10.10.2025, 15:25
Die Lichtschrankenblitzer ESO 3.0 und 8.0 sind anfällig für Messfehler. Berichten zufolge speichert der ESO 8.0 seit einem Software-Update keine Messdaten mehr (obwohl es technisch möglich wäre) und hat Messprobleme mit der Fotolinie.
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Die Messgeräte ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0, hergestellt von der Firma ESO GmbH, gehören zu den immer noch weit verbreiteten Systemen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Deutschland. Sie basieren auf dem Prinzip der Lichtschrankenmessung mittels einseitiger Sensoren und sind oft als mobile Einheiten auf einem Stativ am Fahrbahnrand zu finden.
Besonders der ESO ES 3.0 hat in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, da seine Messmethode als anfällig für Fehler gilt. Auch wenn der Nachfolger ESO ES 8.0 Verbesserungen mit sich bringt, besteht insbesondere in der fehlenden Speicherung von Messdaten ein Angriffspunkt, die einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ermöglichen, insbesondere wenn es Anhaltspunkte für Messfehler gibt.
Unsere Experten für Verkehrsrecht kennen die Schwachpunkte der Messstellen sehr gut und beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren Chancen für einen Einspruch.
Zum Blitzer-CheckBeide Geräte, der ESO ES 3.0 und der ESO ES 8.0, arbeiten mit mehreren Lichtschranken, die über optische Sensoren einseitig die Fahrbahn überwachen. Das Prinzip ist relativ einfach:
| Merkmal | Beschreibung |
|---|---|
| Messtechnik | Lichtschranke (Einseitensensor) |
| Gerätetypen | ESO ES 3.0, ESO ES 8.0 |
| Einsatzbereich | Geschwindigkeitsüberwachung (mobil auf Stativen) |
| Messprinzip | Zeit-Weg-Messung durch Unterbrechung von Lichtstrahlen |
| Messfeld | Schmales Feld, oft auf eine Spur ausgerichtet |
| Besonderheit | Bekannt für Fehler bei der Fahrbahn- und Fahrzeugzuordnung |
Die Geschwindigkeitsmessung mittels Lichtschranke gilt als standardisiertes Verfahren, dennoch sind die Geräte ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0 anfällig für spezifische Schwachstellen, die eine erfolgreiche Anfechtung des Bußgeldbescheides ermöglichen. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn folgende Fehler im Messprotokoll oder der Akte nachgewiesen werden:
Besonders der ESO ES 3.0 ist berüchtigt für den "Schattenwurf"-Effekt, bei dem das Gerät nicht eindeutig einem Fahrzeug zuordnen kann, welche Lichtschranke von welchem Teil des Fahrzeugs unterbrochen wurde. Dies führt oft zu falschen Messungen, die vor Gericht angefochten werden können.
Unsere Experten für Verkehrsrecht können häufig bereits nach kurzer Ansicht Ihres Behördenschreibens einschätzen, ob Messfehler, wie dem sogenannten Schattenwurf-Effekt, vorliegen.
Zum Blitzer-CheckDie Geschwindigkeitsmessgeräte ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0 sind aufgrund ihrer Funktionsweise – insbesondere der umstrittenen Rohdatenlöschung und der Messmethode (Lichtschranke) – seit Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Die Rechtsprechung ist zwar nicht einheitlich, bietet jedoch erhebliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen Bußgeldbescheide.
Die zentralen Angriffspunkte in der Rechtsprechung sind:
Dieses Urteil ist ein entscheidender Sieg für Betroffene. Das Amtsgericht Schleiden sprach den Betroffenen frei, weil das Messgerät aufgrund einer softwarebedingten Nichtspeicherung von Rohmessdaten keine effektive sachverständige Überprüfung zuließ.
Das Gericht argumentiert, die mutwillige Unterdrückung von Messdaten, die bei älteren Softwareversionen gespeichert wurden, sei mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Anspruch auf effektive Verteidigung) nicht vereinbar und nicht hinnehmbar. Fehlen diese Daten, trägt dies allein einen Freispruch.
Das Oberlandesgericht Dresden hob ein Urteil auf, weil die Fotoeinrichtung des ES 8.0 entgegen der Gebrauchsanweisung links anstatt rechts der Fahrbahn aufgebaut war.
Gerade bei Abbildung weiterer Fahrzeuge auf dem Messfoto sind solche Abweichungen kritisch. Das OLG forderte eine sachverständige Überprüfung, da die Nichteinhaltung der Vorschriften konkrete Anhaltspunkte für Messfehler liefert.
Zahlreiche Amtsgerichte erklären Messungen für unverwertbar, wenn aufgrund von parallelen Fahrzeugen im Messbereich oder unklaren Fotos eine eindeutige Zuordnung der Geschwindigkeit zum Fahrzeug nicht zweifelsfrei möglich ist. Hier sind oft Sachverständigengutachten zur Plausibilitätsprüfung entscheidend.
Mehrere Landesverfassungsgerichte (z.B. Saarländischer Verfassungsgerichtshof) haben klargestellt, dass die fehlende Speicherung von Rohmessdaten bei bestimmten Blitzertypen dem Anspruch auf ein faires Verfahren widersprechen kann, da eine unabhängige Messüberprüfung verunmöglicht wird.
Oberlandesgerichte fordern zunehmend die detaillierte Dokumentation der Geräteeichung, Wartung und der Schulung des Bedienpersonals. Fehlen Nachweise oder sind diese mangelhaft, kann auch dies die Verwertbarkeit der Messung in Frage stellen.
Durch die fehlende Speicherung detaillierter Rohdaten (insbesondere bei der aktuellen ESO-Software) gewinnt die visuelle Dokumentation – das Fotolinienbild – massiv an Bedeutung.
Das Fotolinienbild dient als primäre Referenz, um die korrekte Aufstellung des Geräts, die Plausibilität der Messung und die exakte Position des Fahrzeugs zu überprüfen. Abweichungen in der Platzierung oder Unklarheiten in diesem Bild sind oft die einzigen verbleibenden technischen Ansatzpunkte für eine Überprüfung und die Basis für einen erfolgreichen Einspruch.
Empfehlung: Angesichts dieser komplexen und geteilten Rechtslage ist es dringend ratsam, jeden Bußgeldbescheid, der auf einer ESO ES 3.0 oder 8.0 Messung beruht, umgehend durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Nur durch Akteneinsicht und die Beauftragung eines Sachverständigen können Fehler aufgedeckt und die Erfolgsaussichten gegen ein drohendes Fahrverbot bewertet werden.
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