Blitzerfoto mit Handy in der Hand: Droht jetzt die doppelte Strafe?
Veröffentlicht am 28. Juli 2025, 15:04
Ein unglückliches Blitzerfoto kann einen doppelten Ärger nach sich ziehen: Geschwindigkeitsverstoß und Handy am Steuer.
Sie sind zu schnell gefahren und geblitzt worden, und auf dem Foto ist auch Ihr Handy zu sehen? Erfahren Sie, wie der Gesetzgeber die Verstöße bewertet und welche Regelungen es für die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote gibt.
Handy am Steuer & Blitzer: Die wichtigsten Punkte
Ein Blitzerfoto kann als Beweis für zwei Verstöße dienen: Geschwindigkeit und Handyverstoß.
Es kann zu einer Gesamtstrafe kommen, die höher ist als die einzelne Strafe, kommt aber auf den Einzelfall an.
Entscheidend ist die Frage der Tateinheit oder Tatmehrheit.
Die Beweiskraft des Fotos für den Handyverstoß ist oft angreifbar, insbesondere wenn keine Nutzung erkennbar ist.
Die Monocam ist ein neues KI-gestütztes System zur Erkennung von Handyverstößen.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Situation prüfen und verteidigen.
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Wenn das Blitzerfoto mehr als nur die Geschwindigkeit verrät
Es ist ein Albtraum für viele Autofahrer: Man wird geblitzt, und auf dem unschönen Erinnerungsfoto ist nicht nur das eigene Fahrzeug in zu schneller Fahrt zu sehen, sondern auch ein Handy in der Hand des Fahrers. Was viele nicht wissen: Ein solches Foto kann als Beweismittel für zwei separate Ordnungswidrigkeiten dienen.
Das Halten und Benutzen eines Handys während der Fahrt ist in Deutschland gemäß § 23 Abs. 1a StVO streng verboten und zieht empfindliche Strafen nach sich. Wenn nun ein Blitzerfoto nicht nur den Geschwindigkeitsverstoß, sondern auch den Handyverstoß dokumentiert, stellt sich die Frage: Muss ich jetzt doppelt zahlen? Und kann ich mich dagegen wehren?
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Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang die sogenannte Monocam. Dieses neue Überwachungssystem, das derzeit in Rheinland-Pfalz im Pilotprojekt und inzwischen auch im Regelbetrieb eingesetzt wird, ist speziell auf die Erkennung von Handyverstößen während der Fahrt ausgelegt. Es handelt sich um ein KI-gestütztes Kamerasystem, das von erhöhten Positionen (z.B. Brücken) aus den fließenden Verkehr überwacht.
Funktionsweise: Die Monocam nutzt künstliche Intelligenz (KI), um potenzielle Handyverstöße zu erkennen. Sie analysiert Videostreams und filtert auffällige Verhaltensweisen heraus, bei denen Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand halten könnten.
Beweisführung: Bei einem erkannten Verstoß fertigt das System hochauflösende Aufnahmen an, die dann von geschultem Personal ausgewertet werden. Nur wenn der Verstoß zweifelsfrei erkennbar ist (Handy und Nutzung), wird ein Verfahren eingeleitet.
Kombination mit Geschwindigkeitsmessung: Obwohl die Monocam primär auf Handyverstöße abzielt, kann sie, wenn sie in Verbindung mit herkömmlichen Geschwindigkeitsmesssystemen eingesetzt wird, auch zu den oben beschriebenen Fällen führen, bei denen ein Blitzerfoto beide Verstöße gleichzeitig dokumentiert.
Datenschutz und Rechtmäßigkeit: Der Einsatz der Monocam ist nicht unumstritten. Fragen des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit der KI-gestützten Überwachung werden diskutiert. Dennoch hat die Rechtsprechung (u.a. das OLG Zweibrücken) den Einsatz des Systems in den Pilotphasen grundsätzlich für zulässig erklärt.
Monocam: Der smarte Gegner im Kampf gegen Handy-Verstöße
Die Monocam zeigt, dass die Behörden zunehmend auf technologische Lösungen setzen, um Verstöße zu erkennen, die bisher schwer zu ahnden waren. Ihre Präzision bei der Erkennung von Handynutzung macht sie zu einem effektiven Instrument, erhöht aber auch die Notwendigkeit einer fachkundigen Prüfung bei einem entsprechenden Bußgeldbescheid.
Von Monocam mit dem Handy am Steuer gefilmt wurden?
Der Einsatz des Handyblitzers ist in Deutschland neu und noch sind nicht alle Rechtsfragen geklärt. Fordern Sie jetzt eine kostenlose Auswertung an.
Zwei Verstöße auf einem Foto: Eine heikle Kombination
Wird auf einem Blitzerfoto, das eigentlich zur Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes erstellt wurde, zusätzlich ein Handy am Ohr oder in der Hand des Fahrers erkannt, kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Die Behörde kann in diesem Fall eine kumulative Ahndung beider Verstöße in Betracht ziehen.
