Rotlichtverstoß

Hier finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote aus dem Bußgeldkatalog 2025 und können kostenlos einen Einspruch prüfen.

Studie: 56% der Bescheide fehlerhaft

  • Von 14.743 geprüften Bußgeldbescheiden waren 56% fehlerhaft.
  • Messgeräte wie Poliscan Speed, Traffistar S350 oder Gatso GTC sind anfällig für Messfehler.
  • Die vorwerfbare Rotzeit ist nicht angegeben oder weicht um 0,1-0,5 Sekunden ab.
  • Gelbphase der Ampel war zu kurz und erfüllte nicht die gesetzlichen Vorgaben.

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Rote Ampel überfahren: Die aktuellen Strafen 2025

Im Folgenden erklären wir Ihnen genau, was einen einfachen Rotlichtverstoß von einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterscheidet und welche Strafen im Bußgeldkatalog 2025 dafür vorgesehen sind. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommen könnte.

Verstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Haltelinienverstoß 10 € - - Einspruch prüfen
Rote Ampel unter 1 Sekunde überfahren 90 € 1 - Einspruch prüfen
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
Rote Ampel über 1 Sekunde überfahren 200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Einspruch prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlichtverstoß
P. FV Einspruch
< 1 Sek. 90 € 1 - Jetzt prüfen
< 1 Sek. mit Gefährdung 200 € 2 1 Jetzt prüfen
< 1 Sek. mit Unfallfolge 240 € 2 1 Jetzt prüfen
> 1 Sek. 200 € 2 1 Jetzt prüfen
> 1 Sek. mit Gefährdung 320 € 2 1 Jetzt prüfen
> 1 Sek. mit Unfallfolge 360 € 2 1 Jetzt prüfen

BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot in Monaten

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotzeit Verletzte Vorschriften Einspruch prüfen
0,1 Sekunden § 37 Abs.2 § 49 StVO; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG § 132 BKat Jetzt prüfen
0,2 Sekunden § 37 Abs.2 § 49 StVO; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG § 132 BKat Jetzt prüfen
0,3 Sekunden § 37 Abs.2 § 49 StVO; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG § 132 BKat Jetzt prüfen
0,4 Sekunden § 37 Abs.2 § 49 StVO; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG § 132 BKat Jetzt prüfen
0,5 Sekunden § 37 Abs.2 § 49 StVO; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG § 132 BKat Jetzt prüfen
0,6 Sekunden § 37 Abs.2 § 49 StVO; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG § 132 BKat Jetzt prüfen
0,7 Sekunden § 37 Abs.2 § 49 StVO; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG § 132 BKat Jetzt prüfen
0,8 Sekunden § 37 Abs.2 § 49 StVO; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG § 132 BKat Jetzt prüfen
0,9 Sekunden § 37 Abs.2 § 49 StVO; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG § 132 BKat Jetzt prüfen
1 Sekunde § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Jetzt prüfen
1,1 Sekunden § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Jetzt prüfen
1,2 Sekunden § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Jetzt prüfen
1,3 Sekunden § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Jetzt prüfen
1,4 Sekunden § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Jetzt prüfen
1,5 Sekunden § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Jetzt prüfen

Rote Ampel überfahren: Eine Ordnungswidrigkeit mit Folgen

Das Überfahren einer roten Ampel zählt im deutschen Straßenverkehr zu den schwerwiegenderen Verkehrsverstößen. Ein Rotlichtverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 37 Abs. 2 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) in Verbindung mit § 49 StVO und § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Solche Verstöße werden konsequent mit Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) und gegebenenfalls einem Fahrverbot geahndet.

