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Häufige Messfehler

Beweisführung mangelhaft 25%

Geringe Mängel 23%

Falscher Tatvorwurf 8%

Quelle: VUT-Studie


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Handy am Steuer: Kann ein Einspruch die Strafe verhindern?

Update

25.09.2025, 15:25

Sie sind mit dem Handy am Steuer beobachtet oder geblitzt worden? Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft! Erfahren Sie jetzt, welche Strafen drohen und prüfen Sie kostenlos, ob ein Einspruch möglich ist.

Gründe für einen Einspruch

  • 56% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft (VUT-Studie).
  • Die Beobachtung der Beamten ist nicht hinreichend begründet und daher anfechtbar.
  • Wenn Sie geblitzt wurden, ist bei nur einem Blitzerfoto eine Benutzung oft schwer nachweisbar.
  • Formfehler der Bußgeldstellen, wie Fehler im Behördenschreiben oder abgelaufene Fristen.
  • Falscher Tatvorwurf: Ihre angebliche Nutzung fällt nicht unter § 23 Abs. 1 StVO.

Handy am Steuer: Die aktuellen Strafen 2025

Die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer ist in Deutschland streng verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen. Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote laut Bußgeldkatalog 2025.

Verstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Handy am Steuer benutzt (als Kfz-Führer) 100 € 1 - Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 150 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
Handy am Steuer benutzt (als Fahrradfahrer) 55 € - - Kostenlos prüfen
Blitzer-App benutzt 70 € 1 - Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Handy am Steuer: Strafen im Überblick

Handy am Steuer (Kfz)
Bußgeld:
100 €
Punkte:
1
Fahrverbot:
-
Handy mit Gefährdung
Bußgeld:
150 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat
Handy mit Sachschaden
Bußgeld:
200 €
Punkte:
2
Fahrverbot:
1 Monat
Blitzer-App benutzt
Bußgeld:
70 €
Punkte:
1
Fahrverbot:
-
Handy am Steuer (Fahrrad)
Bußgeld:
55 €
Punkte:
-
Fahrverbot:
-

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Handy am Steuer: Was ist erlaubt, was nicht?

Das Verbot der Handynutzung am Steuer ist in § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) klar geregelt. Es besagt, dass ein Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nicht benutzen darf, wenn hierfür das elektronische Gerät zum gleichen Zeitpunkt aufgenommen oder gehalten werden muss oder der Blick längere Zeit zugewendet wird. Dieses Verbot gilt nicht nur für Handys, sondern für eine Vielzahl von Geräten, darunter:

  • Mobiltelefone (Smartphones)
  • Tablets
  • Laptops
  • Navigationsgeräte (wenn sie gehalten oder bedient werden müssen)
  • MP3-Player und E-Book-Reader
  • Smartwatches (wenn sie bedient werden)

Wichtig ist hier die Formulierung "aufgenommen oder gehalten werden muss" bei gleichzeitiger Benutzung. Das bedeutet, dass die Nutzung von Geräten, die fest verbaut sind oder in einer Halterung angebracht sind und per Sprachbefehl oder über das Lenkrad bedient werden können, in der Regel erlaubt ist.

Ausnahmen vom Verbot:

Es gibt wenige Ausnahmen, unter denen die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer erlaubt ist:

  • Fahrzeug steht und Motor ist aus: Wenn Ihr Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist (nicht nur im Start-Stopp-Modus), dürfen Sie Ihr Handy benutzen.
  • Nutzung als Spiegelersatz: Elektronische Geräte dürfen genutzt werden, wenn sie ausschließlich der Sicherung der Ladung oder als Rückspiegel dienen.
  • Sprachsteuerung oder Head-up-Display: Wenn das Gerät fest verbaut ist und durch Sprachsteuerung, Tipp- oder Wischbewegungen auf einem Touchscreen oder über ein Head-up-Display bedient wird, ohne das Gerät aufzunehmen oder den Blick erheblich abzuwenden.

Ein kurzer Blick auf das Handy, um die Uhrzeit zu checken oder eine Nachricht wegzudrücken, kann bereits als Verstoß gewertet werden. Doch in vielen Fällen gibt es einen Interpretationsspielraum, insbesondere wenn die Beobachtung nicht stichhaltig genug ist.

