Aktualisiert am 5. Januar 2026, 10:15
Ein kleiner Rechenfehler der Behörde kann den Unterschied zwischen einem hohen Bußgeld und einem Fahrverbot ausmachen. Ein aktuelles Urteil von 2025 stellt klar: Bei der Toleranz muss immer zugunsten des Autofahrers gerundet werden.
In einem aktuellen Verfahren vom Oberlandesgericht Bayern (Beschluss v. 03.02.2025 – 201 ObOWi 22/25) wurde ein Bußgeldbescheid deutlich korrigiert. Ein Autofahrer war mit einem ProVida-System (Nachfahren) gemessen worden.
Das Amtsgericht hatte eine Überschreitung von 55 km/h festgestellt und 480 Euro Bußgeld verhängt. Das Problem: Die Behörde hatte den Toleranzwert von 5 % falsch berechnet und abgerundet. Die Rechtsbeschwerdeinstanz korrigierte den Wert auf eine Überschreitung von genau 50 km/h. Die Folge: Das Bußgeld sank von 480 Euro auf 320 Euro.
Schauen wir uns die Mathematik hinter dem Urteil an. Gemessen wurde eine Geschwindigkeit von 158 km/h bei erlaubten 100 km/h.
1. Messwert: 158 km/h
2. Toleranz (5 %): 158 x 0,05 = 7,9 km/h
3. Die goldene Regel: Der rechnerische Wert von 7,9 km/h darf niemals auf 7 km/h abgerundet werden. Er muss immer auf den nächsten ganzzahligen Wert, also 8 km/h, aufgerundet werden.
Bereinigter Messwert: 158 km/h - 8 km/h = 150 km/h
Das Ergebnis: Abzüglich des Limits von 100 km/h bleibt eine vorwerfbare Überschreitung von exakt 50 km/h. Ohne die korrekte Aufrundung der Toleranz hätte die Behörde eine Überschreitung von 51 km/h vorgeworfen – was ein deutlich höheres Bußgeld zur Folge gehabt hätte.
Hätte die Behörde (wie im ursprünglichen Urteil) nur 7 km/h abgezogen, wäre der Fahrer bei 51 km/h Überschreitung gelandet – was im Bußgeldkatalog eine deutlich höhere Strafe auslöst.
| Messverfahren | bis 100 km/h | über 100 km/h |
|---|---|---|
| Stationäre Blitzer (Radar/Laser/Lichtschranke) | 3 km/h | 3 % |
| Mobile Messung (z. B. PoliScan Speed) | 3 km/h | 3 % |
| Nachfahren (ProVida / Riegl) | 5 km/h | 5 % |
| Nachfahren mit nicht geeichtem Tacho | In der Regel 15 % bis 20 % | |
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