Fahrverbot 2026: Ab wann es droht und wie Sie es umgehen können

Erstellt am 09.02.2026, 08:15

Bis zur Rechtskraft des Bußgeldbescheids und der tatsächlichen Abgabe des Führerscheins gibt es rechtliche Spielräume. Wir klären auf, wann Sie als Ersttäter gelten, wie sich durch eine Einspruch ein Fahrverbot verhindern lässt und unter welchen Bedingungen ein Gericht das Verbot gegen eine höhere Geldstrafe aufheben kann.

Ein LKW-Fahrer ist auf dem Parkplatz am Steuer eingeschlafen.
Ein Fahrverbot kann für Berufskraftfahrer existenzgefährdend sein.

Wann droht ein Fahrverbot? Die wichtigsten Tatbestände

Der Gesetzgeber sieht ein Fahrverbot immer dann vor, wenn eine grobe oder beharrliche Pflichtverletzung vorliegt. Hier ein Überblick über die häufigsten Auslöser:

Verstoß / Tatbestand Punkte Fahrverbot Voraussetzung / Details
Geschwindigkeit innerorts 2 1 – 3 Monate Regelfahrverbot bei einer Überschreitung ab 31 km/h.
Geschwindigkeit außerorts 2 1 – 3 Monate Regelfahrverbot bei einer Überschreitung ab 41 km/h.
Wiederholungstäter innerorts 1 1 Monat Zweimal mindestens 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten im Stadtgebiet.
Wiederholungstäter außerorts 1 1 Monat Zweimal mindestens 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten auf Landstraßen/Autobahnen.
Rotlichtverstoß 2 1 Monat Qualifizierter Verstoß (über 1 Sekunde) oder einfacher Verstoß mit Gefährdung.
Abstandsverstoß 1 - 2 1 – 3 Monate Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.
Handy am Steuer 2 1 Monat Nutzung elektronischer Geräte mit gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Alkohol & Drogen 2 1 – 3 Monate Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze oder Fahren unter Einfluss berauschender Mittel.
Geschwindigkeit innerorts

Punkte: 2 | Fahrverbot: 1 – 3 Monate

Regelfahrverbot bei einer Überschreitung ab 31 km/h.

Geschwindigkeit außerorts

Punkte: 2 | Fahrverbot: 1 – 3 Monate

Regelfahrverbot bei einer Überschreitung ab 41 km/h.

Wiederholungstäter innerorts

Punkte: 1 | Fahrverbot: 1 Monat

Zweimal mindestens 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten im Stadtgebiet.

Wiederholungstäter außerorts

Punkte: 1 | Fahrverbot: 1 Monat

Zweimal mindestens 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten auf Landstraßen/Autobahnen.

Rotlichtverstoß

Punkte: 2 | Fahrverbot: 1 Monat

Qualifizierter Verstoß (über 1 Sekunde) oder einfacher Verstoß mit Gefährdung.

Abstandsverstoß

Punkte: 1 - 2 | Fahrverbot: 1 – 3 Monate

Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.

Handy am Steuer

Punkte: 2 | Fahrverbot: 1 Monat

Nutzung elektronischer Geräte mit gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Alkohol & Drogen

Punkte: 2 | Fahrverbot: 1 – 3 Monate

Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze oder Fahren unter Einfluss berauschender Mittel.

Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, haben aber völlig unterschiedliche Konsequenzen:

  • Fahrverbot: Der Führerschein wird für 1 bis 6 Monate „geparkt“. Danach erhalten Sie Ihr Dokument automatisch zurück.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Die Fahrberechtigung ist komplett erloschen. Sie müssen den Führerschein nach einer Sperrfrist (meist inkl. MPU) völlig neu beantragen.

Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Ja, unter strengen Voraussetzungen ist ein Absehen vom Fahrverbot möglich. In der juristischen Praxis spricht man hier von einer „unzumutbaren Härte“. Das Gericht kann das Fahrverbot in eine deutlich höhere Geldstrafe (oft verdoppelt oder verdreifacht) umwandeln, wenn:

  • Der Verlust des Arbeitsplatzes droht (Existenzgefährdung).
  • Selbstständige ihren Betrieb ohne Führerschein nicht aufrechterhalten können.
  • Besondere private Gründe vorliegen (z.B. Pflege von Angehörigen in entlegenen Gebieten).

Wichtig: Ein Erfolg ist hier fast nur mit anwaltlicher Unterstützung und einer lückenlosen Beweiskette möglich.

Die 4-Monats-Frist für Ersttäter

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatten, gelten Sie als Ersttäter. Dies verschafft Ihnen einen taktischen Vorteil: Sie dürfen den Beginn Ihres Fahrverbots innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft selbst wählen.

Tipp: Der Februar-Trick. Da ein Fahrverbot kalendermonatlich berechnet wird, ist der Februar der „günstigste“ Monat. Wer seinen Führerschein am 1. Februar abgibt, muss ihn im Jahr 2026 nur für 28 Tage entbehren, während es im August 31 Tage wären.

Vorsicht: Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat

Wer sich während der Verbotsfrist ans Steuer setzt, riskiert Kopf und Kragen. Es handelt sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat gemäß § 21 StVG. Dies kann zu hohen Geldstrafen, Freiheitsstrafe und einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis führen. Achtung: Das Verbot gilt auch für Mofas, E-Scooter und S-Pedelecs!

FAQ: Häufige Fragen zum Fahrverbot

Nein. Ein Fahrverbot muss immer am Stück abgeleistet werden. Eine Stückelung auf den Jahresurlaub oder Wochenenden ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Ja. Alle amtlichen Führerscheindokumente müssen in Verwahrung gegeben werden. Das Fahrverbot gilt erst dann als angetreten, wenn alle Dokumente bei der Behörde eingegangen sind.

Die Adresse steht in der Rechtsmittelbelehrung Ihres Bußgeldbescheides. In der Regel ist es die zuständige Bußgeldstelle. Sie können den Führerschein persönlich abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Quellen & weiterführende Infos:

  • [1] ADAC Ratgeber: Fahrverbot abwenden (Stand 3/2025).
  • [2] StVG: § 21 Straßenverkehrsgesetz - Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • [3] BGH-Rechtsprechung: Anforderungen an die unzumutbare Härte bei Fahrverboten.

Bußgeldkatalog 2026 – Aktuelle Strafen & Bußgelder

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