Doch wann genau liegt ein Rotlichtverstoß vor und welche Faktoren beeinflussen die Schwere der Strafe? Hier sind die entscheidenden Kriterien, die auch für die spätere rechtliche Bewertung wichtig sind:

  • Die "Sekunden-Regel": Der wichtigste Faktor ist, wie lange die Ampel bereits Rot gezeigt hat, als Sie die Haltelinie (und die Ampel selbst) überfahren haben. Hier wird zwischen einfachem Rotlichtverstoß (weniger als eine Sekunde Rotphase) und qualifiziertem Rotlichtverstoß (eine Sekunde oder länger Rotphase) unterschieden. Diese Zeitspanne hat massive Auswirkungen auf die Höhe der Strafe und mögliche Fahrverbote.
  • Gefährdung oder Sachschaden: Haben Sie durch das Überfahren der roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder ist es sogar zu einem Unfall mit Sachschaden gekommen? In solchen Fällen verschärfen sich die Sanktionen erheblich, unabhängig davon, wie lange die Ampel bereits Rot war.

Diese Details sind entscheidend für die Einordnung Ihres Verstoßes und damit auch für die Erfolgsaussichten eines möglichen Einspruchs.

Rote Ampel überfahren?

Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Messfehler vorliegen und sich ein Einspruch lohnt.

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Rotlichtverstoß in der Probezeit: Härtere Konsequenzen für Fahranfänger

Wer die rote Ampel in der Probezeit überfährt, muss mit besonders strengen Konsequenzen rechnen. Ein Rotlichtverstoß wird hier nicht einfach nur als Ordnungswidrigkeit behandelt, sondern gilt als sogenannter "A-Verstoß" – das sind schwerwiegende Verstöße, die das Fahrverhalten in der Probezeit besonders negativ beeinflussen.

Das System der A- und B-Verstöße in der Probezeit ist dazu da, Fahranfänger zu einer besonders vorsichtigen Fahrweise zu erziehen. Ein A-Verstoß signalisiert der Behörde, dass grundlegende Verkehrsregeln missachtet wurden.

  • Erster A-Verstoß (z.B. Rotlichtverstoß): Die Probezeit wird automatisch um zwei Jahre verlängert. Außerdem wird die behördliche Anordnung erteilt, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilzunehmen. Die Kosten hierfür tragen Sie selbst.
  • Zweiter A-Verstoß: Nach einer schriftlichen Verwarnung wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen (diese ist freiwillig). Auch hier gibt es erneut Punkte in Flensburg.
  • Dritter A-Verstoß: Die dritte schwerwiegende Verfehlung führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Sie müssen Ihren Führerschein abgeben.

Gerade in der Probezeit sollten Sie jeden Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes ernst nehmen und prüfen lassen. Ein Einspruch kann hier oft der entscheidende Weg sein, um den Führerschein zu retten.

In der Probezeit bei rot über die Ampel gefahren?

Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob sich ein A-Verstoß aufgrund von Messfehlern abwenden lässt.

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Messfehler bei Rotlichtblitzern

Messfehler sind eine der häufigsten Ursachen, warum sich ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß lohnen kann. Die Technik ist komplex, und wo Technik im Spiel ist, können Fehler passieren – sei es durch die Geräte selbst, deren Aufstellung oder die Bedienung.

1. Induktionsschleifenmessung (früher, die häufigste Methode)

Diese Blitzer sind weit verbreitet und arbeiten mit Sensoren, die im Asphalt verlegt sind. Sie registrieren, wann ein Fahrzeug die Haltelinie und später den Schutzbereich der Kreuzung überfährt, während die Ampel Rot zeigt.

Typische Fehlerquellen:

  • Falsche Kalibrierung oder Wartung: Die Schleifen müssen regelmäßig kalibriert und gewartet werden. Veraltete Wartungsprotokolle oder fehlende Eichscheine können den Messwert ungültig machen.
  • Falsche Installation/Verlegung: Fehler bei der Verlegung der Schleifen können zu ungenauen Messungen führen.
  • Fahrzeugüberlagerung: Wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig über die Schleifen fahren, kann es zu Fehlzuordnungen kommen.
  • Fehlende "Sekunden-Regel"-Nachweise: Für die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß ist die genaue Rotzeit entscheidend. Hier müssen die Sekundenabstände exakt dokumentiert sein.
  • Unzureichende Dokumentation: Die Blitzerfotos müssen den gesamten Verstoß zweifelsfrei dokumentieren (z.B. ein Foto beim Überfahren der Haltelinie, ein zweites im Kreuzungsbereich).

