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Beweisführung mangelhaft 25%

Geringe Mängel 23%

Falscher Tatvorwurf 8%

Quelle: VUT-Studie


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Videokontrollsystem VKS 4.5: Ist ein Einspruch bei der Abstandsmessung möglich?

Update

18.11.2025, 14:05

Das Videokontrollsystem VKS 4.5 ist anfällig für Messfehler, die einen Einspruch begünstigen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Messgerät, die Strafen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog und können kostenlos einen Einspruch prüfen.

VKS 4.5: Videokontrollsystem für Abstand und Geschwindigkeit

Eine VKS 4.5 Kamera misst den Abstand von Fahrzeugen von einer Brücke aus.
Der VKS 4.5 ist das digitale Nachfolgemodell des VKS 3.0 und wird häufig auf Autobahnbrücken installiert.

Das Verkehrskontrollsystem (VKS) 4.5 ist das Nachfolger vom Abstandsblitzer VKS 3.0 und wir mittlerweile in vielen Bundesländern wie in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen oder NRW zunehmend für Abstandsmessungen eingesetzt. Das Verkehrskontrollsystem ist in der Lage sowohl Abstands- als auch Geschwindigkeitsverstöße festzustellen.

Das Besondere am VKS 4.5 ist seine Aufstellung: Die Tatkamera (siehe Bild) wird in der Regel an einer Brücke oder einem Brückengeländer montiert und auf die darunter verlaufende Fahrbahn ausgerichtet. Anhand von zuvor auf der Fahrbahn angebrachten Referenzmarkierungen kann das System dann den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen sowie deren Geschwindigkeiten berechnen. Die Aufstellung und Positionierung der Kamera muss dabei exakt nach den Vorgaben erfolgen, damit eine Messung gültig ist.

Wie funktioniert eine VKS 4.5-Messung?

Das VKS 4.5 System arbeitet mit einer Kombination aus Videotechnik und vorher festgelegten Fahrbahnmarkierungen, um präzise Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen:

Merkmal Beschreibung
Messtechnik Video-basiert, fotogrammetrische Auswertung
Gerätetyp VKS 4.5 (Nachfolger des VKS 3.0)
Einsatzbereich Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachung (mobil, von Brücken)
Messprinzip Videoanalyse von Fahrzeugpositionen über markierte Fahrbahnabschnitte
Besonderheit Manuelle Auswertung, hohe Relevanz der Videoqualität

Die Messung mit dem VKS 4.5 ist ein mehrstufiger Prozess, der sowohl technische Präzision als auch eine menschliche Überprüfung erfordert. Dies sind die wesentlichen Schritte:

  • Aufbau und Markierung: Das Messgerät wird meist auf einer Brücke platziert, um den Verkehrsfluss lückenlos zu beobachten. Für eine fehlerfreie Messung muss die Kamera aber im exakten Winkel zur Fahrbahn eingestellt werden. Zuvor werden spezielle Referenzmarkierungen in festgelegten Abständen auf der Fahrbahn angebracht.
  • Videoaufzeichnung: Das VKS 4.5 zeichnet den Verkehr kontinuierlich als Video auf.
  • Fotogrammetrische Berechnung: Die Software nutzt die Videoaufnahmen und die bekannten Abstände der Fahrbahnmarkierungen, um die Position der Fahrzeuge über die Zeit zu verfolgen. Daraus werden Abstand und Geschwindigkeit exakt berechnet.
  • Manuelle Auswertung: Die aufgezeichneten Videos werden nicht vollautomatisch ausgewertet. Geschultes Personal überprüft die Aufnahmen, um die gesamte Verkehrssituation zu bewerten (z. B. ob ein geringer Abstand nur temporär durch einen Fahrstreifenwechsel entstand). *Gerade bei dieser manuellen Prüfung liegt jedoch eine der häufigsten Schwachstellen des Systems.*

Häufige Fehlerquellen & Verteidigungsansätze beim VKS 4.5

Trotz der modernen Technologie bietet der VKS 4.5 verschiedene Ansatzpunkte, um einen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten. Die häufigsten Fehlerquellen, die Sachverständige kritisieren:

  • Der Faktor Mensch (Manuelle Auswertung): Die Videos werden nicht vollautomatisch ausgewertet, sondern manuell. Selbst bei wiederholter Auswertung durch dieselbe Person können unterschiedliche Ergebnisse entstehen. Eine detaillierte Auswertung durch einen Sachverständigen kann das Fahrverhalten korrigieren (z. B. durch Nachweis eigener Bremsversuche oder Geschwindigkeitsreduktionen des Vordermanns).
  • Probleme mit Videoqualität und Komprimierung: Das Videosystem verliert durch das Speichern im JPEG-Format und das Wegfallen jedes zweiten Halbbildes Informationen. Diese Qualitätsmängel erschweren eine exakte Auswertung. Aufgrund dieser Ungenauigkeiten kann die Anwendung höherer Toleranzen zugunsten des Betroffenen gefordert werden.
  • Fehlende oder veraltete Protokolle der Messstelle: Die Fahrbahn muss einmalig vermessen und in einem Messstellenprotokoll dokumentiert werden. Werden für das VKS 4.5 alte Protokolle des Vorgängers VKS 3.0 verwendet, gilt dies als juristisch und technisch umstritten. Ein fehlendes oder unzureichendes aktuelles Protokoll ist ein starker Verteidigungsansatz.
  • Fehlende Dokumentation der Kamerahöhe: Die Aufstellhöhe der Kamera ist entscheidend. Fehlt diese Information im Messprotokoll, ist eine Plausibilitätsprüfung der Messung im Nachhinein oft nicht möglich, was die gesamte Messung in Zweifel ziehen kann.
  • Weitere technische Störquellen: Auch elektromagnetische Störungen (EMV) können theoretisch die Messgenauigkeit beeinträchtigen.

Bußgeldübersicht bei Abstandsverstößen durch VKS 4.5

Der Bußgeldkatalog sieht für einen Abstandsverstoß, der mit dem VKS 4.5 erfasst wird, empfindliche Strafen vor. Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Dauer eines möglichen Fahrverbots richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem tatsächlichen Abstand:

Grundsätzlich gilt als Faustregel für den einzuhaltenden Mindestabstand: Halber Tachowert in Metern. Bei 100 km/h wären das 50 Meter Abstand. Ein Verstoß liegt vor, wenn dieser Mindestabstand unterschritten wird, und die Strafen steigen, je gravierender die Unterschreitung ist.

Km/h Abstand
Punkte Fahrverbot Einspruch
über 80< 5/10 halber Tacho75 €1-Einspruch prüfen
über 80< 4/10 halber Tacho100 €1-Einspruch prüfen
über 80< 3/10 halber Tacho160 €1-Einspruch prüfen
über 80< 2/10 halber Tacho240 €11 MonatEinspruch prüfen
über 80< 1/10 halber Tacho320 €11 MonatEinspruch prüfen
über 100< 5/10 halber Tacho75 €1-Einspruch prüfen
über 100< 4/10 halber Tacho100 €1-Einspruch prüfen
über 100< 3/10 halber Tacho160 €21 MonatEinspruch prüfen
über 100< 2/10 halber Tacho240 €22 MonateEinspruch prüfen
über 100< 1/10 halber Tacho320 €23 MonateEinspruch prüfen
über 130< 5/10 halber Tacho100 €1-Einspruch prüfen
über 130< 4/10 halber Tacho150 €1-Einspruch prüfen
über 130< 3/10 halber Tacho240 €21 MonatEinspruch prüfen
über 130< 2/10 halber Tacho320 €22 MonateEinspruch prüfen
über 130< 1/10 halber Tacho400 €23 MonateEinspruch prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Kmh Abstand
P. FV Einspruch
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> 130< 5/10100 €1-Jetzt prüfen
> 130< 4/10150 €1-Jetzt prüfen
> 130< 3/10240 €21 M.Jetzt prüfen
> 130< 2/10320 €22 M.Jetzt prüfen
> 130< 1/10400 €23 M.Jetzt prüfen

Kmh = Geschwindigkeit, Abstand = Abstand in Bruchteil des halben Tachowertes, BG = Bußgeld, P. = Punkte, FV = Fahrverbot

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Aktuelle Urteile und Rechtsprechung zum VKS 4.5

Der VKS 4.5 ist ein relativ junges Messgerät, weshalb es noch keine so umfangreiche Fallrechtsprechung gibt wie bei älteren Blitzertypen. Dennoch zeichnen sich bereits erste Tendenzen und relevante gerichtliche Auseinandersetzungen ab, die für die Verteidigung wichtig sind:

