine wichtige Konsequenz für Betroffene: Die Verfahren laufen weitgehend automatisiert und standardisiert ab. Im Anhörungsbogen finden sich deshalb oft nur pauschale Formulierungen wie „Messung mit Lasergerät und Foto" – welches Messgerät tatsächlich im Einsatz war, verrät der Bescheid meist nicht. Genau in diesem Massenbetrieb passieren Fehler, die einen Einspruch begründen können.

Anhörungsbogen erhalten: Was muss ich jetzt tun?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Er gibt Ihnen als Betroffenem die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern – bevor die Behörde entscheidet. Wichtig ist, die beiden Schreiben nicht zu verwechseln, denn es gelten unterschiedliche Spielregeln:

Schreiben Das sollten Sie wissen
Anhörungsbogen Sie müssen nur die Angaben zur Person korrigieren bzw. bestätigen. Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie sich nicht äußern – niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Zeugenfragebogen Kommt, wenn Sie als Halter nicht selbst gefahren sein sollen. Angehörige müssen Sie nicht belasten (Zeugnisverweigerungsrecht).
Bußgeldbescheid Jetzt läuft die Frist: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der ZBS eingehen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Verjährung Die Behörde hat regelmäßig nur 3 Monate ab Tattag Zeit, das Verfahren gegen den Fahrer einzuleiten – der Anhörungsbogen unterbricht diese Frist.

Unser Rat: Machen Sie im Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie kein vorschnelles Geständnis. Prüfen Sie stattdessen zunächst, ob die Messung überhaupt korrekt war – erst die Akteneinsicht zeigt, welches Gerät gemessen hat und ob die Eichung gültig war.

Welche Blitzer stecken hinter den Kasseler Bescheiden?

In Hessen kommt ein breiter Mix aus stationären Blitzersäulen, mobilen Messgeräten und Blitzeranhängern zum Einsatz. Häufig verbergen sich hinter den Standardformulierungen der ZBS diese Systeme:

  • PoliScan Speed / FM1 – als Säule an Unfallschwerpunkten oder mobil auf Stativ und Anhänger.
  • Traffistar S350 – die Blitzersäule, deren Messungen im Saarland bereits für unverwertbar erklärt wurden.
  • ESO ES 8.0 – mobiles Lichtschrankensystem, oft am Fahrbahnrand auf einem Stativ.

Übrigens: Im Herbst 2025 ist ein überarbeiteter Erlass des Hessischen Innenministeriums zur Verkehrsüberwachung in Kraft getreten, der neue Kriterien für die Auswahl von Messstellen vorsieht. Ob Ihr Messort diesen Vorgaben entspricht, kann ein zusätzlicher Ansatzpunkt für die Verteidigung sein.

Top-Blitzer in Hessen: An diesen Messstellen wird häufig geblitzt

Ein großer Teil der Kasseler Bescheide geht auf einige besonders aktive Messstellen zurück. Zu diesen Blitzer-Hotspots in Hessen führen wir detaillierte Standort-Analysen mit Messgerät, Tempolimit und typischen Fehlerquellen:

Messstelle Messgerät & Tempolimit Details
A3 Wiesbaden-Breckenheim (km 151.980, FR Frankfurt) Blitzeranhänger mit PoliScan FM1, Tempolimit 120 km/h Zum Blitzer
A7 bei Kirchheim (km 366,085, FR Kassel–Fulda) Blitzeranhänger mit PoliScan FM1, Tempolimit 120 km/h Zum Blitzer
Darmstadt, Pfungstädter Straße (Ecke B426 Karlsruher Straße) Fester Kombinationsblitzer PoliScan (3R), Tempolimit 50 km/h Zum Blitzer
Messstelle: A3 Wiesbaden-Breckenheim (km 151.980, FR Frankfurt)
Messgerät: Blitzeranhänger mit PoliScan FM1, Tempolimit 120 km/h
Zum Blitzer
Messstelle: A7 bei Kirchheim (km 366,085, FR Kassel–Fulda)
Messgerät: Blitzeranhänger mit PoliScan FM1, Tempolimit 120 km/h
Zum Blitzer
Messstelle: Darmstadt, Pfungstädter Straße (Ecke B426 Karlsruher Straße)
Messgerät: Fester Kombinationsblitzer PoliScan (3R), Tempolimit 50 km/h
Zum Blitzer