2. Moderne Laserblitzer (z.B. Poliscan Speed und Traffistar S350)

Obwohl diese Geräte oft für Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt werden, können sie in bestimmten Konfigurationen auch Rotlichtverstöße erfassen. Sie nutzen Laserstrahlen zur Geschwindigkeits- und Positionserfassung.

Typische Fehlerquellen:

  • Aufstellungsfehler: Die Geräte müssen exakt ausgerichtet sein. Schon kleine Abweichungen können die Messgenauigkeit beeinträchtigen.
  • Unscharfe oder fehlende Fotos: Gerade bei schlechten Lichtverhältnissen oder schnellen Bewegungen können die Beweisfotos unzureichend sein, um den Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren oder den Verstoß genau zuzuordnen.
  • Software-Fehler: Wie bei jeder komplexen Software können auch hier Bugs oder Fehlfunktionen auftreten, die zu falschen Messwerten führen.
  • Mangelhafte Eichung/Wartung: Auch Lasergeräte müssen regelmäßig geeicht und gewartet werden. Fehlende oder abgelaufene Eichscheine sind ein häufiger Ansatzpunkt für einen Einspruch.

Was bedeutet das für Sie?

Die Komplexität dieser Messsysteme bedeutet, dass ein Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes selten unantastbar ist. Nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die notwendige Akteneinsicht beantragen, um alle relevanten Unterlagen wie Messprotokolle, Eichscheine, Schulungsnachweise der Messbeamten und die Lebensakte des Blitzgerätes zu prüfen. Laien haben dazu keine Möglichkeit.

Zögern Sie nicht, Ihren Fall prüfen zu lassen. Die Erfolgsaussichten auf einen milderen Bescheid oder gar eine Einstellung des Verfahrens sind bei Messfehlern oft sehr gut.

An einer roten Ampel geblitzt worden?

Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Messfehler vorliegen und sich ein Einspruch lohnt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Rotlichtverstoß

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um rote Ampeln, Bußgelder und Ihre Möglichkeiten zum Einspruch.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie weniger als eine Sekunde Rot zeigte. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot war oder wenn es durch den Verstoß zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Sachschaden gekommen ist. Die Unterscheidung ist entscheidend für die Höhe der Strafe.

Die Strafen variieren je nach Verstoßart: Ein einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung kostet 90 Euro und 1 Punkt. Ein qualifizierter Verstoß zieht mindestens 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nach sich. Bei Gefährdung oder Sachschaden erhöhen sich Bußgelder und Punkte weiter; auch längere Fahrverbote sind möglich.

Im Gegensatz zu Geschwindigkeitsmessungen gibt es bei Rotlichtverstößen **keine festen Toleranzabzüge** für die Rotzeit. Die Messung erfolgt digital und ist sehr präzise. Allerdings können technische Toleranzen der Messgeräte selbst oder Fehler bei der Aufstellung und Bedienung zu ungenauen Ergebnissen führen, was eine gute Angriffsfläche für einen Einspruch bietet.

Ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als **A-Verstoß**. Dies führt nicht nur zu den regulären Strafen, sondern auch zur automatischen Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre und zur Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars (ASF). Bei weiteren A-Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

In der Regel ja. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die Kosten für einen Anwalt bei einem Rotlichtverstoß ab, sofern Sie eine solche Versicherung besitzen und der Vorfall nicht vorsätzlich war. Es ist ratsam, vor Beauftragung eines Anwalts Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, um eine Deckungszusage einzuholen. Viele unserer Partneranwälte übernehmen dies auch gerne für Sie.

Ein Einspruch lohnt sich oft, da Bußgeldbescheide wegen Rotlichtverstößen häufig Fehler aufweisen – sei es bei der Messung, der Aktenführung oder formalen Aspekten. Insbesondere bei drohenden Fahrverboten oder wenn Sie noch in der Probezeit sind, ist ein Einspruch dringend zu empfehlen. Eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt gibt Ihnen Klarheit über Ihre individuellen Erfolgschancen.

Relevante Paragraphen:

Quellenangaben: