Traffistar S350: Ermöglichen fehlende Messdaten einen Einspruch?

Aktualisiert am 27. Juli 2025, 10:55

Der Traffistar S350 ist ein weit verbreitetes Lasermessgerät, das Geschwindigkeiten auf mehreren Spuren erfasst. Doch der Laserblitzer steht seit vielen Jahren in der Kritik wegen der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten.

Traffistar S350: Mögliche Messfehler

  • Das Traffistar S350 Lasermessgerät (LIDAR) ist anfällig für Messfehler.
  • Ein falscher Winkel zur Fahrbahn oder Probleme im Messprotokoll sind häufige Angriffs­punkte.
  • Einige Bußgeldstellen haben Verfahren wegen fehlender Rohmessdaten eingestellt.

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Einführung: Der Traffistar S350 – Ein Laser-Blitzer im Einsatz

Ein Traffistar S350 Minirack - der teilstationäre Traffistar-Blitzer überwacht das Tempolimit von 80 an einer Bundesstraße.
Den Traffistar-Blitzer gibt es als stationäre Variante (Traffitower) sowie als mobiler Blitzeranhänger (Traffistar S350 Minirack).

Der Traffistar S350 des Herstellers Jenoptik ist ein amtlich zugelassenes und bundesweit weit verbreitetes Geschwindigkeitsmessgerät. Anders als oft angenommen, handelt es sich beim Traffistar S350 nicht um einen Radar-, sondern um einen Laser-Blitzer, der die Geschwindigkeit mittels LIDAR-Technologie ermittelt.

Er kann mehrere Fahrspuren nebeneinander gleichzeitig überwachen und wird in verschiedenen Varianten eingesetzt: als mobile Version (oft im Fahrzeug eingebaut oder auf einem Stativ am Fahrbahnrand), als stationäre Anlage (in unscheinbaren Blitzersäulen) und zunehmend auch als Blitzeranhänger.

Viele Autofahrer zweifeln regelmäßig an der Höhe der mit dem Traffistar S350 gemessenen Geschwindigkeit. Das ist nicht unbegründet. Trotz seiner Modernität ist der Traffistar S350 keineswegs unfehlbar.

Insbesondere die Debatte um die fehlende Speicherung von Rohmessdaten und jüngste Gerichtsentscheidungen haben die Angreifbarkeit dieses Blitzertyps verstärkt. Die Chancen, Bußgeldbescheide mit dem TraffiStar S350 erfolgreich anzufechten, stehen daher gut, und Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen im Rahmen ihrer Bedingungen die Kosten für eine anwaltliche Prüfung.

Beweismittel Traffistar S350?

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Funktionsweise des Traffistar S350: So erfasst der Laser-Blitzer die Geschwindigkeit

Der Traffistar S350 nutzt die LIDAR-Technologie (Light Detection And Ranging), um Geschwindigkeiten zu erfassen. Vereinfacht gesagt, wirft das Gerät einen „Laserteppich“ auf die Fahrbahn, der den ankommenden Verkehr schon aus etwa 70 Metern Entfernung erfasst. Es sendet dazu Laserimpulse aus, die von den Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Laufzeit dieser Impulse und der Frequenzverschiebung berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Hunderte von Einzelmessungen ermöglichen es dem Gerät, auch zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen (z.B. PKW und LKW) zu unterscheiden.

Überschreitet ein Fahrzeug über eine bestimmte Dauer und Strecke einen zuvor eingestellten Grenzwert, wird ein Falldatensatz mit einem Messfoto angefertigt. Auf dem Foto wird ein gelber Messrahmen über das gemessene Fahrzeug gelegt, um die eindeutige Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen im Bild zu gewährleisten. Gültig soll die Messung sein, wenn sich in dem Rahmen nur ein Fahrzeug befindet, die Unterkante des Rahmens unterhalb der Radaufstandspunkte liegt und das Kennzeichen innerhalb des Rahmens erkennbar ist.

Der Traffistar S350 erfordert keinen aufmerksamen Messbetrieb während der Messung und kann somit theoretisch unbeobachtet eingesetzt werden. Bevor die Messung starten kann, muss die Messstelle jedoch genau vermessen und eingerichtet werden, inklusive der Erfassung von Ort, Datum, Messbeamtem, Straßenbreite usw. Anschließend erfolgt eine „Liveausrichtung“, um das Messfeld noch genauer an die Fahrbahn anzupassen.