Liegt wirklich ein Handyverstoß nach § 23 Abs. 1a StVO vor?

Unsere auf Bußgeldrecht spezialisierten Experten prüfen Ihren Verstoß auf Fehler und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten eine Strafe zu vermeiden.

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Handy am Steuer in der Probezeit: Härtere Konsequenzen für Fahranfänger

Auch ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer zählt in der Probezeit zu den schwerwiegenden Delikten. Er wird als sogenannter "A-Verstoß" eingestuft und hat weitreichende Konsequenzen für Fahranfänger. Das System der A- und B-Verstöße ist darauf ausgelegt, junge Fahrer zu einer besonders verantwortungsbewussten Fahrweise anzuhalten.

Ein A-Verstoß signalisiert der Behörde, dass grundlegende Verkehrsregeln missachtet wurden, die die Verkehrssicherheit direkt beeinflussen.

  • Erster A-Verstoß (z.B. Handy am Steuer): Die Probezeit wird automatisch um zwei Jahre verlängert. Zudem wird die behördliche Anordnung erteilt, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilzunehmen. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst tragen.
  • Zweiter A-Verstoß: Nach einer schriftlichen Verwarnung wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen (diese ist freiwillig). Auch hier gibt es erneut Punkte in Flensburg.
  • Dritter A-Verstoß: Die dritte schwerwiegende Verfehlung führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Sie müssen Ihren Führerschein abgeben.

Gerade in der Probezeit sollten Sie jeden Bußgeldbescheid wegen eines Handyverstoßes ernst nehmen und professionell prüfen lassen. Ein fundierter Einspruch kann hier oft der entscheidende Weg sein, um den Führerschein zu retten und zusätzliche Maßnahmen wie das Aufbauseminar zu vermeiden.

Beweisführung bei Handy am Steuer: Oft mit Schwachstellen

Ein Bußgeldbescheid wegen Handynutzung am Steuer basiert oft auf der Beobachtung durch Polizeibeamte oder Fotos bzw. Videos, die bei Verkehrskontrollen oder durch spezialisierte Kamerasysteme (z.B. Monocam) entstehen. Die Beweisführung ist hier entscheidend, und gerade in diesem Bereich gibt es häufig Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch. Mögliche Fehler sind:

1. Polizeiliche Beobachtung

Ein großer Teil der Handyverstöße wird durch direkte Beobachtung von Polizeibeamten festgestellt. Auch wenn die Aussage eines Beamten vor Gericht Gewicht hat, gibt es hier potenzielle Fehlerquellen:

  • Beobachtungsfehler: Aus der Ferne oder bei ungünstigen Lichtverhältnissen kann es zu Verwechslungen kommen. War es wirklich ein Handy oder doch ein Notizbuch, ein Brillenetui oder ein Feuerzeug?
  • Identifikation des Fahrers: Gerade im fließenden Verkehr kann die eindeutige Identifizierung des Fahrers schwierig sein, wenn keine weiteren Beweismittel vorliegen.
  • Fehlinterpretation der Handlung: War es eine tatsächliche Nutzung (tippen, sprechen, wischen) oder lediglich ein kurzes Aufnehmen oder Umlagern des Geräts, ohne es zu benutzen?

Beweiskraft ausreichend?

    Sowohl bei Blitzerfotos mit Handy am Steuer als auch bei der Beobachtung von Polizeibeamten kann die Beweiskraft unzureichend sein. Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.

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2. Foto- und Videobeweise (z.B. Monocam)

Immer häufiger kommen auch spezialisierte Kamerasysteme wie die Monocam zum Einsatz, die Fahrzeuge aus erhöhter Position filmen und so Verstöße gegen das Handyverbot dokumentieren sollen.