Geschwindigkeitsverstoß: Dieser wird durch die Messung des Blitzers direkt erfasst.
Handyverstoß: Dieser wird durch das Blitzerfoto dokumentiert, sofern das Gerät klar als Handy identifizierbar ist und die Benutzung erkennbar ist (z.B. am Ohr, in der Hand gehalten).
Es handelt sich hierbei nicht um eine einfache Addition der Strafen, sondern um eine komplexere rechtliche Bewertung, die unter dem Begriff der Tateinheit und Tatmehrheit diskutiert wird. Ziel ist es, den Gesamtschaden der Tat zu ahnden, ohne den Betroffenen unverhältnismäßig zu belasten. Allerdings kann die Gesamtstrafe deutlich höher ausfallen, als wenn nur einer der beiden Verstöße geahndet worden wäre.
Achtung: Blitzerfotos sind oft detailreich!
Moderne Blitzer und Kameras liefern hochauflösende Bilder, auf denen Details im Fahrzeuginnenraum, wie eben ein Handy, sehr gut zu erkennen sein können. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass solche Details unbemerkt bleiben.
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Tateinheit oder Tatmehrheit: Die rechtliche Bewertung
Ob Sie "doppelt" bestraft werden, hängt von der rechtlichen Bewertung der beiden Verstöße ab:
Tateinheit (§ 19 OWiG):
Liegen mehrere Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig vor und wurden sie durch dieselbe Handlung begangen (z.B. zu schnelles Fahren und gleichzeitig das Handy benutzen), spricht man von Tateinheit. In diesem Fall wird nur eine Gesamtstrafe verhängt. Die Bußgeldhöhe richtet sich dann nach dem Regelsatz des schwerwiegenderen Verstoßes, kann aber angemessen erhöht werden. Punkte und Fahrverbote können sich ebenfalls kumulieren, wobei das schwerwiegendere Fahrverbot zum Tragen kommt.
Tatmehrheit (§ 20 OWiG):
Liegen die Ordnungswidrigkeiten nicht gleichzeitig vor oder wurden sie durch verschiedene Handlungen begangen, spricht man von Tatmehrheit. Beispiel: Sie fahren zu schnell und halten später an einer roten Ampel, während Sie das Handy nutzen. Hier würden die Verstöße separat geahndet. Bei einem Blitzerfoto mit Handyverstoß wird in der Regel von Tateinheit ausgegangen, da beide Verstöße im selben Moment und durch dieselbe Handlung (das Führen des Fahrzeugs) begangen wurden.
Für Sie bedeutet das im Falle der Tateinheit: Das Bußgeld für den Handyverstoß (aktuell 100 Euro und 1 Punkt) wird nicht einfach auf das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung aufaddiert. Vielmehr wird aus beiden Verstößen eine Gesamtstrafe gebildet, welcher in der Regel aus den Bußgelder, Punkten und Fahrverboten aus dem schwerwiegenderen Verstoß besteht. Die genaue Höhe liegt im Ermessen der Bußgeldstelle bzw. des Gerichts.
Rechtsbegriff
Beschreibung
Auswirkung auf Strafe
Tateinheit
Mehrere Verstöße durch eine Handlung gleichzeitig begangen.
Eine Gesamtstrafe (vom schwereren Verstoß ausgehend, erhöht); Punkte und Fahrverbote können sich kumulieren.
Tatmehrheit
Mehrere Verstöße durch verschiedene Handlungen oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Separate Strafen für jeden Verstoß.
Welche Strafen drohen bei der Kombination von Handy am Steuer & Geschwindigkeit?
Wenn Sie geblitzt werden und gleichzeitig ein Handy am Steuer genutzt haben, liegt in der Regel eine sogenannte Tateinheit gemäß § 19 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vor. Dies bedeutet, dass beide Verstöße durch dieselbe Handlung (das Führen des Fahrzeugs) begangen wurden und daher nicht separat addiert werden, sondern zu einer Gesamtstrafe führen.
Die Anwendung des § 19 OWiG bedeutet, dass die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt wird, das die höchste Geldbuße androht (§ 19 Abs. 2 OWiG). Allerdings ist es gängige Praxis der Bußgeldstellen und Gerichte, die Strafe des schwerwiegenderen Verstoßes angemessen zu erhöhen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein weiterer Verstoß gleichzeitig vorlag.
Regelsatz: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg.
Mit Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Mit Sachbeschädigung: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Geschwindigkeitsverstoß:
Die Strafen variieren stark je nach Höhe der Überschreitung und ob sie innerorts oder außerorts stattgefunden hat. Sie reichen von 30 Euro (bis 10 km/h zu schnell innerorts) bis zu 800 Euro, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot (über 70 km/h zu schnell außerorts).
Beispiele zur Bußgeldhöhe bei Tateinheit:
Szenario 1: Handyverstoß ist teurer. Sie fahren außerorts 17 km/h zu schnell (Regelsatz 60 Euro) und halten dabei das Handy in der Hand (100 Euro). Das höhere Bußgeld (100 Euro) bildet die Basis. Die Bußgeldstelle kann dieses Bußgeld im Rahmen des möglichen erhöhen, z.B. auf 120 Euro, um beiden Verstößen Rechnung zu tragen.
Szenario 2: Geschwindigkeitsverstoß ist teurer. Sie fahren außerorts 27 km/h zu schnell (Regelsatz 150 Euro) und halten dabei das Handy in der Hand (100 Euro). Hier bildet der Geschwindigkeitsverstoß die Basis von 150 Euro. In einzelnen Fällen kann die Bußgeldstelle das Bußgeld auch erhöhen, zum Beispiel wenn von Vorsatz ausgegangen wird.
Punkte in Flensburg:
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme werden die Punkte bei Tateinheit nicht addiert. Stattdessen wird nur der Verstoß berücksichtigt, der Ihnen die meisten Punkte einbringt. Bringt der Handyverstoß 1 Punkt und der Geschwindigkeitsverstoß 2 Punkte, erhalten Sie insgesamt 2 Punkte. Haben beide Verstöße jeweils 1 Punkt zur Folge, erhalten Sie nur 1 Punkt.
Fahrverbot:
Auch Fahrverbote werden bei Tateinheit nicht zwingend addiert. Es kommt das Fahrverbot zur Anwendung, das für den schwerwiegenderen Verstoß vorgesehen ist. Falls beide Verstöße ein Fahrverbot nach sich ziehen würden, kann das längere Fahrverbot verhängt werden oder es wird eine angemessene Gesamtzeit festgesetzt, die die Summe der einzelnen Fahrverbote nicht übersteigt.
Wichtiger Hinweis zur Tateinheit
Die genaue Höhe der Gesamtstrafe liegt im Ermessen der Bußgeldstelle oder des Gerichts. Eine pauschale Addition der einzelnen Bußgelder findet nicht statt, aber eine Erhöhung des jeweils höheren Einzelbußgeldes ist üblich, um die gleichzeitige Begehung mehrerer Verstöße zu sanktionieren. Die Punkte werden nicht kumuliert, sondern es wird die höchste Einzelpunktzahl verhängt.
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Verteidigungsmöglichkeiten gegen den Handyverstoß auf dem Blitzerfoto
Auch wenn das Blitzerfoto auf den ersten Blick eindeutig erscheint, gibt es gute Verteidigungsansätze, um den Handyverstoß anzufechten:
Nicht-Identifizierbarkeit des Gegenstands:
Ist auf dem Foto wirklich ein Handy zu erkennen? Oft sind die Bilder nicht scharf genug oder der Gegenstand wird nur teilweise verdeckt, sodass nicht zweifelsfrei feststeht, dass es sich um ein Mobiltelefon handelt. Es könnte sich auch um ein Portemonnaie, eine Zigarettenschachtel oder einen anderen Gegenstand handeln. Der Beweis muss zweifelsfrei erbracht werden.
Keine Benutzung erkennbar (reines Halten):
Selbst wenn ein Handy in der Hand ist: Wurde es auch benutzt? Das bloße Halten ist laut aktueller Rechtsprechung nicht zwangsläufig verboten, wenn es z.B. nur von einem Ort zum anderen bewegt oder umgelagert wird, ohne eine Funktion in Anspruch zu nehmen (siehe OLG Karlsruhe, OLG Jena). Eine Benutzung liegt nur vor, wenn die Funktionsweise des Gerätes in Anspruch genommen wird (z.B. Telefonieren, Nachrichten schreiben, Blick auf den Bildschirm). Dies muss auf dem Foto erkennbar sein.
Nutzung als Navigationsgerät in Halterung:
Wird das Handy als Navigationsgerät in einer Halterung genutzt, ist dies erlaubt, solange es nicht in die Hand genommen oder anderweitig aktiv bedient wird. Auch hier kann das Foto eine Fehlinterpretation zulassen.
Beweiswürdigung des Fotos:
Gerichte prüfen sehr genau, ob ein Blitzerfoto als Beweis für einen Handyverstoß ausreicht. Oft ist die Perspektive ungünstig, das Gesicht des Fahrers nicht klar zu erkennen oder der Gegenstand zu klein oder unscharf. Die Rechtsprechung ist hier sehr streng.
Akteneinsicht durch Rechtsanwalt:
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und das Original-Blitzerfoto prüfen. Dabei wird genau analysiert, ob der Handyverstoß wirklich zweifelsfrei beweisbar ist. Ohne Akteneinsicht haben Sie diese Möglichkeit nicht.
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Aktuelle Urteile und Rechtsprechung zu Handy am Steuer auf Blitzerfotos
Die Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit der Frage, wann ein Blitzerfoto als Beweis für einen Handyverstoß ausreicht und wie die Fahreridentifizierung erfolgen muss. Die Rechtsprechung ist hier tendenziell fahrerfreundlich, da die Beweisanforderungen hoch sind:
Oberlandesgericht Jena (Beschluss vom 13.10.2021, Az. 1 OLG 121 SsRs 55/21):
Das OLG Jena hat entschieden, dass allein das Halten eines Handys während der Fahrt nicht strafbar ist, wenn keine Nutzung (z.B. Telefonieren) erkennbar ist. Im konkreten Fall wurde ein Fahrer trotz Handys in der Hand nicht wegen des Handyverstoßes bestraft, da die Nutzung nicht bewiesen werden konnte. Dies ist ein wichtiger Punkt für die Verteidigung.
Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 18.04.2023, Az. 1 ORbs 33 Ss 151/23):
Das OLG Karlsruhe bestätigte, dass das bloße Umlagern eines Smartphones während der Fahrt – auch wenn dabei ein Gespräch über eine Freisprecheinrichtung geführt wird – keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO darstellt. Dies verdeutlicht, dass es auf die tatsächliche Nutzung des Geräts ankommt.
Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 23.10.2023, Az. 2 ORbs 168/23):
Dieses Urteil des OLG Oldenburg befasst sich mit der Identifizierbarkeit des Fahrers auf Blitzerfotos bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Tateinheit mit einem Handyverstoß. Das Gericht hob das Urteil der Vorinstanz auf, weil die Urteilsgründe zur Fahreridentifizierung nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprachen. Das Gericht wies darauf hin, dass entweder auf das Messfoto verwiesen oder dieses so detailliert beschrieben werden muss, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Eignung zur Identifizierung prüfen kann. Objektive Feststellungen zur Geschwindigkeit und Handynutzung können zwar bestehen bleiben, doch die Identifizierung des Fahrers muss beweiskräftig sein. Das Urteil betont zudem, dass bei Benennung eines anderen Fahrers dieser in der Regel als Zeuge geladen werden muss, es sei denn, das Foto schließt dessen Täterschaft eindeutig aus.
Allgemeine Praxis bei Amtsgerichten:
Zahlreiche Amtsgerichte haben in der Vergangenheit Handyverstöße, die ausschließlich auf einem Blitzerfoto basierten, mangels eindeutiger Beweiskraft eingestellt. Dies geschieht vor allem, wenn das Foto unscharf ist, die Haltung des Geräts unklar oder der Gegenstand selbst nicht eindeutig als Handy identifizierbar ist.
Diese Urteile zeigen, dass die Chancen, einen Handyverstoß auf einem Blitzerfoto erfolgreich anzufechten, durchaus bestehen. Ein wichtiger Schritt ist dabei die Beauftragung eines Rechtsanwalts, der Akteneinsicht beantragt und die Beweislage kritisch prüft.
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Häufige Fragen zu Blitzerfotos mit Handy am Steuer
Nicht unbedingt "doppelt" im Sinne einer Addition beider Einzelstrafen, aber es kann zu einer Gesamtstrafe kommen, die höher ist als die Strafe für nur einen Verstoß. Man spricht hier von Tateinheit, bei der aus beiden Verstößen eine erhöhte Strafe gebildet wird, die Punkte addiert und bei Fahrverboten gegebenenfalls das längere angesetzt wird.
Der Regelsatz für Handy am Steuer liegt bei 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen sich die Strafen deutlich und es kann ein Fahrverbot von einem Monat hinzukommen.
Ein Blitzerfoto kann als Beweismittel dienen, aber die Anforderungen sind hoch. Es muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass es sich um ein Mobiltelefon handelt und dieses auch aktiv benutzt wurde. Bloßes Halten oder Umlagern ohne Nutzung ist nach aktuellen Urteilen nicht strafbar. Unscharfe Fotos, ungünstige Perspektiven oder Gegenstände, die nicht eindeutig als Handy identifizierbar sind, können einen Einspruch begründen.
Die Monocam ist ein neues, KI-gestütztes Kamerasystem, das in Rheinland-Pfalz zur automatisierten Erkennung von Handyverstößen im fließenden Verkehr eingesetzt wird. Sie fertigt hochauflösende Aufnahmen an, die anschließend von geschultem Personal ausgewertet werden.
Lassen Sie den Bußgeldbescheid und das Blitzerfoto umgehend von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen. Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Beweislage professionell bewerten. Das ist entscheidend, um Ihre Verteidigungschancen auszuloten und fristgerecht Einspruch einzulegen.