Abstandsmessung per Video

Aktualisiert am 1. September 2025, 14:15

Abstandsmessungen werden mit modernen Video-Abstandsblitzern (VKS 4.5) durchgeführt. Doch die Messungen sind anfällig für Fehler, die einen Einspruch begünstigen.

Probleme bei Video-Messungen

  • Das Video dient als entscheidendes Beweismittel für einen Abstandsverstoß.
  • Aufgrund der Datenkomprimierung kann es zu Qualitätsverlusten kommen.
  • Messbeamte können die Verkehrssituation falsch beurteilen.
  • Experten fordern bis zu 3-Mal so hohe Toleranzwerte (VKS 4.5).
  • Betroffene haben das Recht, das Video einzusehen.

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Warum das Video zur Abstandsmessung entscheidend ist

Eine VKS 4.5 Kamera misst den Abstand von Fahrzeugen von einer Brücke aus.
Die Kameraaufnahme dient als zentrales Beweismittel. Ohne sie ist eine detaillierte Prüfung der Messung kaum möglich.

Bei einer Abstandsmessung, egal ob mit Systemen wie dem VKS 4.5, VAMA oder ProViDa, ist das aufgezeichnete Video das zentrale Beweismittel. Die Bußgeldstelle leitet den Verstoß nicht aufgrund eines starren Fotos, sondern anhand einer Videosequenz ein. Die Auswertung dieser Aufnahmen ist jedoch oft fehlerbehaftet. Durch eine detaillierte Einsicht in das Original-Video können Sie folgende Punkte überprüfen:

  • Videoqualität: Ist die Aufnahme klar und scharf? Sind die Kennzeichen und das gesamte Geschehen eindeutig zu erkennen?
  • Einflussfaktoren: Gab es im relevanten Moment einen Fahrstreifenwechsel, eine Ausfahrt oder eine andere Fahrsituation, die eine Verkürzung des Abstands rechtfertigen könnte?
  • Messstrecke: Wurde die Messung über die erforderliche Mindeststrecke durchgeführt?
  • Auswertung: Entsprechen die im Bescheid genannten Abstände tatsächlich den Werten im Video?

Der rechtliche Anspruch auf Einsicht

Als Betroffener eines Bußgeldverfahrens haben Sie gemäß § 147 Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) das Recht auf Akteneinsicht. Dieses Recht umfasst auch die Einsichtnahme in die Messunterlagen und das Messvideo. Die Bußgeldstelle muss Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand die Möglichkeit geben, diese Beweismittel einzusehen, entweder vor Ort oder durch Übersendung einer digitalen Kopie.

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So fordern Sie das Video an: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Vorgehen ist relativ einfach. Beachten Sie aber unbedingt die Fristen (in der Regel zwei Wochen für den Einspruch)!

  1. Bußgeldbescheid genau lesen: Notieren Sie sich das Aktenzeichen, das Datum und die zuständige Bußgeldstelle.
  2. Schreiben aufsetzen: Verfassen Sie ein kurzes Schreiben an die Bußgeldstelle. Sie können unseren Musterbrief weiter unten als Vorlage nutzen.
  3. Fristen beachten: Senden Sie den Brief idealerweise innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides, um die Einspruchsfrist zu wahren. Ein Einspruch muss nicht begründet werden, kann aber zusammen mit der Akteneinsicht angekündigt werden.
  4. Warten auf Antwort: Die Bußgeldstelle wird Ihnen entweder die Akte oder eine CD/DVD mit dem Video zusenden oder einen Termin zur Einsicht vor Ort anbieten.
  5. Video prüfen: Sehen Sie sich das Video sorgfältig an oder geben Sie es an einen spezialisierten Rechtsanwalt weiter.

Musterbrief zur Anforderung des Videos

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den am [DATUM DES BESCHEIDES] erlassenen Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen [AKTENZEICHEN] ein.