Merkmal Beschreibung
Messtechnik LIDAR (Laserimpulse, „Laserteppich“)
Hersteller Jenoptik
Einsatzbereich Geschwindigkeitsüberwachung (mobil im PKW/Stativ, stationär in Säulen, als Blitzeranhänger)
Spurüberwachung Mehrere Fahrspuren gleichzeitig
Messprinzip Laufzeitmessung von Laserimpulsen; Auswertung von hunderten Einzelmessungen
Besonderheit Erfordert präzise Einrichtung der Messstelle (Vermessung, Liveausrichtung). Messrahmen zur eindeutigen Zuordnung auf dem Beweisfoto. Kann unbeobachtet messen.

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Häufige Fehlerquellen beim Traffistar S350

Obwohl der Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren gilt, gibt es zahlreiche Schwachstellen und potenzielle Fehlerquellen, die zu ungültigen oder ungenauen Messergebnissen führen können. Eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheides und der Messunterlagen ist daher unerlässlich. Die häufigsten Probleme sind:

Fehlerquelle Erläuterung
Fehlende/Unvollständige Rohmessdaten Das ist der wohl größte und häufigste Kritikpunkt. Der Traffistar S350 speichert in der Regel keine vollständigen Rohmessdaten, die eine unabhängige und umfassende Nachprüfung der Messung durch Sachverständige ermöglichen würden. Dies kann gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen. Eine fotogrammetrische Auswertung ist zwar möglich, aber selbst toleranzbehaftet.
Fehler bei der Einrichtung und Aufstellung Die Messstelle muss präzise vermessen und das Gerät exakt nach Herstellervorgaben ausgerichtet werden (z.B. genaue Positionierung, Anpassung an die Fahrbahn mittels Liveausrichtung). Geringste Abweichungen, etwa durch eine leicht beschädigte Sicherungsmarke oder eine ungenaue Skizze, können die Messung verfälschen. Dies ist ein häufiger Ansatzpunkt für erfolgreiche Einsprüche.
Mängel in der Eichung / Beschädigte Eichmarken Das Eichgesetz schreibt vor, dass nur Messgeräte mit gültigen und unbeschädigten Eichmarken verwendet werden dürfen. Sind die Eichmarken abgelaufen, beschädigt (z.B. abgerubbelt durch Transport oder Umwelteinflüsse) oder fehlerhaft angebracht, kann die Eichung erloschen sein, was die Messung ungültig macht.
Probleme bei der Zuordnung des Fahrzeugs Besonders bei dichtem Verkehr auf mehreren Spuren oder wenn sich mehr als ein Fahrzeug im gelben Messrahmen auf dem Foto befindet, kann die eindeutige Zuordnung der gemessenen Geschwindigkeit zum richtigen Fahrzeug problematisch sein.
Bedienungs- und Protokollfehler Ungenügend geschultes Personal oder Fehler beim Ausfüllen des Messprotokolls (z.B. fehlende Angaben zu Datum, Ort, Messbeamten, Softwareversion) können die Verwertbarkeit der Messung beeinträchtigen.
Umwelteinflüsse Obwohl Lasergeräte weniger anfällig sind als ältere Messtechniken, können extreme Wetterbedingungen wie sehr starker Regen oder Nebel die Laserstrahlen und damit die Messergebnisse potenziell beeinflussen.

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Aktuelle Urteile und Rechtsprechung zum Traffistar S350

Der Traffistar S350 ist immer wieder Gegenstand intensiver gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Rechtsprechung ist hier nicht immer einheitlich, aber es gibt entscheidende Urteile, die die Angreifbarkeit von Messungen mit diesem Gerät unterstreichen:

  • Verfassungsgericht des Saarlandes, Az. Lv 7/17 (Urteil vom 05.07.2019): Dieses wegweisende Urteil hat für Aufsehen gesorgt. Das Verfassungsgericht des Saarlandes entschied, dass die Verkehrsüberwachung mit dem Traffistar S350 gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen kann, da die Messungen mangels Rohmessdaten nicht nachträglich ausreichend überprüfbar sind. Obwohl das Messverfahren selbst als standardisiert gilt, bemängelte das Gericht die fehlende Nachprüfbarkeit. Viele Bußgeldstellen haben daraufhin Verfahren, die auf Traffistar S350-Messungen basieren, eingestellt.
  • Bundesverfassungsgericht zur Rohdatenfrage, Az: 2 BvR 1616/18 (Beschluss vom 12.11.2020) und Az: 2 BVR 1167/20: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss von 2020 klargestellt, dass die Nichtergänzung der Rohmessdaten von amtlichen Verkehrsüberwachungsgeräten und darauf beruhende Urteile das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren einschränken können. Dies könnte die Praxis der Datenherausgabe in Zukunft transparenter und Messungen besser prüfbar machen. Eine weitere Beschwerde unter dem Aktenzeichen 2 BVR 1167/20 ist anhängig und befasst sich mit der fundamentalen Frage, ob mit diesem Blitzer überhaupt gemessen werden darf.
  • Amtsgericht Bautzen (in Anlehnung an Saarlandurteil): Im Zuge des Saarland-Urteils hat beispielsweise das Amtsgericht Bautzen eine Reihe von Verfahren, die auf Messungen des Traffistar S350 beruhten, eingestellt. Dies zeigt, dass Richter bei Ungereimtheiten oder mangelnder Überprüfbarkeit der Messung zu einer wohlwollenden Entscheidung zugunsten des Betroffenen neigen können.
  • Standardisiertes Messverfahren vs. Nachprüfbarkeit: Die Rechtsprechung geht zwar grundsätzlich davon aus, dass der Traffistar S350 ein standardisiertes Messverfahren ist, wenn die Messung nach Bedienungsanleitung und Herstellervorgaben erfolgte. Wird jedoch nicht vorschriftsmäßig gemessen, verliert die Messung ihren Status als "standardisiert". Das bedeutet, dass der Bußgeldrichter die Messung nicht einfach hinnehmen kann, sondern genau erklären muss, wie das Messergebnis zustande kam und warum es korrekt ist.

Die Häufung der Ungereimtheiten und die Tendenz zu Gunsten der Betroffenen bei fehlenden Rohdaten machen einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Traffistar S350 oft lohnenswert, insbesondere wenn hohe Strafen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Eine Akteneinsicht durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht ist entscheidend, um mögliche Fehler in der Messung, den Protokollen oder der Gerätebedienung aufzudecken.

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Häufige Fragen zum Traffistar S350 Blitzer

Der Traffistar S350 ist ein modernes Lasermessgerät (LIDAR-Technik) des Herstellers Jenoptik. Er wird bundesweit zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt, sowohl in stationären Säulen, in mobilen Fahrzeugen als auch als Blitzeranhänger. Er ist in der Lage, mehrere Fahrspuren gleichzeitig zu überwachen.

Ja, ein Bußgeldbescheid, der auf einer Messung des Traffistar S350 basiert, kann und sollte geprüft werden. Häufige Fehlerquellen sind ungenaue Aufstellung, fehlende Rohmessdaten, Mängel in der Eichung oder Dokumentation sowie Probleme bei der Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs. Insbesondere die aktuelle Rechtsprechung zum fairen Verfahren bietet gute Ansatzpunkte für einen Einspruch.

Der Traffistar S350 liefert primär Messdaten (Geschwindigkeit) und ein digitales Beweisfoto. Ein großes Problem ist, dass der Traffistar S350 in vielen Fällen keine Rohmessdaten speichert. Die Überprüfbarkeit der Messung wird dadurch erschwert, was bereits zu kritischen Gerichtsurteilen geführt hat. Das Beweisfoto zeigt das Fahrzeug mit einem Messrahmen zur Identifikation.

Ein Einspruch kann sich lohnen, besonders wenn hohe Strafen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Die Problematik der fehlenden Rohmessdaten und die Möglichkeit von Fehlern bei Aufstellung, Eichung oder Bedienung bieten gute Ansatzpunkte. Eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt kann schnell Klarheit über Ihre Erfolgsaussichten verschaffen.

Die Frist für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Traffistar S350 gelten, wie bei den meisten Blitzern, folgende Toleranzabzüge: ±3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und ±3 % vom Messwert bei Geschwindigkeiten über 100 km/h. Trotz dieser Abzüge können weitere Fehler die Messung dennoch angreifbar machen.

Quellenangaben:

Bußgeldkatalog 2025 – Aktuelle Strafen & Bußgelder

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