  • Amtsgerichte zur Nachvollziehbarkeit der Auswertung: Da die Auswertung des VKS 4.5 nicht vollautomatisch erfolgt, fordern Gerichte zunehmend detaillierte Nachweise über die Schulung des Auswertungspersonals und die Qualitätssicherung der Auswertung. Wo die manuelle Auswertung zu Unschärfen führt oder die Plausibilität der Messwerte nicht gegeben ist, können Amtsgerichte zu Gunsten des Betroffenen entscheiden.
  • Sachverständige zu Toleranzen und Videoqualität: Die Kritik von Sachverständigen an der Komprimierung und dem Verlust von Halbbildern beim Speichern der Videos führt dazu, dass in vielen Fällen eine höhere Messfehlertoleranz als üblich gefordert wird. Einige Gerichte erkennen diese Argumentation an und sprechen entsprechend höhere Toleranzen zu, was zu einer Entlastung des Betroffenen führen kann.
  • Debatte um Messstellenprotokolle: Die Frage, ob für den VKS 4.5 eine neue Einrichtung und Dokumentation der Messstelle zwingend notwendig ist, wenn bereits eine für den VKS 3.0 vorliegt, ist gerichtlich umstritten. Während einige Gerichte die Fortführung der alten Protokolle akzeptieren, verlangen andere eine neue Dokumentation für das modernere Gerät. Dies ist ein relevanter Ansatzpunkt für die Verteidigung, insbesondere wenn die Behörden hier Nachlässigkeiten gezeigt haben.
  • Amtsgericht Mannheim und EMV-Problematik: In einem konkreten Verfahren vor dem Amtsgericht Mannheim wurde die Thematik der elektromagnetischen Beeinflussung (EMV) des VKS 4.5 diskutiert. Auch wenn ein direkter Nachweis einer Beeinflussung im Einzelfall schwierig ist, zeigt dies, dass Gerichte für solche Argumente offen sind, wenn sie von Sachverständigen untermauert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vergleichsweise junge Technologie des VKS 4.5 sowie die Beteiligung des "Faktors Mensch" bei der Auswertung weiterhin gute Ansatzpunkte für eine Anfechtung von Bußgeldbescheiden bieten. Eine detaillierte Akteneinsicht und die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen sind oft der Schlüssel zu einem erfolgreichen Einspruch.

VKS 4.5 Blitzer-Check

Sie wurden von einem VKS 4.5 Gerät geblitzt? Lassen Sie Ihre Abstandsmessung jetzt kostenlos und unverbindlich von erfahrenen Experten für Verkehrsrecht auf Fehler prüfen. Unsere Experten fordern gerne das Video zu Ihrer Abstandsmessung an und weisen die Bußgeldstelle auf mögliche Messfehler hin, mit dem Ziel eine Strafe zu vermeiden.

Häufige Fragen zum VKS 4.5 Blitzer

Der VKS 4.5 ist ein Video-Messsystem, das typischerweise von Brücken aus eingesetzt wird. Er zeichnet den Verkehr auf und berechnet mittels zuvor auf der Fahrbahn angebrachter Markierungen und einer fotogrammetrischen Auswertung des Videos den Abstand zwischen Fahrzeugen sowie deren Geschwindigkeit. Die Auswertung erfolgt dabei manuell durch geschultes Personal.

Zu den häufigsten Fehlerquellen gehören die manuelle Auswertung durch den Menschen, die eingeschränkte Videoqualität durch verlorene Halbbilder und Komprimierung, das Fehlen oder die Verwendung veralteter Messstellenprotokolle sowie mögliche elektromagnetische Beeinflussungen. Auch eine nicht dokumentierte Aufstellhöhe der Kamera kann die Messung angreifbar machen.

Ja, ein Einspruch kann sich sehr lohnen. Die genannten Fehlerquellen, insbesondere die manuelle Auswertung und die Videoqualität, bieten gute Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und mit Hilfe eines Sachverständigen die Messung detailliert überprüfen, um Fehler aufzudecken, die zur Einstellung des Verfahrens oder einer Reduzierung der Strafe führen können.

Die Strafen für Abstandsverstöße richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und der Schwere der Unterschreitung des Mindestabstands (Faustregel: halber Tachowert in Metern). Sie reichen von Bußgeldern ab 75 € und einem Punkt bis hin zu 320 € Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot bei extrem geringen Abständen und hohen Geschwindigkeiten.

Ein unabhängiges Sachverständigengutachten ist beim VKS 4.5 von großer Bedeutung, da es die einzige Möglichkeit bietet, die manuelle Auswertung und die technische Qualität der Messung detailliert zu überprüfen. Sachverständige können mittels fotogrammetrischer Analyse das Fahrverhalten präzise rekonstruieren und etwaige Fehler wie fehlerhafte Toleranzen oder die Beeinflussung durch andere Fahrzeuge aufdecken, was für die Verteidigung entscheidend sein kann.

Quellenangaben:

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Beweisführung mangelhaft 25%

Geringe Mängel 23%

Falscher Tatvorwurf 8%

Quelle: VUT-Studie


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