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Quelle: VUT-Studie


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Anhörung im Bußgeldverfahren: So gehen Sie am besten vor

Update

19.01.2026, 15:30

Eine Anhörungsbogen der Bußgeldstelle eröffnet formal das Bußgeldverfahren und bietet eine gute Gelegenheit eine Blitzermessung oder den Bescheid selbst auf Fehler prüfen zu lassen bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Gut zu Wissen

  • Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
  • Sie können das Blitzerfoto bei vielen Bußgeldstellen online einsehen.
  • Die Messung muss fehlerfrei und mit einem geeichten Messgerät erfolgt sein.
  • Sie können bereits jetzt einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Abwehr Ihres Bußgeldverfahrens beauftragen.

Was ist der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

Der Anhörungsbogen ist in der Regel das erste behördliche Schreiben, das Ihnen nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit (wie z.B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung) zugestellt wird, sofern Sie als mutmaßlicher Täter (Beschuldigter) identifiziert wurden oder in Betracht kommen. Er dient primär der offiziellen Eröffnung des Bußgeldverfahrens.

Abgrenzung zum Zeugenfragebogen (Wichtig!)

Ob Sie einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen erhalten, ist entscheidend für Ihre Rechte.

  • Der Anhörungsbogen richtet sich direkt an den Beschuldigten und eröffnet das Bußgeldverfahren gegen diese Person.
  • Der Zeugenfragebogen wird in der Regel an den Fahrzeughalter gesendet, wenn die Behörde den Fahrer noch nicht kennt (z.B. bei Firmenwagen, Leasing oder wenn das Blitzerfoto unklar ist). Der Halter ist hier Zeuge, nicht Beschuldigter.

Wenn Sie der Fahrzeughalter sind und die Behörde davon ausgeht, dass Sie gefahren sind, erhalten Sie den Anhörungsbogen.

Zweck des Anhörungsbogens

Die Anhörung dient dazu, dem Beschuldigten die Gelegenheit zu geben, sich zum Vorwurf zu äußern, bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Damit erfüllt der Bogen diese zentralen Punkte:

  • Eröffnung des Verfahrens: Er markiert den offiziellen Beginn des Bußgeldverfahrens.
  • Wahrung des rechtlichen Gehörs: Als Beschuldigter haben Sie das verfassungsmäßige Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
  • Verjährungsunterbrechung: Der Versand des Anhörungsbogens unterbricht die 3-monatige Verjährungsfrist für die Ordnungswidrigkeit.

Ihre Rechte und Pflichten bei der Anhörung

Als Empfänger des Anhörungsbogens gelten Sie als Beschuldigter. Viele Autofahrer machen den Fehler, sich in dieser frühen Phase selbst zu belasten. Es ist entscheidend, Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten genau zu kennen.

Die einzige Pflicht: Angaben zur Person

Ihre einzige gesetzliche Pflicht als Beschuldigter ist die Überprüfung und Korrektur der Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.). Sind diese fehlerhaft oder unvollständig, müssen Sie die korrekten Daten eintragen und das Formular zurückschicken. Die übrigen Felder zur Tat können Sie auch freilassen!

Ihr wichtigstes Recht: Das Schweigerecht

Als mutmaßlicher Täter (Beschuldigter) genießen Sie in Deutschland ein umfassendes Schweigerecht. Das bedeutet konkret:

  • Sie müssen keine Angaben zur Sache machen (z.B. zur Fahrt, zur gefahrenen Geschwindigkeit oder zu den Umständen).
  • Sie müssen nicht verraten, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat, wenn es ein naher Angehöriger war. Hier greift das Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO analog).
  • Wichtiger Hinweis: Machen Sie keine falschen Angaben! Die Benennung einer falschen Person kann als falsche Verdächtigung (Straftat) gewertet werden.

Anhörungsbogen ausfüllen oder ignorieren?

Die wohl häufigste Frage ist: Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht? Die Antwort hängt vom Einzelfall ab: Sie müssen nur die Angaben zu Ihrer Person korrigieren, alles andere können Sie aus Gründen der Selbstbelastung vermeiden. Doch in manchen Fällen ist es durchaus hilfreich Angaben zu machen, zum Beispiel wenn Sie selbst nicht gefahren sind, oder die Bußgeldstelle auf mögliche Messfehler hinweisen möchten.

