Anhörungsbogen ohne Betrag: Warum steht kein Bußgeld im Schreiben?

Akt. am 10.03.2026, 17:15

Sie haben Post von der Bußgeldstelle erhalten, aber im Anhörungsbogen fehlt der Betrag? Keine Sorge – das ist kein Fehler der Behörde, sondern rechtlich so vorgesehen. Erfahren Sie hier, warum das Bußgeld erst später festgesetzt wird und wie Sie jetzt reagieren sollten.

Ein Blitzerfoto auf der A-100 bei Tempolimit 70 km/h.
Wer geblitzt, erhält zunächst einen Anhörungsbogen ohne Bußgeldbetrag.

Anhörung im Bußgeldverfahren ohne Betrag – Ist das normal?

Ja, es ist absolut üblich, dass im Anhörungsbogen kein konkreter Bußgeldbetrag genannt wird. Der Grund ist simpel: Der Anhörungsbogen dient der Sachverhaltsaufklärung. Er soll Ihnen die rechtlich vorgeschriebene Möglichkeit geben, sich zum Vorwurf zu äußern (rechtliches Gehör).

Ein Bußgeld wird erst im nächsten Schritt – dem Bußgeldbescheid – verbindlich festgesetzt. Erst dann stehen auch Gebühren und Auslagen der Verwaltung fest, die den Endbetrag erhöhen.

Zweck des Anhörungsbogens

  • Identifizierung: Die Behörde will sicherstellen, dass der Halter auch der Fahrer war.
  • Rechtliches Gehör: Sie können Entlastungsgründe vorbringen.
  • Vorbereitung: Der Bogen leitet das Verfahren ein und unterbricht die Verjährung.

Muss ich den Anhörungsbogen beantworten?

Hier herrscht oft Unsicherheit. Grundsätzlich müssen Sie sich nicht zur Sache äußern. Niemand ist verpflichtet, sich selbst oder nahe Angehörige zu belasten.

Angaben Pflicht? Hinweis
Personalien (Name, Anschrift) Ja Nur, wenn die Daten im Bogen fehlerhaft sind (§ 111 OWiG).
Angaben zur Tat Nein Sie haben ein Schweigerecht. Voreilige Aussagen schaden oft.
Fahreridentität Nein Sie müssen den Fahrer nicht aktiv nennen (Zeugnisverweigerungsrecht).
Personalien: Pflicht
Nur bei Fehlern korrigieren (§ 111 OWiG).
Angaben zur Tat: Keine Pflicht
Schweigerecht nutzen!

Gefahr: Den falschen Fahrer beschuldigen

Manche Betroffene geben im Anhörungsbogen bewusst eine andere Person an, um Punkte oder ein Fahrverbot zu vermeiden. Davor warnen wir ausdrücklich! Während das Schweigen legal ist, stellt das bewusste Benennen eines Unschuldigen eine Straftat dar.

"Wer einen anderen wider besseres Wissen einer Ordnungswidrigkeit verdächtigt, macht sich wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) strafbar. Hier drohen Geldstrafen oder sogar Haft."

Was droht bei Falschangaben zur Person?

Ignorieren Sie die Berichtigung Ihrer persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum etc.) trotz Fehlern, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Verstoß Mögliche Sanktion
Falsche Personalien (§ 111 OWiG) Geldbuße bis zu 1.000 €
Falsche Verdächtigung Dritter Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Falsche Angaben zur Sache Keine direkte Strafe, aber Erschwerung des Einspruchs

FAQ: Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

In der Regel setzt die Behörde eine Frist von einer Woche. Das Verstreichenlassen dieser Frist ist meist sanktionslos, führt aber dazu, dass die Behörde den Bußgeldbescheid basierend auf den vorhandenen Daten (z. B. Blitzerfoto) erlässt.

Sich selbst fälschlicherweise einer Tat zu bezichtigen, ist straffrei. Einen anderen fälschlich zu beschuldigen, ist jedoch eine Straftat. Experten raten: Schweigen ist Gold, Lügen ist gefährlich.

Ja. Mit der Anordnung der Anhörung beginnt die dreimonatige Verjährungsfrist von vorn. Dies ist oft der eigentliche Grund für den schnellen Versand des Schreibens.

Fazit: Erst prüfen, dann handeln

Dass ein Anhörungsbogen ohne Betrag bei Ihnen ankommt, ist völlig rechtmäßig. Er dient lediglich der Vorbereitung des Bußgeldbescheids. Bevor Sie voreilig Angaben zur Sache machen, sollten Sie professionellen Rat einholen – denn was einmal in der Akte steht, lässt sich kaum noch korrigieren.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 55 OWiG: Anhörung des Betroffenen vor Erlass des Bescheids.
  • § 111 OWiG: Falsche Namensangabe und Personalien.
  • § 164 StGB: Falsche Verdächtigung gegenüber Behörden.

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