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Häufige Messfehler

Beweisführung mangelhaft 25%

Geringe Mängel 23%

Falscher Tatvorwurf 8%

Quelle: VUT-Studie


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Einseitensensor Blitzer ESO 8.0

Update

10.10.2025, 15:25

Die Lichtschrankenblitzer ESO 3.0 und 8.0 sind anfällig für Messfehler. Berichten zufolge speichert der ESO 8.0 seit einem Software-Update keine Messdaten mehr (obwohl es technisch möglich wäre) und hat Messprobleme mit der Fotolinie.

Mögliche Messfehler

  • 56% der Messungen sind fehlerhaft (VUT-Studie)
  • Keine nachvollziehbare Messung aufgrund fehlender Rohmessdaten.
  • Die Messung erfolgt außerhalb des gültigen Messbereichs (Fotolinie).
  • Falsche Fahrzeugzuordnung durch den "Schattenwurfeffekt".
  • Blitzerfoto ist verschwommen oder unklar.

Die Lichtschrankenmessgeräte ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0

Ein ESO ES 3.0 Blitzergerät steht am Straßenrand und misst die Geschwindigkeit von Fahrzeugen.
Die ESO ES 3.0 und 8.0 sind Lichtschrankenmessgeräte, die häufig in Deutschland eingesetzt werden.

Die Messgeräte ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0, hergestellt von der Firma ESO GmbH, gehören zu den immer noch weit verbreiteten Systemen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Deutschland. Sie basieren auf dem Prinzip der Lichtschrankenmessung mittels einseitiger Sensoren und sind oft als mobile Einheiten auf einem Stativ am Fahrbahnrand zu finden.

Besonders der ESO ES 3.0 hat in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, da seine Messmethode als anfällig für Fehler gilt. Auch wenn der Nachfolger ESO ES 8.0 Verbesserungen mit sich bringt, besteht insbesondere in der fehlenden Speicherung von Messdaten ein Angriffspunkt, die einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ermöglichen, insbesondere wenn es Anhaltspunkte für Messfehler gibt.

Das Messprinzip: Lichtschranken mit Einseitensensoren

Beide Geräte, der ESO ES 3.0 und der ESO ES 8.0, arbeiten mit mehreren Lichtschranken, die über optische Sensoren einseitig die Fahrbahn überwachen. Das Prinzip ist relativ einfach:

  • Das Gerät sendet mehrere parallele Lichtstrahlen (Lichtschranken) über die Fahrbahn aus.
  • Wenn ein Fahrzeug diese Lichtstrahlen durchfährt, werden sie nacheinander unterbrochen.
  • Aus der Zeit, die zwischen dem Unterbrechen zweier definierter Lichtschranken vergeht, und dem bekannten Abstand dieser Lichtschranken zueinander, berechnet das Gerät die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
  • Parallel zur Messung wird ein Beweisfoto erstellt, das das Fahrzeug und seine gemessene Geschwindigkeit dokumentiert.
Merkmal Beschreibung
Messtechnik Lichtschranke (Einseitensensor)
Gerätetypen ESO ES 3.0, ESO ES 8.0
Einsatzbereich Geschwindigkeitsüberwachung (mobil auf Stativen)
Messprinzip Zeit-Weg-Messung durch Unterbrechung von Lichtstrahlen
Messfeld Schmales Feld, oft auf eine Spur ausgerichtet
Besonderheit Bekannt für Fehler bei der Fahrbahn- und Fahrzeugzuordnung

Häufige Fehlerquellen bei der ESO ES 3.0 & 8.0 Messung

Die Geschwindigkeitsmessung mittels Lichtschranke gilt als standardisiertes Verfahren, dennoch sind die Geräte ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0 anfällig für spezifische Schwachstellen, die eine erfolgreiche Anfechtung des Bußgeldbescheides ermöglichen. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn folgende Fehler im Messprotokoll oder der Akte nachgewiesen werden:

  • Fehlerhafte Ausrichtung (Aufstellfehler): Die Sensoren müssen exakt horizontal und parallel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Schon geringe Winkelabweichungen des Stativs oder der Lichtschranken führen zur Verfälschung des Messergebnisses.
  • Zuordnungsproblematik (bei dichtem Verkehr): Insbesondere der ältere ESO ES 3.0 ist bekannt für Zuordnungsschwierigkeiten. Bei dichterem Verkehr, Überholvorgängen oder durch den sogenannten „Schattenwurf“ können Teile des Messfeldes durch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig beeinflusst werden. Die gemessene Geschwindigkeit kann dann nicht eindeutig dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden. Auch der ESO ES 8.0 ist nicht völlig immun gegen dieses Problem.
  • Fehlende Speicherung der Rohmessdaten: Weder der ESO ES 3.0 noch der ESO ES 8.0 speichern die vollständigen Rohmessdaten (die Unterbrechungszeiten der Lichtstrahlen). Dies erschwert eine unabhängige, sachverständige Überprüfung der Messung massiv und stellt den zentralen juristischen Ansatzpunkt der Verteidigung dar (siehe Urteil AG Schleiden).
  • Bedien- und Schulungsmängel: Die korrekte Aufstellung und Bedienung erfordert geschultes Personal. Fehler oder Mängel in der Schulungsdokumentation oder der Bedienung können die Messgenauigkeit beeinträchtigen und zur Unverwertbarkeit führen.
  • Eichmängel und Umwelteinflüsse: Eine abgelaufene oder fehlerhafte Eichung des Geräts macht die Messung ungültig. Zudem können starke Umwelteinflüsse (Sonneneinstrahlung, starker Regen/Nebel) die Lichtstrahlen stören und Fehlmessungen verursachen

Der "Schattenwurf"-Effekt beim ESO ES 3.0

Besonders der ESO ES 3.0 ist berüchtigt für den "Schattenwurf"-Effekt, bei dem das Gerät nicht eindeutig einem Fahrzeug zuordnen kann, welche Lichtschranke von welchem Teil des Fahrzeugs unterbrochen wurde. Dies führt oft zu falschen Messungen, die vor Gericht angefochten werden können.

Aktuelle Urteile und Rechtsprechung zu ESO ES 3.0 & 8.0: Angriffsfläche für Einspruch

Die Geschwindigkeitsmessgeräte ESO ES 3.0 und ESO ES 8.0 sind aufgrund ihrer Funktionsweise – insbesondere der umstrittenen Rohdatenlöschung und der Messmethode (Lichtschranke) – seit Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Die Rechtsprechung ist zwar nicht einheitlich, bietet jedoch erhebliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen Bußgeldbescheide.

Die zentralen Angriffspunkte in der Rechtsprechung sind:

1. Die Rohdaten-Kontroverse: AG Schleiden (Urt. v. 02.09.2022 – 13 OWi-304 Js 802/22-179/22) – ESO ES 8.0

Dieses Urteil ist ein entscheidender Sieg für Betroffene. Das Amtsgericht Schleiden sprach den Betroffenen frei, weil das Messgerät aufgrund einer softwarebedingten Nichtspeicherung von Rohmessdaten keine effektive sachverständige Überprüfung zuließ.

Das Gericht argumentiert, die mutwillige Unterdrückung von Messdaten, die bei älteren Softwareversionen gespeichert wurden, sei mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Anspruch auf effektive Verteidigung) nicht vereinbar und nicht hinnehmbar. Fehlen diese Daten, trägt dies allein einen Freispruch.

2. Abweichung von der Bedienungsanleitung: OLG Dresden (Beschl. v. 17.01.2022 – OLG 22 Ss 809/20 (B)) – ESO ES 8.0

Das Oberlandesgericht Dresden hob ein Urteil auf, weil die Fotoeinrichtung des ES 8.0 entgegen der Gebrauchsanweisung links anstatt rechts der Fahrbahn aufgebaut war.

Gerade bei Abbildung weiterer Fahrzeuge auf dem Messfoto sind solche Abweichungen kritisch. Das OLG forderte eine sachverständige Überprüfung, da die Nichteinhaltung der Vorschriften konkrete Anhaltspunkte für Messfehler liefert.

3. Unklare Fahrzeugzuordnung (ESO ES 3.0 & 8.0)

Zahlreiche Amtsgerichte erklären Messungen für unverwertbar, wenn aufgrund von parallelen Fahrzeugen im Messbereich oder unklaren Fotos eine eindeutige Zuordnung der Geschwindigkeit zum Fahrzeug nicht zweifelsfrei möglich ist. Hier sind oft Sachverständigengutachten zur Plausibilitätsprüfung entscheidend.

4. Grundsatz des fairen Verfahrens (Verfassungsgerichte)

Mehrere Landesverfassungsgerichte (z.B. Saarländischer Verfassungsgerichtshof) haben klargestellt, dass die fehlende Speicherung von Rohmessdaten bei bestimmten Blitzertypen dem Anspruch auf ein faires Verfahren widersprechen kann, da eine unabhängige Messüberprüfung verunmöglicht wird.