Fristen, die Sie beachten müssen

Obwohl auf dem Anhörungsbogen selbst oft keine strenge juristische Frist steht, bittet die Bußgeldstelle meist um eine Rücksendung innerhalb einer Woche. Wichtiger als diese informelle Frist ist die Zeit, die Sie haben, um einen Anwalt zu beauftragen und Akteneinsicht zu beantragen, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

Empfohlene Vorgehensweise in vier Schritten

  1. Ruhe bewahren und Schweigen: Nutzen Sie Ihr gesetzliches Schweigerecht. Machen Sie keine Angaben zur Sache oder zum Fahrer.
  2. Persönliche Daten prüfen: Korrigieren Sie nur die Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse), falls diese fehlerhaft sind. Dies ist Ihre einzige Pflicht.
  3. Formular zurücksenden? Bei fehlerhaften persönlichen Daten senden Sie das korrigierte Formular zurück. Sind alle Angaben korrekt, müssen Sie den Bogen nicht zurückschicken, um Ihr Schweigerecht zu wahren – oft ist es aber ratsam, einen Anwalt die Kommunikation übernehmen zu lassen.
  4. Anwalt beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur kostenlosen Ersteinschätzung. Der Anwalt kann die Akte prüfen und die beste Strategie festlegen, bevor der Bußgeldbescheid ergeht.

Die Wirkung auf die Verjährung

Die Ordnungswidrigkeit würde in der Regel nach drei Monaten verjähren. Durch den Versand des Anhörungsbogens wird diese Frist jedoch wirksam unterbrochen und beginnt gegebenenfalls von Neuem zu laufen. Ein erfahrener Anwalt prüft, ob die Verjährungsunterbrechung formal korrekt erfolgt ist und ob der Tatvorwurf noch gültig ist.


Die Online-Anhörung: Bequem, aber mit Vorsicht zu genießen

Im Zuge der Digitalisierung bieten immer mehr Bußgeldstellen die Möglichkeit zur Online-Anhörung. Diese digitale Variante ist bequem, erfordert aber dieselbe Sorgfalt wie der postalische Anhörungsbogen.

So funktioniert die Online-Anhörung

Wenn Ihre Bußgeldstelle diesen Service anbietet, finden Sie auf Ihrem schriftlichen Anhörungsbogen die Zugangsdaten – meist eine Kennung und ein Passwort. Über das Online-Portal können Sie dann:

  • Das Blitzerfoto einsehen (wobei die Qualität und Aussagekraft oft begrenzt ist).
  • Die Angaben zur Person korrigieren (Ihre Pflicht).
  • Eine Stellungnahme zum Vorwurf abgeben (oft nur mit juristischer Expertise sinnvoll).

Auch online gilt: Nutzen Sie Ihr Schweigerecht konsequent. Die Einsicht in das Foto kann informativ sein, ersetzt aber keine professionelle Akteneinsicht durch einen Anwalt.

Bußgeldstellen mit Online-Anhörung

Bußgeldstelle Online-Portal Einspruch prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Bayern (Straubing/Viechtach) Keine Online-Anhörung möglich Kostenlos Prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Baden-Württemberg (ZBS Karlsruhe) Online-Anhörung Karlsruhe Kostenlos Prüfen
Bußgeldstelle Berlin Online-Anhörung Berlin Kostenlos Prüfen
Bußgeldstelle Bielefeld Online-Anhörung Bielefeld Kostenlos Prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg (Gransee) Online-Anhörung Brandenburg Kostenlos Prüfen
Bußgeldstelle Düsseldorf Online-Anhörung Düsseldorf Kostenlos Prüfen
Bußgeldstelle Frankfurt am Main Online-Anhörung Frankfurt Kostenlos Prüfen
Bußgeldstelle Hamburg Online-Anhörung Hamburg Kostenlos Prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Hessen (RP Kassel OWI21) Online-Anhörung Kassel Kostenlos Prüfen
Bußgeldstelle Köln Online-Anhörung Köln Kostenlos Prüfen
Bußgeldstelle Mecklenburgische Seenplatte (Demmin) Online-Anhörung LK Seenplatte Kostenlos Prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz (ZBS Speyer) Online-Anhörung Rheinland-Pfalz Kostenlos Prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Saarland (St. Ingbert) Online-Anhörung Saarland Kostenlos Prüfen
Zentrale Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt (Magdeburg) Online-Anhörung Sachsen-Anhalt Kostenlos Prüfen
Bußgeldstelle Stuttgart Online-Anhörung Stuttgart Kostenlos Prüfen