  • Bildqualität und Eindeutigkeit: Das Foto oder Video muss zweifelsfrei belegen, dass es sich um ein elektronisches Gerät handelt und dieses auch tatsächlich benutzt wurde. Unscharfe Bilder oder ungünstige Blickwinkel können hier Zweifel aufkommen lassen.
  • Datenschutz: Die Zulässigkeit und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei solchen Aufnahmen ist ein immer wiederkehrender Streitpunkt.
  • Fehlbedienung der Technik: Auch bei Kamerasystemen kann es zu technischen Fehlern oder Bedienungsfehlern durch das Personal kommen.
  • "Momentaufnahme": Ein einzelnes Bild kann den Kontext der Situation nicht vollständig wiedergeben. War das Fahrzeug vielleicht gerade dabei, zu halten, oder stand der Motor bereits?

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Gerade weil die Beweisführung bei Handyverstößen oft auf Interpretationen oder der Beweiskraft von Beweisfotos oder Videoaufnahmen basiert, gibt es gute Chancen für einen Einspruch. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht beantragen für Sie Akteneinsicht und prüfen die Beweismittel (Polizeibericht, Fotos, Videos) auf Fehler.

Zögern Sie nicht, Ihren Fall prüfen zu lassen. Oftmals können Bußgeld, Punkte oder sogar ein drohendes Fahrverbot (bei Gefährdung, Vorsatz, Doppelverstoß) erfolgreich abgewendet werden. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt hier in der Regel die Gebühren, Kosten und Auslagen des Verfahrens.

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    Sie haben bereits ein Schreiben der Bußgeldstelle erhalten oder sind vor Ort angehört worden? Wir verteidigen Sie gegen drohende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Handy am Steuer

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Handyverbot am Steuer, Bußgelder und Ihre Möglichkeiten zum Einspruch.

Verboten ist die Nutzung elektronischer Geräte (Handys, Tablets, Navis etc.), die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, wenn Sie das Gerät dafür **aufnehmen oder halten** müssen oder Ihr **Blick vom Verkehrsgeschehen abgelenkt** wird. Das bloße Halten ohne aktive Nutzung kann bereits als Verstoß gelten. Auch das Bedienen eines Gerätes, das zwar fest in einer Halterung ist, aber eine erhebliche Blickabwendung erfordert, ist nicht erlaubt.

Ein einfacher Verstoß gegen das Handyverbot kostet 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro und 2 Punkte, plus 1 Monat Fahrverbot. Bei Sachbeschädigung sind es 200 Euro, 2 Punkte und ebenfalls 1 Monat Fahrverbot. Auch für Fahrradfahrer gibt es ein Bußgeld (55 Euro).

Sie dürfen Ihr Handy nur dann aktiv nutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist (also nicht nur im Start-Stopp-Modus). Wenn der Motor läuft, auch im Stand, gilt das Verbot weiterhin. Ein kurzer Griff zum Handy an der roten Ampel, um eine Nachricht zu lesen oder zu beantworten, kann daher bereits geahndet werden.

Ein Verstoß gegen das Handyverbot in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Das bedeutet nicht nur die reguläre Strafe (Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot), sondern auch die automatische Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre und die Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars (ASF). Bei weiteren A-Verstößen kann Ihnen sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Ein Einspruch kann sich oft lohnen, da die Beweisführung bei Handyverstößen nicht immer eindeutig ist. Häufige Angriffsflächen sind unscharfe Fotos, unklare Identifizierung des Fahrers oder eine falsche Interpretation der Handlung. Besonders bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot ist die Prüfung durch einen Fachanwalt sinnvoll. Eine kostenlose Ersteinschätzung gibt Ihnen Klarheit über Ihre individuellen Erfolgschancen.

Die Bedienung eines Navigationsgeräts ist erlaubt, wenn es fest verbaut ist oder sich in einer geeigneten Halterung befindet und die Bedienung ohne das Aufnehmen des Geräts oder eine erhebliche Ablenkung des Blicks möglich ist, z.B. über ein Multifunktionslenkrad oder Sprachsteuerung. Wenn Sie das Gerät in die Hand nehmen oder länger auf den Bildschirm schauen müssen, ist dies verboten und kann geahndet werden.

Relevante Paragraphen:

Quellenangaben:

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Beweisführung mangelhaft 25%

Geringe Mängel 23%

Falscher Tatvorwurf 8%

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