Rotlichtverstoß mit 0,9 Sekunden: Welche Strafe droht?

Die Bußgeldstelle wirft Ihnen vor eine rote Ampel mit einer Rotzeit von 0,9 Sekunden überfahren zu haben? Erfahren Sie jetzt, ob sich das drohende Bußgeld in Höhe 90 und ein 1 Punkt für einen Rotlichtverstoß mit 0,9 Sekunden vermeiden lassen.

Rotzeit-Messung 0,9 Sekunden: Mögliche Fehler

  • Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
  • Schon eine Abweichung von 0,1 Sekunden kann die Messung ungültig machen
  • Auch moderne Blitzersäulen, wie Poliscan Speed oder Traffistar S350 sind anfällig für Messfehler

Rote Ampel mit einer Rotzeit von 0,9 Sekunden überfahren?

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Rotlichtverstoß 0,9 Sekunden: Die aktuellen Strafen 2025

Wenn Sie mit einer Rotzeit von 0,9 Sekunden an einer Ampel geblitzt wurden, drohen Ihnen laut Bußgeldkatalog 2025 für einen Rotlichtverstoß mit 0,9 Sekunden ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro, ein 1 Punkt und kein Fahrverbot.

Haben Sie eine Ampel bei rot mit 0,9 Sekunden überfahren und dabei andere gefährdet oder Sachschaden verursacht drohen Ihnen nicht nur höhere Bußgelder bis zu 240 €, sondern auch 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Rotlichtverstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Rotzeit 0,9 Sekunden 90 € 1 Punkt Einspruch prüfen
0,9 Sekunden mit Gefährdung 200 € 2 Punkte 1 Monat Einspruch prüfen
0,9 Sekunden mit Sachbeschädigung 240 € 2 Punkte 1 Monat Einspruch prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Verstoß
P. FV
Rotzeit 0,9 Sekunden 90 € 1 Punkt kein Fahrverbot
0,9 Sekunden mit Gefährdung 200 € 2 Punkte 1 Monat
0,9 Sekunden mit Sachbeschädigung 240 € 2 Punkte 1 Monat

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot in Monaten

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Ihr Rotlichtverstoß im Bußgeldbescheid

Im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Behörde wird Ihr Rotlichtverstoß typischerweise wie folgt beschrieben:

  • Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage, Zeichen § 37 Abs.2 Nr.1 Satz 7, 11, Nr.2, Abs.3 Satz 1,2 in Verbindung mit § 132 Bkat.
  • Vorwerfbare Rotzeit: 0,9 Sekunden

Rotzeit von 0,9 Sekunden?

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Was droht bei einem Rotlichtverstoß von 0,9 Sekunden in der Probezeit?

Fahranfänger, die in der Probezeit eine rote Ampel mit einr Rotzeit von 0,9 Sekunden überfahren begehen einen A-Verstoß. Die Folgen sind gravierend:

  • 1. A-Verstoß: Probezeitverlängerung um zwei Jahre und Aufbauseminar.
  • 2. A-Verstoß: Schriftliche Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung.
  • 3. A-Verstoß: Direkter Fahrerlaubnisentzug.

Rotlichtverstoß 0,9 Sekunden in der Probezeit?

Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob sich ein A-Verstoß aufgrund von Messfehlern abwenden lässt.

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Ihre Rotzeit von 0,9 Sekunden: Tücken moderner Blitzer

Ihre gemessene Rotzeit von 0,9 Sekunden ist der zentrale Punkt des Vorwurfs. Doch gerade bei der Erfassung der Rotzeit sind Messfehler häufig. Moderne Kombiblitzer wie der PoliScan Speed (Lidar-Technologie) oder TraffiStar S350 sind zwar weit verbreitet, aber nicht unumstritten.

  • Häufige Fehlerquellen: Ungenaue Eichung, fehlerhafte Aufstellung oder Software-Probleme können die Messung Ihrer Rotzeit von 0,9 Sekunden verfälschen.
  • Gelbphase: Eine zu kurze Gelbphase kann eine Messung von 0,9 Sekunden ungültig machen.
  • Falsche Zuordnung: Bei dichtem Verkehr oder abrupten Bremsvorgängen könnte der Rotlichtverstoß von 0,9 Sekunden irrtümlicherweise Ihnen zugeordnet werden.

Lohnt sich ein Einspruch bei einer Rotzeit-Messung von 0,9 Sekunden?

Sie haben Post von der Bußgeldstelle aufgrund eines Rotlichtverstoßes mit 0,9 Sekunden erhalten? Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihre Messung kostenlos auf Fehler und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

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