Blitzer-Apps: Diese Regeln gelten 2026 für Autofahrer & Beifahrer

Veröffentlicht am 3. Januar 2026, 17:15

Während die Download-Zahlen von Blitzer-Apps in die Millionen gehen, ist die Rechtslage eindeutig. Auch Beifahrer dürfen die App während der Fahrt nicht mehr verwenden. Ein Blick auf die aktuelle Rechtssprechung.

Ein Autofahrer und Beifahrer im Gespräch, während eine App auf dem Smartphone läuft.
Keine Ausflüchte mehr: Das Smartphone des Beifahrers schützt den Fahrer nicht vor Sanktionen.

Das wegweisende Urteil

  • Aktenzeichen: OLG Karlsruhe, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23.
  • Kernbotschaft: Die Nutzung von Blitzer-Apps ist illegal, auch wenn der Beifahrer die Warnungen übermittelt.
  • Logik: Der Fahrer macht sich die verbotene Funktionalität des Geräts über eine "menschliche Schnittstelle" zunutze.
  • Sanktion: Mindestens 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

Der Fall: Ein Beifahrer, eine App und ein teures Bußgeld

In dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall wurde ein Autofahrer von seinem Beifahrer vor einer mobilen Messung gewarnt. Die Warnung basierte auf einer installierten App auf dem Handy des Beifahrers. Der Fahrer argumentierte, er selbst habe das Gerät ja gar nicht bedient.

Die Richter sahen dies anders: Entscheidend ist nicht, wer die App physisch hält, sondern dass der Fahrer die Information zu seinem Vorteil nutzt. Die "verbotene" Information gelangt laut Gericht über eine "menschliche Schnittstelle" zum Fahrer, was an der Illegalität nach § 23 Abs. 1c StVO nichts ändert.

Die Rechtslage nach § 23 Abs. 1c StVO

Der Gesetzestext ist hierbei sehr präzise. Der Führer eines Fahrzeugs darf ein technisches Gerät, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen. Da die Richter die Beifahrer-Warnung als "Betreiben durch den Fahrer" werten, gibt es keine rechtlichen Ausflüchte mehr.

Was bleibt erlaubt?

Radio-Verkehrsmeldungen bleiben legal, da sie an die Allgemeinheit gerichtet sind. Auch das Informieren über Blitzer vor Fahrtbeginn ist weiterhin gestattet.

Oonoo, Saphe & Co.: Die "Co-Piloten" Falle

Geräte wie Oonoo oder Saphe werden oft als "Verkehrsassistenten" beworben. Doch auch hier gilt: Werden diese Geräte genutzt, um vor Blitzern zu warnen, sind sie illegal. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Blitzer-Warnfunktion nachweislich deaktiviert ist und das Gerät lediglich vor Gefahrenstellen wie Baustellen oder Unfällen warnt.

Beweislast: Wie die Polizei Verstöße nachweist

Die größte Hürde für die Behörden bleibt der Nachweis. Im Karlsruher Fall flog der Verstoß nur auf, weil der Fahrer versuchte, das Handy des Beifahrers bei der Kontrolle hektisch wegzuschieben. Ohne eine solche direkte Beobachtung oder freiwillige Kooperation ist der Nachweis einer App-Nutzung im Fahrzeuginneren für Beamte oft schwierig, da das Smartphone-Grundrecht vor verdachtslosen Durchsuchungen schützt.

Häufige Fragen zu Blitzer-Apps & Beifahrern

Rein theoretisch ja, solange kein Bezug zur Fahrweise des Fahrers hergestellt wird. In einer Kontrolle wird es jedoch extrem schwierig zu beweisen, dass die offen laufende App nicht zur Warnung des Fahrers diente.

In der Regel nicht. Smartphones sind Multifunktionsgeräte und eine Einziehung wäre meist unverhältnismäßig. Die Löschung der App kann jedoch vor Ort angeordnet werden.

Quellenangaben & Urteile:

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