Anhörungsbogen vom Regierungspräsidium Kassel: Blitzerfoto einsehen, Einspruch & Fristen

Aktualisiert am 26.08.2026, 13:35

Sie haben einen Anhörungsbogen oder den Aufruf zur Online-Anhörung vom Regierungspräsidium Kassel erhalten? Hinter dem Absender steht die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen (ZBS). Mit den Zugangsdaten aus dem Schreiben können Sie online unter anderem den Tatvorwurf und häufig auch das Beweisfoto einsehen. Wir zeigen, was Sie vor einer Antwort prüfen sollten, welche Angaben freiwillig sind und welche Fristen 2026 wirklich gelten.

PoliScan FM1 Blitzeranhänger bei Wiesbaden-Breckenheim; Verkehrsverstöße aus Hessen werden häufig von der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel bearbeitet.
Auch wer weit entfernt von Kassel geblitzt wurde, kann Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel erhalten.

Anhörung aus Kassel erhalten? Das sollten Sie zuerst tun

  • Schreiben einordnen: Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheid haben unterschiedliche Folgen.
  • Online-Zugang nutzen: Mit dem Zugangscode aus dem Schreiben können Sie den Vorgang und häufig das Beweisfoto aufrufen.
  • Vorwurf prüfen: Stimmen Tatort, Tatzeit, Kennzeichen, Messwert und Fahrerfoto?
  • Nicht vorschnell zur Sache äußern: Eine Stellungnahme zum Tatvorwurf ist im Anhörungsverfahren freiwillig.
  • Bußgeldbescheid nicht mit Anhörung verwechseln: Erst gegen den Bußgeldbescheid läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist.

Warum bekomme ich Post vom Regierungspräsidium Kassel?

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen ist beim Regierungspräsidium Kassel angesiedelt. Sie bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Hessen von Polizei- und Ordnungsbehörden angezeigt werden. Deshalb kann ein Schreiben aus Kassel auch dann korrekt sein, wenn der eigentliche Tatort beispielsweise bei Wiesbaden, Darmstadt, Fulda oder Gießen liegt.

Zwei wichtige Ausnahmen: Geringfügige Verstöße mit einer Regelsanktion von höchstens 55 Euro werden teilweise von den örtlichen Ordnungsbehörden bearbeitet. Verkehrsverstöße auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main bearbeitet die dortige Bußgeldstelle selbst.

Wie viele Verfahren bearbeitet die ZBS Kassel?

Die offizielle Bilanz für 2025 zeigt die Dimension: Insgesamt gingen 1.513.063 Verkehrsanzeigen bei der ZBS ein. Rund drei Viertel davon betrafen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Kennzahl 2025 Wert
Verkehrsanzeigen gesamt 1.513.063
Anteil Geschwindigkeitsverstöße 75,18 %
Bußgeldbescheide 725.926, davon 27.774 mit Fahrverbot
Eingestellte Verfahren 224.125, weil die verantwortliche Person nicht festgestellt werden konnte

Die Zahlen zeigen vor allem, wie stark standardisiert die Bearbeitung sein muss. Sie sagen allerdings nichts über die Erfolgsaussicht eines einzelnen Einspruchs aus. Ob ein konkreter Vorwurf angreifbar ist, hängt von der Messung, der Fahreridentifizierung und dem jeweiligen Verfahren ab.

Online-Anhörung beim Regierungspräsidium Kassel: So funktioniert sie

Die meisten Betroffenen müssen den Anhörungsbogen heute nicht mehr per Post ausfüllen. Auf dem Schreiben befinden sich Zugangsdaten für die Online-Anhörung der ZBS Kassel. Die Behörde bestätigt ausdrücklich, dass die Nutzung freiwillig ist.

Online-Anhörung Schritt für Schritt

  1. Portal öffnen: https://owi21oa.ekom21.de/OA/de/06600000, früher www.rp-kassel.owi21.de (Weiterleitung funktioniert).
  2. Zugangsdaten eingeben: Verwenden Sie die auf dem aktuellen Schreiben angegebenen Login-Daten beziehungsweise den Zugangscode.
  3. Vorgang kontrollieren: Prüfen Sie Tatort, Tatzeit, Kennzeichen, Tatvorwurf und die angegebenen Messwerte.
  4. Beweisfoto ansehen: Ist ein Foto hinterlegt, können Sie dieses im Portal aufrufen und insbesondere die Fahreridentifizierung prüfen.
  5. Erst dann entscheiden, ob Sie sich äußern: Sie können eine Stellungnahme abgeben und Anlagen hochladen. Eine Äußerung zum Tatvorwurf ist jedoch freiwillig.

Wichtig: Online-Anhörung ist kein Einspruch

Eine Antwort im Online-Portal ersetzt keinen späteren Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Erhalten Sie anschließend einen Bußgeldbescheid, läuft ab dessen Zustellung grundsätzlich eine eigene Frist von zwei Wochen.

