Erstellt am 13.08.2026, 13:01
Post vom Regierungspräsidium Kassel im Briefkasten – und Sie waren vielleicht nicht einmal in Nordhessen unterwegs? Kein Grund zur Verwunderung: Hinter dem Absender steckt die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen (ZBS), die fast alle Verkehrsverstöße in Hessen bearbeitet. Wir erklären, was der Anhörungsbogen bedeutet, welche Fristen gelten und wie Sie jetzt richtig reagieren.
Die ZBS Kassel arbeitet im Massenverfahren – über 1,5 Millionen Anzeigen pro Jahr. Fordern Sie jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung an und erfahren Sie, ob die Messung in Ihrem Fall überhaupt verwertbar ist.
Zum Blitzer-CheckDie Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen ist beim Regierungspräsidium Kassel angesiedelt und für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten aus ganz Hessen zuständig. Egal ob Sie auf der A3 bei Wiesbaden, auf der A5 bei Darmstadt oder innerorts in Gießen geblitzt wurden – der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kommt in der Regel aus Kassel.
Die Polizei- und Ordnungsbehörden vor Ort stellen den Verstoß lediglich fest und leiten die Anzeige zur Bearbeitung an die ZBS weiter. Eine wichtige Ausnahme gibt es: Verstöße auf dem Stadtgebiet Frankfurt am Main bearbeitet die Bußgeldstelle Frankfurt selbst. Auch geringfügige Verwarnungen bis 55 Euro werden teils direkt von den Kommunen abgewickelt.
Die aktuelle Bilanz der Behörde zeigt, in welchem Umfang hier gearbeitet wird: 2025 verzeichnete die ZBS mit rund 1,51 Millionen Verkehrsanzeigen einen neuen Höchstwert – das dritte Jahr in Folge mit steigenden Zahlen. Der Löwenanteil entfällt dabei klar auf Tempoverstöße:
| Kennzahl 2025 | Wert |
|---|---|
| Verkehrsanzeigen gesamt | 1.513.063 (+2,7 % zum Vorjahr) |
| Anteil Geschwindigkeitsverstöße | 75,18 Prozent |
| Erlassene Bußgeldbescheide | 725.926, davon 27.774 mit Fahrverbot |
| Eingestellte Verfahren | 224.125 (Fahrer nicht feststellbar) |
| Einnahmen für das Land Hessen | über 107 Millionen Euro |
Diese Dimension hat eine wichtige Konsequenz für Betroffene: Die Verfahren laufen weitgehend automatisiert und standardisiert ab. Im Anhörungsbogen finden sich deshalb oft nur pauschale Formulierungen wie „Messung mit Lasergerät und Foto" – welches Messgerät tatsächlich im Einsatz war, verrät der Bescheid meist nicht. Genau in diesem Massenbetrieb passieren Fehler, die einen Einspruch begründen können.
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Er gibt Ihnen als Betroffenem die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern – bevor die Behörde entscheidet. Wichtig ist, die beiden Schreiben nicht zu verwechseln, denn es gelten unterschiedliche Spielregeln:
| Schreiben | Das sollten Sie wissen |
|---|---|
| Anhörungsbogen | Sie müssen nur die Angaben zur Person korrigieren bzw. bestätigen. Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie sich nicht äußern – niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. |
| Zeugenfragebogen | Kommt, wenn Sie als Halter nicht selbst gefahren sein sollen. Angehörige müssen Sie nicht belasten (Zeugnisverweigerungsrecht). |
| Bußgeldbescheid | Jetzt läuft die Frist: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der ZBS eingehen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. |
| Verjährung | Die Behörde hat regelmäßig nur 3 Monate ab Tattag Zeit, das Verfahren gegen den Fahrer einzuleiten – der Anhörungsbogen unterbricht diese Frist. |
Unser Rat: Machen Sie im Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie kein vorschnelles Geständnis. Prüfen Sie stattdessen zunächst, ob die Messung überhaupt korrekt war – erst die Akteneinsicht zeigt, welches Gerät gemessen hat und ob die Eichung gültig war.
In Hessen kommt ein breiter Mix aus stationären Blitzersäulen, mobilen Messgeräten und Blitzeranhängern zum Einsatz. Häufig verbergen sich hinter den Standardformulierungen der ZBS diese Systeme:
Übrigens: Im Herbst 2025 ist ein überarbeiteter Erlass des Hessischen Innenministeriums zur Verkehrsüberwachung in Kraft getreten, der neue Kriterien für die Auswahl von Messstellen vorsieht. Ob Ihr Messort diesen Vorgaben entspricht, kann ein zusätzlicher Ansatzpunkt für die Verteidigung sein.
Ein großer Teil der Kasseler Bescheide geht auf einige besonders aktive Messstellen zurück. Zu diesen Blitzer-Hotspots in Hessen führen wir detaillierte Standort-Analysen mit Messgerät, Tempolimit und typischen Fehlerquellen:
| Messstelle | Messgerät & Tempolimit | Details |
|---|---|---|
| A3 Wiesbaden-Breckenheim (km 151.980, FR Frankfurt) | Blitzeranhänger mit PoliScan FM1, Tempolimit 120 km/h | Zum Blitzer |
| A7 bei Kirchheim (km 366,085, FR Kassel–Fulda) | Blitzeranhänger mit PoliScan FM1, Tempolimit 120 km/h | Zum Blitzer |
| Darmstadt, Pfungstädter Straße (Ecke B426 Karlsruher Straße) | Fester Kombinationsblitzer PoliScan (3R), Tempolimit 50 km/h | Zum Blitzer |
Auffällig: An allen drei Hotspots kommt Lasertechnik von Vitronic zum Einsatz. Zur Erinnerung - im Bescheid taucht dann häufig die Formulierung „Messung mit Lasergerät und Foto" auf - allerdings kann auch der Poliscan Fm1 Blitzeranhänger oder das Poliscan 3r-Messgerät selbst genannt werden. Weitere Standorte finden Sie in unserer Blitzer-Übersicht.
Die Statistik der Behörde selbst liefert ein bemerkenswertes Bild: Nur in 3,15 Prozent der Fälle wurde 2025 nach einem Einspruch die Akte an die Justiz abgegeben – die große Mehrheit der Betroffenen zahlt widerspruchslos. Gleichzeitig wurden über 224.000 Verfahren eingestellt. Wer seine Rechte kennt und den Bescheid prüfen lässt, hat also durchaus realistische Chancen, insbesondere bei:
Über 725.000 Bußgeldbescheide pro Jahr bedeuten: Standardverfahren statt Einzelfallprüfung. Lassen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bescheid jetzt kostenlos von Experten analysieren.
Bescheid jetzt kostenlos prüfenEin Anhörungsbogen vom Regierungspräsidium Kassel ist kein Grund zur Panik – aber ein Grund, genau hinzusehen. Bei über 1,5 Millionen Anzeigen pro Jahr arbeitet die Behörde im standardisierten Massenverfahren, und genau dort schleichen sich Mess- und Formfehler ein. Wer die 14-Tage-Frist im Blick behält und den Bescheid vor der Zahlung prüfen lässt, wahrt alle Optionen.
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