Gelbphase: Wie lange muss eine Ampel gelb anzeigen?

Erstellt am 08.01.2026, 08:01

Sie haben das Gefühl die Ampel hat kurz hintereinander von gelb auf rot geschaltet? Die Dauer der Gelbphase ist dabei kein Zufall, sondern gesetzlich strikt geregelt. Erfahren Sie, welche Zeiten gelten und wann die Behörde einen Ampelschaltplan als Beweis vorlegen muss.

Eine Ampel schaltet gerade von Gelb auf Rot.
Die Dauer der Gelbphase ist gesetzlich geregelt.

Gut zu Wissen

In Deutschland richtet sich die Gelbdauer nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (§ 37 StVO):

  • Innerorts (50 km/h): 3 Sekunden Gelbphase.
  • 60 km/h Abschnitte: 4 Sekunden Gelbphase.
  • Außerorts (70 km/h): 5 Sekunden Gelbphase.

Übersicht der vorgeschriebenen Gelbphasen

Die Dauer des Gelblichts ist kein Zufallsprodukt der Kommunen, sondern basiert auf physikalischen Parametern. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO legt diese Zeiten so fest, dass ein Autofahrer bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit theoretisch immer die Chance hat, entweder vor der Ampel sicher anzuhalten oder die Kreuzung noch vor dem Umspringen auf Rot zu räumen und einen Rotlichtverstoß zu vermeiden.

Dabei wird eine durchschnittliche Reaktionszeit und ein normaler Bremsweg zugrunde gelegt. Je höher das erlaubte Tempo auf der Straße ist, desto länger muss die Ampel gelb zeigen, um Auffahrunfälle durch abrupte Bremsmanöver zu verhindern.

Zulässige Geschwindigkeit Vorgeschriebene Gelbdauer
bis 50 km/h 3 Sekunden
bis 60 km/h 4 Sekunden
bis 70 km/h 5 Sekunden

Wichtiges Urteil: Wann ist ein Ampelschaltplan nötig?

Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 311 SsBs 109/11) hat klargestellt, unter welchen Bedingungen die Behörden die Ampelschaltung detailliert belegen müssen. Dies ist besonders bei Zeugenaussagen relevant:

Der Leitsatz des OLG Celle

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß kann auf einen Schaltplan verzichtet werden, wenn Zeugen (z.B. Fußgänger) bereits Grün hatten. Aber: Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (länger als 1 Sekunde Rot) ist die Beiziehung eines Schaltplans auf Grundlage von Zeugenaussagen oft unverzichtbar.

Das bedeutet für Sie: Wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, weil die Ampel angeblich länger als eine Sekunde rot war, muss die Behörde im Zweifel durch den technischen Schaltplan beweisen, dass die Zeiten (inklusive der Gelbphase) korrekt kalibriert waren.

Einspruchsgrund: Das Verfahrenshindernis

Eine zu kurze Gelbphase ist nicht nur ärgerlich, sondern kann ein Verfahrenshindernis darstellen. Wenn die Ampel bei 50 km/h beispielsweise nur 2,5 Sekunden gelb zeigt, wird der Autofahrer zu einer riskanten Vollbremsung gezwungen. Gerichte entscheiden in solchen Fällen oft zugunsten der Betroffenen, da die staatliche Sorgfaltspflicht bei der Ampelprogrammierung verletzt wurde.

FAQ: Gelbphase und Ampelschaltung

Ein direkter Sprung von Grün auf Rot ist unzulässig. In einem solchen Fall ist die Messung nicht verwertbar, da der Autofahrer keine Chance hatte, angemessen zu reagieren.

Nicht automatisch. Aber laut OLG Celle muss er spätestens dann beigezogen werden, wenn Zweifel an der Dauer der Rot- oder Gelbphase bestehen, insbesondere bei drohenden Fahrverboten (qualifizierter Verstoß).

Auch in Tempo-30-Zonen oder verkehrsberuhigten Bereichen gilt eine Mindestdauer von 3 Sekunden für die Gelbphase. Die Verwaltungsvorschriften sehen keine Verkürzung unter diesen Basiswert vor, da auch bei geringeren Geschwindigkeiten eine angemessene Reaktions- und Bremszeit für die Verkehrssicherheit gewährleistet sein muss.

Das ist riskant. Viele moderne Ampelblitzer sind Kombinationsgeräte, die sowohl Rotlicht- als auch Geschwindigkeitsverstöße messen. Wer massiv beschleunigt, um die Gelbphase zu „erwischen“, riskiert ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung – selbst wenn er die Haltelinie noch rechtzeitig vor dem Umspringen auf Rot passiert hat.

Ein privates Video oder eine Stoppuhr reicht vor Gericht meist nicht aus. Der rechtssichere Weg führt über die Anforderung des Ampelschaltplans oder des Messprotokolls durch einen Anwalt. Wie das OLG Celle (Az.: 311 SsBs 109/11) bestätigt hat, müssen diese technischen Dokumente bei begründeten Zweifeln beigezogen werden, um die korrekte Kalibrierung der Anlage zu belegen.

Quellen & Rechtsprechung:

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