5. Dokumentationspflichten: Schulung, Eichung und Wartung

Oberlandesgerichte fordern zunehmend die detaillierte Dokumentation der Geräteeichung, Wartung und der Schulung des Bedienpersonals. Fehlen Nachweise oder sind diese mangelhaft, kann auch dies die Verwertbarkeit der Messung in Frage stellen.

Fazit: Die Relevanz des Fotolinienbildes

Durch die fehlende Speicherung detaillierter Rohdaten (insbesondere bei der aktuellen ESO-Software) gewinnt die visuelle Dokumentation – das Fotolinienbild – massiv an Bedeutung.

Das Fotolinienbild dient als primäre Referenz, um die korrekte Aufstellung des Geräts, die Plausibilität der Messung und die exakte Position des Fahrzeugs zu überprüfen. Abweichungen in der Platzierung oder Unklarheiten in diesem Bild sind oft die einzigen verbleibenden technischen Ansatzpunkte für eine Überprüfung und die Basis für einen erfolgreichen Einspruch.

Empfehlung: Angesichts dieser komplexen und geteilten Rechtslage ist es dringend ratsam, jeden Bußgeldbescheid, der auf einer ESO ES 3.0 oder 8.0 Messung beruht, umgehend durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Nur durch Akteneinsicht und die Beauftragung eines Sachverständigen können Fehler aufgedeckt und die Erfolgsaussichten gegen ein drohendes Fahrverbot bewertet werden.

Häufige Fragen zu ESO ES 3.0 & 8.0 Blitzern

Die ESO ES 3.0 und 8.0 Geräte messen die Geschwindigkeit mittels Lichtschrankenprinzip. Mehrere Lichtstrahlen werden über die Fahrbahn gesendet. Wenn ein Fahrzeug diese Strahlen nacheinander unterbricht, wird aus der Zeit und dem bekannten Abstand der Strahlen die Geschwindigkeit berechnet. Das Gerät erstellt gleichzeitig ein Beweisfoto.

Häufige Fehlerquellen sind eine fehlerhafte Ausrichtung des Geräts, Probleme bei der Fahrzeugzuordnung (insbesondere beim ESO ES 3.0 bei dichtem Verkehr), die fehlende Speicherung von Rohmessdaten (ab Softwareversion 1.1.0.2 beim ES 8.0), Bedienungsfehler durch das Personal, abgelaufene Eichungen oder Umwelteinflüsse wie starker Regen oder Nebel.

Ja, ein Einspruch kann sich lohnen. Aufgrund der bekannten Fehlerquellen, insbesondere der fehlenden Rohdaten und der Zuordnungsproblematik beim ESO ES 3.0, sind viele Messungen angreifbar. Das OLG Dresden hat zudem die Wichtigkeit der korrekten Aufstellung betont. Ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob Fehler vorliegen, die zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Der ESO ES 3.0 speichert grundsätzlich keine Rohmessdaten. Beim ESO ES 8.0 werden mit der Softwareversion 1.1.0.2 die Rohmessdaten unmittelbar nach der Berechnung gelöscht. Dies bedeutet, dass eine nachträgliche, unabhängige Überprüfung der Messwertberechnung durch Sachverständige nicht mehr möglich ist. Die Beweisführung stützt sich somit ausschließlich auf das vom Gerät ermittelte Endergebnis und das Beweisfoto.

Das Fotolinienbild dient als Referenzaufnahme vor der Messung und ist entscheidend für die Überprüfung der korrekten Einrichtung der Messstelle. Es muss sichergestellt sein, dass das gemessene Fahrzeug mit der Front exakt im Bereich der Fotolinie erfasst wurde und die Fotolinie erkennbar ist. Abweichungen im Fotolinienbild können auf eine fehlerhafte Sensorausrichtung hinweisen und sind ein wichtiger Ansatzpunkt für die Messwertprüfung.

Quellenangaben:

  • [1] ESO GmbH, Offizielle Informationen zu Messgeräten
  • [2] Saarländischer Verfassungsgerichtshof, Urteil v. 05.07.2019 – Lv 8/17, zur Frage der Rohdatenspeicherung bei Messgeräten
  • [3] OLG Dresden, Beschluss vom 17.01.2022 – OLG 22 Ss 809/20 (B), zur Aufstellung der Fotoeinrichtung beim ES 8.0 (verkehrsrecht.gfu.com)
  • [4] Verkehrsmesstechnik Nord, Fachinformationen zu ESO ES 8.0 Messfehlern (verkehrsmesstechnik-nord.de)
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