Was sollte ich in der Online-Anhörung zuerst prüfen?

Der größte praktische Vorteil des Portals ist nicht das Antwortfeld, sondern die Möglichkeit, den Vorgang zunächst selbst zu kontrollieren. Bevor Sie Angaben zur Sache machen, sollten Sie insbesondere folgende Punkte ansehen:

  • Fahrerfoto: Sind Sie darauf tatsächlich eindeutig erkennbar?
  • Fahrzeug: Stimmen Kennzeichen und Fahrzeug mit Ihrem Fahrzeug überein?
  • Tatort und Tatzeit: Passen Ort, Fahrtrichtung und Zeitpunkt?
  • Geschwindigkeit: Welcher Messwert und welcher vorwerfbare Wert nach Toleranzabzug werden genannt?
  • Verstoßart: Geht es um Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht oder einen anderen Vorwurf?
  • Messverfahren: Wird ein konkretes Gerät genannt oder nur eine allgemeine Formulierung wie „Messung mit Lasergerät und Foto“?

Fehlen im Portal wichtige Details, bedeutet das nicht automatisch, dass der Vorwurf falsch ist. Für eine technische Prüfung können weitere Messunterlagen erforderlich sein, die erst über eine Akteneinsicht vollständig zugänglich werden.

Anhörung, Bußgeldbescheid und Verjährung: Welche Fristen gelten 2026?

Situation Was Sie wissen sollten
Anhörungsbogen Der Anhörungsbogen gibt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zum Tatvorwurf sind grundsätzlich freiwillig. Falsche oder fehlende Personalangaben sollten Sie nicht machen.
Online-Anhörung Die Nutzung des Portals ist freiwillig. Beweisfotos können dort eingesehen und Anlagen übermittelt werden.
Bußgeldbescheid Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Verjährung seit 01.07.2026 Für die üblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate. Ein Anhörungsschreiben kann die Verjährung unterbrechen; nach Angaben der ZBS kommt es dabei auf das Datum des Schreibens an.

Gerade die Verjährungsregel ist wichtig: Ältere Ratgeber nennen häufig noch pauschal drei Monate. Diese Regel wurde zum 1. Juli 2026 geändert. Wer einen aktuellen Fall beurteilt, sollte deshalb nicht mehr mit der früheren Standardfrist rechnen.

Mehr zur zweiwöchigen Frist nach Zustellung eines Bußgeldbescheids finden Sie in unserem Ratgeber zu den Fristen beim Bußgeldbescheid.

Regierungspräsidium Kassel: Was sagen die öffentlichen Bewertungen?

Zum Zeitpunkt unserer Überarbeitung am 26.08.2026 zeigte die Google-Unternehmensdarstellung für die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel 1,8 von 5 Sternen bei 132 Rezensionen. Solche Bewertungen sind subjektiv und lassen keine Rückschlüsse darauf zu, ob ein konkreter Bußgeldbescheid rechtmäßig oder fehlerhaft ist.

Auffällig ist jedoch, dass sich in mehreren neueren Rezensionen ähnliche praktische Kritikpunkte wiederholen: Nutzer berichten von Schwierigkeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit, von als unbefriedigend empfundener Kommunikation und von Problemen, wenn Fristen bereits abgelaufen waren. Gerade deshalb ist es sinnvoll, wichtige Verfahrensschritte nicht nur telefonisch klären zu wollen.

ZBS Kassel: Offizielle Kontaktmöglichkeiten

  • Online-Anhörung: www.rp-kassel.owi21.de
  • Telefon: +49 561 106 4444
  • E-Mail: zbs@rpks.hessen.de
  • Telefonzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 9:00–12:00 Uhr; Dienstag und Donnerstag 13:00–15:30 Uhr.

Praktischer Hinweis: Gegen einen Bußgeldbescheid heißt das Rechtsmittel Einspruch, nicht „Widerspruch“. Wer eine Frist wahren muss, sollte sich außerdem nicht darauf verlassen, dass ein telefonischer Kontakt rechtzeitig zustande kommt.

Welches Messgerät steckt hinter dem Kasseler Anhörungsbogen?

Der Absender Kassel sagt noch nichts darüber aus, welches Messgerät vor Ort eingesetzt wurde. Die ZBS erhält Anzeigen von Polizei und Kommunen aus ganz Hessen. Deshalb können hinter den Schreiben sehr unterschiedliche Messverfahren stehen – von stationären Anlagen über Blitzeranhänger bis zu mobilen Lasermessungen.

Häufig begegnen Betroffenen in Hessen unter anderem Systeme wie PoliScan FM1, TraffiStar S350 oder ESO ES 8.0. Steht im Schreiben lediglich „Messung mit Lasergerät und Foto“, erklären wir in unserem Spezialartikel welche Geräte hinter dieser Formulierung stecken können.

