Erstellt am 08.01.2026, 08:01
Sie haben das Gefühl die Ampel hat kurz hintereinander von gelb auf rot geschaltet? Die Dauer der Gelbphase ist dabei kein Zufall, sondern gesetzlich strikt geregelt. Erfahren Sie, welche Zeiten gelten und wann die Behörde einen Ampelschaltplan als Beweis vorlegen muss.
In Deutschland richtet sich die Gelbdauer nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 37 StVO):
Die Dauer des Gelblichts ist kein Zufallsprodukt der Kommunen, sondern basiert auf physikalischen Parametern. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO legt diese Zeiten so fest, dass ein Autofahrer bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit theoretisch immer die Chance hat, entweder vor der Ampel sicher anzuhalten oder die Kreuzung noch vor dem Umspringen auf Rot zu räumen und einen Rotlichtverstoß zu vermeiden.
Dabei wird eine durchschnittliche Reaktionszeit und ein normaler Bremsweg zugrunde gelegt. Je höher das erlaubte Tempo auf der Straße ist, desto länger muss die Ampel gelb zeigen, um Auffahrunfälle durch abrupte Bremsmanöver zu verhindern.
| Zulässige Geschwindigkeit | Vorgeschriebene Gelbdauer |
|---|---|
| bis 50 km/h | 3 Sekunden |
| bis 60 km/h | 4 Sekunden |
| bis 70 km/h | 5 Sekunden |
Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 311 SsBs 109/11) hat klargestellt, unter welchen Bedingungen die Behörden die Ampelschaltung detailliert belegen müssen. Dies ist besonders bei Zeugenaussagen relevant:
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß kann auf einen Schaltplan verzichtet werden, wenn Zeugen (z.B. Fußgänger) bereits Grün hatten. Aber: Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (länger als 1 Sekunde Rot) ist die Beiziehung eines Schaltplans auf Grundlage von Zeugenaussagen oft unverzichtbar.
Das bedeutet für Sie: Wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, weil die Ampel angeblich länger als eine Sekunde rot war, muss die Behörde im Zweifel durch den technischen Schaltplan beweisen, dass die Zeiten (inklusive der Gelbphase) korrekt kalibriert waren.
Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk, um Ampelschaltpläne und Messprotokolle auf Fehler prüfen zu lassen. Bei Unstimmigkeiten lassen sich Punkte oder ein Fahrverbot durch einen Einspruch oft abwenden.
Zum Blitzer-CheckEine zu kurze Gelbphase ist nicht nur ärgerlich, sondern kann ein Verfahrenshindernis darstellen. Wenn die Ampel bei 50 km/h beispielsweise nur 2,5 Sekunden gelb zeigt, wird der Autofahrer zu einer riskanten Vollbremsung gezwungen. Gerichte entscheiden in solchen Fällen oft zugunsten der Betroffenen, da die staatliche Sorgfaltspflicht bei der Ampelprogrammierung verletzt wurde.
Informieren Sie sich über die aktuellen Strafen bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.
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Bei zu geringem Abstand drohen Bußgeld, Punkte und sogar Fahrverbote.
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Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß.
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Diese Strafen drohen bei der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer.
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