Abgrenzung: Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid

Es ist entscheidend, die beiden Dokumente nicht zu verwechseln, da sie unterschiedliche Phasen im Bußgeldverfahren darstellen und unterschiedliche Reaktionen erfordern. Der Anhörungsbogen legt keine Strafe fest, sondern dient der Gewährung Ihres rechtlichen Gehörs. Der Bußgeldbescheid ist hingegen der offizielle Verwaltungsakt, mit dem die Behörde die konkrete Strafe (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) festsetzt.

Merkmal Anhörungsbogen Bußgeldbescheid
Zweck Gewährung des rechtlichen Gehörs, Vorbereitung der Entscheidung Festsetzung der rechtsverbindlichen Strafe
Inhalt Angaben zur Person des Beschuldigten, Beschreibung des Vorwurfs Bußgeld, Gebühren, Punkte und ggf. Fahrverbot
Reaktion Nur persönliche Daten korrigieren, zur Sache ist schweigen möglich Innerhalb von 2 Wochen schriftlich Einspruch einlegen oder die Geldbuße bezahlen
Folge bei Ignorieren Führt in der Regel zum Erlass des Bußgeldbescheids Wird nach Fristablauf rechtskräftig und vollstreckbar

Warum ein Anwalt bereits in der Anhörungsphase wichtig ist

Die Anhörungsphase ist oft der beste Zeitpunkt, um erfolgreich gegen einen Vorwurf vorzugehen. Hier hat die Bußgeldstelle in der Regel noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Viele Mängel in Bußgeldverfahren werden nur durch eine frühzeitige Beauftragung eines Anwalts aufgedeckt, der die vollständige Akte anfordert.

Vorteile der anwaltlichen Vertretung im Bußgeldverfahren:

  • Umfassende Akteneinsicht: Nur Ihr Anwalt erhält Zugang zur vollständigen Akte – inklusive technischer Unterlagen wie Messprotokollen, Eichscheinen und Schulungsnachweisen der Beamten.
  • Prüfung formaler Fehler: Der Anwalt prüft formale Fehler im Verfahren (z.B. falsche Verjährungsunterbrechung oder Mängel in der Messung), die zur Einstellung des Verfahrens führen können.
  • Frühzeitige Strategieentwicklung: Basierend auf der Aktenlage kann sofort eine optimale Verteidigungsstrategie entwickelt werden, bevor der Bescheid ergeht.
  • Fahrverbot abwenden: Bei drohendem Fahrverbot steigen die Chancen, dieses durch gezielte Verhandlungen mit der Behörde oder Argumentation vor Gericht abzuwenden oder umzuwandeln.

Häufige Fragen zur Anhörung

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zum Anhörungsbogen und dem weiteren Bußgeldverfahren.

Als Beschuldigter müssen Sie den Anhörungsbogen nur dann zurückschicken, wenn die Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Geburtsdatum) fehlerhaft sind. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die korrekten persönlichen Daten mitzuteilen. Angaben zur Sache (zum eigentlichen Verstoß) müssen Sie nicht machen. Ihr Schweigerecht schützt Sie. Ist der Bogen komplett richtig, müssen Sie ihn in der Regel nicht zurücksenden.

Wenn Sie sich nicht zur Sache äußern und die Angaben zu Ihrer Person korrekt waren, wird die Bußgeldstelle das Verfahren in der Regel fortsetzen und in Kürze einen Bußgeldbescheid erlassen. Nachteile entstehen Ihnen durch das Schweigen nicht. Es ist oft die klügste Vorgehensweise, um keine voreiligen Zugeständnisse zu machen.

Wenn Sie den Anhörungsbogen erhalten (und nicht den Zeugenfragebogen), geht die Behörde davon aus, dass Sie der Fahrer waren. Sie sind als Halter nicht verpflichtet, den tatsächlichen Fahrer zu benennen, wenn dieser ein naher Angehöriger (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) ist. Ihnen steht in diesem Fall ein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Sie sollten in diesem Fall die Angaben zur Person korrigieren (falls nötig) und den Rest unkommentiert lassen. Die Behörde muss den tatsächlichen Fahrer selbst ermitteln.

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