Wann lohnt sich eine genauere Prüfung?

Ob sich eine Prüfung lohnt, lässt sich nicht aus der Größe der Behörde oder aus Bewertungsportalen ableiten. Entscheidend sind die konkreten Beweismittel. Besonders genauer hinsehen sollten Sie beispielsweise, wenn:

  • der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar ist,
  • mehrere Fahrzeuge im Messbereich zu sehen sind und die Zuordnung unklar erscheint,
  • der vorgeworfene Messwert knapp an einer Grenze zu Punkten oder Fahrverbot liegt,
  • Tatort, Tatzeit oder Fahrzeugdaten nicht plausibel wirken,
  • Sie nicht wissen, welches Messgerät tatsächlich eingesetzt wurde oder welche Messunterlagen vorliegen.

FAQ: Online-Anhörung beim Regierungspräsidium Kassel

Die Zugangsdaten beziehungsweise der Zugangscode stehen auf dem Schreiben der ZBS. Nach Angaben des Regierungspräsidiums können nur Personen mit diesen aufgedruckten Zugangsdaten auf den jeweiligen Vorgang und die hinterlegten Informationen zugreifen.

Ja. Die ZBS nennt das Aufrufen von Beweisfotos ausdrücklich als Funktion der Online-Anhörung. Ob und welche Bilder im konkreten Verfahren hinterlegt sind, sehen Sie nach der Anmeldung mit den Zugangsdaten aus Ihrem Schreiben.

Nein. Das Regierungspräsidium Kassel weist selbst darauf hin, dass die Nutzung der Online-Anhörung freiwillig ist. Sie können sich auch auf dem Postweg äußern. Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie als Betroffener grundsätzlich keine belastenden Angaben machen.

Nein. Anhörung und Einspruch sind unterschiedliche Verfahrensschritte. Wird später ein Bußgeldbescheid zugestellt, muss ein Einspruch gegen diesen Bescheid grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde eingehen.

Der Anhörungsbogen ist noch nicht die abschließende Entscheidung der Behörde. Er dient zunächst dazu, Ihnen den Vorwurf mitzuteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt gegebenenfalls erst anschließend.

Prüfen Sie zunächst, ob Sie die Zugangsdaten des aktuellen Schreibens verwenden. Bei technischen oder verfahrensbezogenen Fragen erreichen Sie die ZBS offiziell unter +49 561 106 4444 oder per E-Mail an zbs@rpks.hessen.de. Läuft bereits die Einspruchsfrist eines Bußgeldbescheids, sollten Sie sich nicht allein auf die Klärung eines Portalproblems verlassen.

Die frühere pauschale Drei-Monats-Regel ist für aktuelle Fälle überholt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung für die üblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG grundsätzlich sechs Monate. Ein Anhörungsschreiben kann diese Frist unterbrechen.

Ja, das ist durchaus möglich. Die ZBS Kassel bearbeitet Verkehrsordnungswidrigkeiten aus weiten Teilen Hessens zentral. Maßgeblich ist der im Schreiben genannte Tatort, nicht der Sitz der Bußgeldstelle. Verstöße auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main werden allerdings von der Frankfurter Bußgeldstelle bearbeitet.

Fazit: Erst den Online-Vorgang prüfen, dann entscheiden

Wer einen Anhörungsbogen vom Regierungspräsidium Kassel erhält, kann über die Online-Anhörung schnell sehen, welcher Vorwurf erhoben wird und welche Beweismittel bereits hinterlegt sind. Nutzen Sie diese Möglichkeit zunächst zur Kontrolle – eine Stellungnahme zum Tatvorwurf ist nicht automatisch erforderlich.

Besonders wichtig sind 2026 zwei Punkte: Eine Antwort in der Online-Anhörung ersetzt keinen späteren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Außerdem gilt seit dem 1. Juli 2026 bei den üblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich eine sechsmonatige Verfolgungsverjährung statt der früher häufig genannten drei Monate.

Quellen & weiterführende Informationen:

Bußgeldkatalog 2026 – Aktuelle Strafen & Bußgelder

Auto fährt zu schnell an Blitzer vorbei

Geschwindigkeit überschritten?

Informieren Sie sich über die aktuellen Strafen bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.

Zu den Strafen
Abstandsmessung auf der Autobahn

Abstand nicht eingehalten?

Bei zu geringem Abstand drohen Bußgeld, Punkte und sogar Fahrverbote.

Zu den Strafen
Rote Ampel wird überfahren

Rote Ampel überfahren?

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

Zu den Strafen
Person benutzt Handy am Steuer

Handy am Steuer benutzt?

Diese Strafen drohen bei der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer.

Zu den Strafen