Auffällig: An allen drei Hotspots kommt Lasertechnik von Vitronic zum Einsatz. Zur Erinnerung - im Bescheid taucht dann häufig die Formulierung „Messung mit Lasergerät und Foto" auf - allerdings kann auch der Poliscan Fm1 Blitzeranhänger oder das Poliscan 3r-Messgerät selbst genannt werden. Weitere Standorte finden Sie in unserer Blitzer-Übersicht.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bescheid aus Kassel?

Die Statistik der Behörde selbst liefert ein bemerkenswertes Bild: Nur in 3,15 Prozent der Fälle wurde 2025 nach einem Einspruch die Akte an die Justiz abgegeben – die große Mehrheit der Betroffenen zahlt widerspruchslos. Gleichzeitig wurden über 224.000 Verfahren eingestellt. Wer seine Rechte kennt und den Bescheid prüfen lässt, hat also durchaus realistische Chancen, insbesondere bei:

  • Fehlender oder abgelaufener Eichung des Messgeräts.
  • Zuordnungsproblemen bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich.
  • Unscharfem Blitzerfoto, das eine sichere Fahreridentifizierung nicht zulässt.
  • Drohendem Fahrverbot – hier lässt sich teils eine Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße erreichen.

FAQ: Anhörungsbogen aus Kassel

Sie sind lediglich verpflichtet, korrekte Angaben zur Person zu machen (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Sind diese im Bogen bereits richtig eingetragen, besteht in der Regel keine Pflicht zur Rücksendung. Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie sich niemals äußern – dieses Schweigerecht darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.

Der Tatort muss nicht Kassel sein: Die ZBS bearbeitet Verstöße aus ganz Hessen zentral. Prüfen Sie im Schreiben Tatort, Tatzeit und Aktenzeichen. Vorsicht ist allerdings bei E-Mails oder SMS mit Zahlungsaufforderung geboten – echte Anhörungsbögen und Bescheide kommen per Briefpost, und im Anhörungsverfahren wird noch keine Zahlung verlangt.

Nach dem Anhörungsbogen erlässt die ZBS in der Regel den Bußgeldbescheid. Spätestens dann sollten Sie handeln: Ohne Einspruch innerhalb von 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig – inklusive Punkten in Flensburg und einem eventuellen Fahrverbot. Bei Nichtzahlung drohen Mahnung, Vollstreckung und im Extremfall sogar Erzwingungshaft.

Fazit: Massenverfahren bieten Angriffspunkte

Ein Anhörungsbogen vom Regierungspräsidium Kassel ist kein Grund zur Panik – aber ein Grund, genau hinzusehen. Bei über 1,5 Millionen Anzeigen pro Jahr arbeitet die Behörde im standardisierten Massenverfahren, und genau dort schleichen sich Mess- und Formfehler ein. Wer die 14-Tage-Frist im Blick behält und den Bescheid vor der Zahlung prüfen lässt, wahrt alle Optionen.

Lesen Sie auch: Messung mit Lasergerät und Foto, Punkte in Flensburg, Bußgeldbescheid-Fristen und PoliScan 3R im Check.

Quellen & Rechtsprechung:

  • [1] Regierungspräsidium Kassel: Pressemitteilung vom 13.05.2026 – Bilanz 2025 der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen.
  • [2] § 55 OWiG: Anhörung des Betroffenen im Bußgeldverfahren.
  • [3] §§ 26 Abs. 3 StVG, 67 OWiG: Verfolgungsverjährung und Einspruchsfrist im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.

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