Ich bitte um Akteneinsicht nach § 147 StPO und bitte um Übersendung einer Kopie des Messvideos und der vollständigen Messunterlagen (einschließlich Messprotokoll und Kalibrierungsdokumente) an meine Adresse.

Ich behalte mir vor, den Einspruch nach Einsicht in die Beweismittel weiter zu begründen.

Mit freundlichen Grüßen,
[IHR NAME]
[IHRE ADRESSE]
[DATUM]
                    

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Typische Fehlerquellen, die Sie im Video suchen müssen

Spezialisierte Anwälte und Sachverständige suchen im Video gezielt nach den folgenden Fehlern, die eine Messung angreifbar machen:

  • Unzureichende Qualität: Das Video ist verpixelt, unscharf oder die Lichtverhältnisse sind schlecht.
  • Verdeckte Messpunkte: Markierungen auf der Fahrbahn oder das Kennzeichen sind durch andere Fahrzeuge oder Objekte verdeckt.
  • Falsche Zuordnung: Der Messbeamte hat fälschlicherweise das falsche Fahrzeug dem Verstoß zugeordnet.
  • Fahrsituationen: Eine plausible Erklärung für den geringen Abstand, wie ein plötzlicher Bremsvorgang des Vordermannes, ist im Video erkennbar.

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Bußgeldübersicht bei Abstandsverstößen

Der Bußgeldkatalog sieht für einen Abstandsverstoss unterschiedliche Strafen vor. Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Dauer eines möglichen Fahrverbots richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem tatsächlichen Abstand:

Grundsätzlich gilt als Faustregel für den einzuhaltenden Mindestabstand: Halber Tachowert in Metern. Bei 100 km/h wären das 50 Meter Abstand. Ein Verstoß liegt vor, wenn dieser Mindestabstand unterschritten wird, und die Strafen steigen, je gravierender die Unterschreitung ist.

Km/h Abstand
Punkte Fahrverbot Einspruch
über 80< 5/10 halber Tacho75 €1-Einspruch prüfen
über 80< 4/10 halber Tacho100 €1-Einspruch prüfen
über 80< 3/10 halber Tacho160 €1-Einspruch prüfen
über 80< 2/10 halber Tacho240 €11 MonatEinspruch prüfen
über 80< 1/10 halber Tacho320 €11 MonatEinspruch prüfen
über 100< 5/10 halber Tacho75 €1-Einspruch prüfen
über 100< 4/10 halber Tacho100 €1-Einspruch prüfen
über 100< 3/10 halber Tacho160 €21 MonatEinspruch prüfen
über 100< 2/10 halber Tacho240 €22 MonateEinspruch prüfen
über 100< 1/10 halber Tacho320 €23 MonateEinspruch prüfen
über 130< 5/10 halber Tacho100 €1-Einspruch prüfen
über 130< 4/10 halber Tacho150 €1-Einspruch prüfen
über 130< 3/10 halber Tacho240 €21 MonatEinspruch prüfen
über 130< 2/10 halber Tacho320 €22 MonateEinspruch prüfen
über 130< 1/10 halber Tacho400 €23 MonateEinspruch prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Kmh Abstand
P. FV Einspruch
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> 100< 5/1075 €1-Jetzt prüfen
> 100< 4/10100 €1-Jetzt prüfen
> 100< 3/10160 €21 M.Jetzt prüfen
> 100< 2/10240 €22 M.Jetzt prüfen
> 100< 1/10320 €23 M.Jetzt prüfen
> 130< 5/10100 €1-Jetzt prüfen
> 130< 4/10150 €1-Jetzt prüfen
> 130< 3/10240 €21 M.Jetzt prüfen
> 130< 2/10320 €22 M.Jetzt prüfen
> 130< 1/10400 €23 M.Jetzt prüfen

Kmh = Geschwindigkeit, Abstand = Abstand in Bruchteil des halben Tachowertes, BG = Bußgeld, P. = Punkte, FV = Fahrverbot

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

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Quellenangaben:

Bußgeldkatalog 2025 – Aktuelle Strafen & Bußgelder

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