19.01.2026, 15:30
Eine Anhörungsbogen der Bußgeldstelle eröffnet formal das Bußgeldverfahren und bietet eine gute Gelegenheit eine Blitzermessung oder den Bescheid selbst auf Fehler prüfen zu lassen bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
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Zum Blitzer-CheckDer Anhörungsbogen ist in der Regel das erste behördliche Schreiben, das Ihnen nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit (wie z.B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung) zugestellt wird, sofern Sie als mutmaßlicher Täter (Beschuldigter) identifiziert wurden oder in Betracht kommen. Er dient primär der offiziellen Eröffnung des Bußgeldverfahrens.
Ob Sie einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen erhalten, ist entscheidend für Ihre Rechte.
Wenn Sie der Fahrzeughalter sind und die Behörde davon ausgeht, dass Sie gefahren sind, erhalten Sie den Anhörungsbogen.
Die Anhörung dient dazu, dem Beschuldigten die Gelegenheit zu geben, sich zum Vorwurf zu äußern, bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Damit erfüllt der Bogen diese zentralen Punkte:
Als Empfänger des Anhörungsbogens gelten Sie als Beschuldigter. Viele Autofahrer machen den Fehler, sich in dieser frühen Phase selbst zu belasten. Es ist entscheidend, Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten genau zu kennen.
Ihre einzige gesetzliche Pflicht als Beschuldigter ist die Überprüfung und Korrektur der Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.). Sind diese fehlerhaft oder unvollständig, müssen Sie die korrekten Daten eintragen und das Formular zurückschicken. Die übrigen Felder zur Tat können Sie auch freilassen!
Als mutmaßlicher Täter (Beschuldigter) genießen Sie in Deutschland ein umfassendes Schweigerecht. Das bedeutet konkret:
Jede Angabe im Anhörungsbogen kann später im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Sichern Sie sich ab und lassen Sie das Schreiben von einem Experten prüfen, bevor Sie reagieren.
Zum Blitzer-CheckDie wohl häufigste Frage ist: Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht? Die Antwort hängt vom Einzelfall ab: Sie müssen nur die Angaben zu Ihrer Person korrigieren, alles andere können Sie aus Gründen der Selbstbelastung vermeiden. Doch in manchen Fällen ist es durchaus hilfreich Angaben zu machen, zum Beispiel wenn Sie selbst nicht gefahren sind, oder die Bußgeldstelle auf mögliche Messfehler hinweisen möchten.
Obwohl auf dem Anhörungsbogen selbst oft keine strenge juristische Frist steht, bittet die Bußgeldstelle meist um eine Rücksendung innerhalb einer Woche. Wichtiger als diese informelle Frist ist die Zeit, die Sie haben, um einen Anwalt zu beauftragen und Akteneinsicht zu beantragen, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Die Ordnungswidrigkeit würde in der Regel nach drei Monaten verjähren. Durch den Versand des Anhörungsbogens wird diese Frist jedoch wirksam unterbrochen und beginnt gegebenenfalls von Neuem zu laufen. Ein erfahrener Anwalt prüft, ob die Verjährungsunterbrechung formal korrekt erfolgt ist und ob der Tatvorwurf noch gültig ist.
Im Zuge der Digitalisierung bieten immer mehr Bußgeldstellen die Möglichkeit zur Online-Anhörung. Diese digitale Variante ist bequem, erfordert aber dieselbe Sorgfalt wie der postalische Anhörungsbogen.
Wenn Ihre Bußgeldstelle diesen Service anbietet, finden Sie auf Ihrem schriftlichen Anhörungsbogen die Zugangsdaten – meist eine Kennung und ein Passwort. Über das Online-Portal können Sie dann:
Auch online gilt: Nutzen Sie Ihr Schweigerecht konsequent. Die Einsicht in das Foto kann informativ sein, ersetzt aber keine professionelle Akteneinsicht durch einen Anwalt.
| Bußgeldstelle | Online-Portal | Einspruch prüfen |
|---|---|---|
| Zentrale Bußgeldstelle Bayern (Straubing/Viechtach) | Keine Online-Anhörung möglich | Kostenlos Prüfen |
| Zentrale Bußgeldstelle Baden-Württemberg (ZBS Karlsruhe) | Online-Anhörung Karlsruhe | Kostenlos Prüfen |
| Bußgeldstelle Berlin | Online-Anhörung Berlin | Kostenlos Prüfen |
| Bußgeldstelle Bielefeld | Online-Anhörung Bielefeld | Kostenlos Prüfen |
| Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg (Gransee) | Online-Anhörung Brandenburg | Kostenlos Prüfen |
| Bußgeldstelle Düsseldorf | Online-Anhörung Düsseldorf | Kostenlos Prüfen |
| Bußgeldstelle Frankfurt am Main | Online-Anhörung Frankfurt | Kostenlos Prüfen |
| Bußgeldstelle Hamburg | Online-Anhörung Hamburg | Kostenlos Prüfen |
| Zentrale Bußgeldstelle Hessen (RP Kassel OWI21) | Online-Anhörung Kassel | Kostenlos Prüfen |
| Bußgeldstelle Köln | Online-Anhörung Köln | Kostenlos Prüfen |
| Bußgeldstelle Mecklenburgische Seenplatte (Demmin) | Online-Anhörung LK Seenplatte | Kostenlos Prüfen |
| Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz (ZBS Speyer) | Online-Anhörung Rheinland-Pfalz | Kostenlos Prüfen |
| Zentrale Bußgeldstelle Saarland (St. Ingbert) | Online-Anhörung Saarland | Kostenlos Prüfen |
| Zentrale Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt (Magdeburg) | Online-Anhörung Sachsen-Anhalt | Kostenlos Prüfen |
| Bußgeldstelle Stuttgart | Online-Anhörung Stuttgart | Kostenlos Prüfen |
Es ist entscheidend, die beiden Dokumente nicht zu verwechseln, da sie unterschiedliche Phasen im Bußgeldverfahren darstellen und unterschiedliche Reaktionen erfordern. Der Anhörungsbogen legt keine Strafe fest, sondern dient der Gewährung Ihres rechtlichen Gehörs. Der Bußgeldbescheid ist hingegen der offizielle Verwaltungsakt, mit dem die Behörde die konkrete Strafe (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) festsetzt.
| Merkmal | Anhörungsbogen | Bußgeldbescheid |
|---|---|---|
| Zweck | Gewährung des rechtlichen Gehörs, Vorbereitung der Entscheidung | Festsetzung der rechtsverbindlichen Strafe |
| Inhalt | Angaben zur Person des Beschuldigten, Beschreibung des Vorwurfs | Bußgeld, Gebühren, Punkte und ggf. Fahrverbot |
| Reaktion | Nur persönliche Daten korrigieren, zur Sache ist schweigen möglich | Innerhalb von 2 Wochen schriftlich Einspruch einlegen oder die Geldbuße bezahlen |
| Folge bei Ignorieren | Führt in der Regel zum Erlass des Bußgeldbescheids | Wird nach Fristablauf rechtskräftig und vollstreckbar |
Die Anhörungsphase ist oft der beste Zeitpunkt, um erfolgreich gegen einen Vorwurf vorzugehen. Hier hat die Bußgeldstelle in der Regel noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Viele Mängel in Bußgeldverfahren werden nur durch eine frühzeitige Beauftragung eines Anwalts aufgedeckt, der die vollständige Akte anfordert.
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Zum Blitzer-CheckDie wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zum Anhörungsbogen und dem weiteren Bußgeldverfahren.
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