Zwei Autos auf dem Blitzerfoto: Ist die Messung damit ungültig?

Erstellt am 10.02.2026, 19:15

Sie wurden geblitzt, aber auf dem Bild ist ein weiteres Fahrzeug zu sehen? Sind zwei Autos auf dem Blitzerfoto abgebildet, kann die Messung ungültig sein. Ein Blick auf die rechtlichen Kriterien.

Mehrere Fahrzeuge auf einer mehrspurigen Straße während einer Radarkontrolle.
Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, muss die Zuordnung eindeutig sein.

Zwei Autos auf dem Blitzerfoto – Wer wurde gemessen?

Das Hauptproblem bei zwei Fahrzeugen auf einem Blitzerfoto ist die Beweiskraft. Die Behörde muss nachweisen, dass die gemessene Geschwindigkeit exakt Ihrem Pkw zuzuordnen ist. Moderne Laser-Systeme wie der Poliscan Speed können zwar mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen, doch bei älteren Radargeräten führt ein zweites Auto im Strahlengang oft zur Unverwertbarkeit der Messung. Wenn das Blitzer Bild unscharf ist oder Messmarkierungen fehlen, steigt die Chance auf eine Einstellung des Verfahrens massiv.

Konstellation auf dem Foto Rechtliche Relevanz
Zweites Auto im Hintergrund Meist unkritisch, sofern Messbereich klar definiert ist.
Zwei Autos nebeneinander (gleiche Höhe) Hohes Fehlerpotenzial; Zuordnung oft nicht zweifelsfrei möglich.
Blitzerfoto ohne Kennzeichen / unscharf Beweiskette unterbrochen – Verfahren meist einzustellen.

Zusatzproblem: Blitzerfoto Gesicht teilweise verdeckt

Selbst wenn die Messung technisch korrekt war, scheitern viele Bußgeldbescheide an der Identifizierung. Ist das Blitzerfoto nicht erkennbar, etwa weil die Sonnenblende tief steht, das Gesicht teilweise verdeckt ist oder die Bildqualität schlicht zu gering ausfällt, darf kein Bußgeld verhängt werden. In Deutschland gilt die Fahrerhaftung – kann die Behörde nicht beweisen, wer am Steuer saß, bleibt nur die Einstellung.

Experten-Tipp

Geben Sie niemals vorschnell zu, gefahren zu sein, wenn zwei Autos auf dem Blitzerfoto zu sehen sind oder das Bild eine schlechte Qualität aufweist. Fordern Sie über einen Anwalt Akteneinsicht an, um das Messprotokoll und das hochauflösende Originalfoto zu prüfen.

Widerspruch bei unerkennbarem Blitzerfoto: Was kann ich schreiben?

Erhalten Sie einen Anhörungsbogen mit einem mangelhaften Foto, sollten Sie sachlich bleiben. Anstatt die Tat pauschal zu bestreiten, ist es oft effektiver, die Verwertbarkeit des Beweismittels anzugreifen. Ein typischer Einwand lautet:

"Aufgrund der vorliegenden Fotoqualität und der Tatsache, dass sich ein weiteres Fahrzeug im Bildausschnitt befindet, ist eine eindeutige Identifizierung der verantwortlichen Person sowie eine zweifelsfreie Zuordnung der Messung nicht möglich."

Wichtig: Fordern Sie die Behörde höflich auf, Ihnen ein hochauflösendes Originalfoto zukommen zu lassen. Oft wird das Verfahren bereits eingestellt, wenn die Sachbearbeiter bei der manuellen Nachprüfung feststellen, dass die Identifizierung vor Gericht keinen Bestand hätte. Doch Vorsicht: Wer zu spät reagiert oder die Mitwirkung komplett verweigert, riskiert andere Konsequenzen, wie unsere FAQ zeigen.

FAQ: Probleme mit dem Blitzerfoto

In diesem Fall muss die Behörde durch Messprotokolle und digitale Auswerteschablonen nachweisen, welcher Wagen den Blitz ausgelöst hat. Ist die Zuordnung nicht zweifelsfrei (z. B. bei Radar-Reflektionen), ist die Messung unverwertbar.

Ja. Da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, muss die Behörde Ihnen die Tat nachweisen. Ist das Blitzerfoto unscharf und lässt keine Identifizierung zu, fehlt das Hauptbeweismittel für die Täterschaft.

Das Risiko besteht, wenn ein schwerwiegender Verstoß (Punktebereich) vorliegt und die Ermittlung des Fahrers scheitert. Wer jedoch frühzeitig darauf hinweist, dass das Foto niemanden erkennen lässt, kommt seiner Mitwirkungspflicht oft ausreichend nach, um ein Fahrtenbuch abzuwenden.

Quellen & Rechtsprechung:

  • [1] PTB-Anforderungen: Zulassungsbedingungen für Messgeräte bei Mehrfachobjektauswertung.
  • [2] OLG Hamm: Beschluss zur Fahrererkennbarkeit (Az. 5 RBs 436/20).
  • [3] StPO § 261: Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung bei Lichtbildern.

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