Neues Urteil: Toleranzabzug bei Blitzermessungen muss aufgerundet werden

Aktualisiert am 5. Januar 2026, 10:15

Ein kleiner Rechenfehler der Behörde kann den Unterschied zwischen einem hohen Bußgeld und einem Fahrverbot ausmachen. Ein aktuelles Urteil von 2025 stellt klar: Bei der Toleranz muss immer zugunsten des Autofahrers gerundet werden.

Ein Polizeibeamter misst mit einem mobilen Handlasergerät die Geschwindigkeit.
Bei mobilen Handlasermessgeräten werden höhere Toleranwerte angesetzt.

Gut zu Wissen

  • Toleranzabzug: Dient zum Ausgleich technischer Messungenauigkeiten.
  • Aufrundungs-Pflicht: Ergeben sich bei der Berechnung Kommazahlen (z. B. 7,1 km/h), muss auf den nächsten vollen km/h-Wert aufgerundet werden (hier 8 km/h).
  • Rechtliche Folge: Eine falsche Abrundung durch die Behörde macht den Bußgeldbescheid angreifbar.

Aktuelles Urteil vom OLG Bayern: Korrektur bei Nachfahrmessung

In einem aktuellen Verfahren vom Oberlandesgericht Bayern (Beschluss v. 03.02.2025 – 201 ObOWi 22/25) wurde ein Bußgeldbescheid deutlich korrigiert. Ein Autofahrer war mit einem ProVida-System (Nachfahren) gemessen worden.

Das Amtsgericht hatte eine Überschreitung von 55 km/h festgestellt und 480 Euro Bußgeld verhängt. Das Problem: Die Behörde hatte den Toleranzwert von 5 % falsch berechnet und abgerundet. Die Rechtsbeschwerdeinstanz korrigierte den Wert auf eine Überschreitung von genau 50 km/h. Die Folge: Das Bußgeld sank von 480 Euro auf 320 Euro.

Das Rechenbeispiel: Warum 0,9 km/h entscheidend sind

Schauen wir uns die Mathematik hinter dem Urteil an. Gemessen wurde eine Geschwindigkeit von 158 km/h bei erlaubten 100 km/h.

Beispiel: Korrekte Toleranzberechnung (ProVida)

1. Messwert: 158 km/h

2. Toleranz (5 %): 158 x 0,05 = 7,9 km/h

3. Die goldene Regel: Der rechnerische Wert von 7,9 km/h darf niemals auf 7 km/h abgerundet werden. Er muss immer auf den nächsten ganzzahligen Wert, also 8 km/h, aufgerundet werden.

Bereinigter Messwert: 158 km/h - 8 km/h = 150 km/h

Das Ergebnis: Abzüglich des Limits von 100 km/h bleibt eine vorwerfbare Überschreitung von exakt 50 km/h. Ohne die korrekte Aufrundung der Toleranz hätte die Behörde eine Überschreitung von 51 km/h vorgeworfen – was ein deutlich höheres Bußgeld zur Folge gehabt hätte.

Hätte die Behörde (wie im ursprünglichen Urteil) nur 7 km/h abgezogen, wäre der Fahrer bei 51 km/h Überschreitung gelandet – was im Bußgeldkatalog eine deutlich höhere Strafe auslöst.

Übersicht: Übliche Toleranzwerte 2026

Messverfahren bis 100 km/h über 100 km/h
Stationäre Blitzer (Radar/Laser/Lichtschranke) 3 km/h 3 %
Mobile Messung (z. B. PoliScan Speed) 3 km/h 3 %
Nachfahren (ProVida / Riegl) 5 km/h 5 %
Nachfahren mit nicht geeichtem Tacho In der Regel 15 % bis 20 %

FAQ zum Toleranzabzug

Kein Messgerät arbeitet zu 100 % fehlerfrei. Um sicherzustellen, dass dem Autofahrer niemals eine höhere Geschwindigkeit vorgeworfen wird, als er tatsächlich gefahren ist, wird ein pauschaler Abzug vorgenommen, der mögliche technische Ungenauigkeiten abdeckt.

Ja. Da die Bußgeldtabelle nur ganze km/h-Werte kennt, müssen auch die Toleranzwerte gerundet werden. Wie das Urteil von 2025 bestätigt, muss dabei immer zugunsten des Betroffenen aufgerundet werden (z. B. wird aus 3,1 km/h immer 4 km/h Abzug).

Beim Nachfahren durch die Polizei (z. B. mit einem ProVida-Fahrzeug) ist die Messunsicherheit größer als bei einem festen Blitzer. Daher wird hier ein deutlich höherer Toleranzwert von 5 % (statt 3 %) abgezogen.

Quellenangaben & Referenzen:

Bußgeldkatalog 2026 – Aktuelle Strafen & Bußgelder

Auto fährt zu schnell an Blitzer vorbei

Geschwindigkeit überschritten?

Informieren Sie sich über die aktuellen Strafen bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.

Zu den Strafen
Abstandsmessung auf der Autobahn

Abstand nicht eingehalten?

Bei zu geringem Abstand drohen Bußgeld, Punkte und sogar Fahrverbote.

Zu den Strafen
Rote Ampel wird überfahren

Rote Ampel überfahren?

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.

Zu den Strafen
Person benutzt Handy am Steuer

Handy am Steuer benutzt?

Diese Strafen drohen bei der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer.

Zu den Strafen