Aktualisiert am 27. Juli 2025, 10:55
Der Traffistar S350 ist ein weit verbreitetes Lasermessgerät, das Geschwindigkeiten auf mehreren Spuren erfasst. Doch der Laserblitzer steht seit vielen Jahren in der Kritik wegen der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten.
Der Traffistar S350 des Herstellers Jenoptik ist ein amtlich zugelassenes und bundesweit weit verbreitetes Geschwindigkeitsmessgerät. Anders als oft angenommen, handelt es sich beim Traffistar S350 nicht um einen Radar-, sondern um einen Laser-Blitzer, der die Geschwindigkeit mittels LIDAR-Technologie ermittelt.
Er kann mehrere Fahrspuren nebeneinander gleichzeitig überwachen und wird in verschiedenen Varianten eingesetzt: als mobile Version (oft im Fahrzeug eingebaut oder auf einem Stativ am Fahrbahnrand), als stationäre Anlage (in unscheinbaren Blitzersäulen) und zunehmend auch als Blitzeranhänger.
Viele Autofahrer zweifeln regelmäßig an der Höhe der mit dem Traffistar S350 gemessenen Geschwindigkeit. Das ist nicht unbegründet. Trotz seiner Modernität ist der Traffistar S350 keineswegs unfehlbar.
Insbesondere die Debatte um die fehlende Speicherung von Rohmessdaten und jüngste Gerichtsentscheidungen haben die Angreifbarkeit dieses Blitzertyps verstärkt. Die Chancen, Bußgeldbescheide mit dem TraffiStar S350 erfolgreich anzufechten, stehen daher gut, und Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen im Rahmen ihrer Bedingungen die Kosten für eine anwaltliche Prüfung.
Der Traffistar S350 nutzt die LIDAR-Technologie (Light Detection And Ranging), um Geschwindigkeiten zu erfassen. Vereinfacht gesagt, wirft das Gerät einen „Laserteppich“ auf die Fahrbahn, der den ankommenden Verkehr schon aus etwa 70 Metern Entfernung erfasst. Es sendet dazu Laserimpulse aus, die von den Fahrzeugen reflektiert werden. Aus der Laufzeit dieser Impulse und der Frequenzverschiebung berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Hunderte von Einzelmessungen ermöglichen es dem Gerät, auch zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen (z.B. PKW und LKW) zu unterscheiden.
Überschreitet ein Fahrzeug über eine bestimmte Dauer und Strecke einen zuvor eingestellten Grenzwert, wird ein Falldatensatz mit einem Messfoto angefertigt. Auf dem Foto wird ein gelber Messrahmen über das gemessene Fahrzeug gelegt, um die eindeutige Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen im Bild zu gewährleisten. Gültig soll die Messung sein, wenn sich in dem Rahmen nur ein Fahrzeug befindet, die Unterkante des Rahmens unterhalb der Radaufstandspunkte liegt und das Kennzeichen innerhalb des Rahmens erkennbar ist.
Der Traffistar S350 erfordert keinen aufmerksamen Messbetrieb während der Messung und kann somit theoretisch unbeobachtet eingesetzt werden. Bevor die Messung starten kann, muss die Messstelle jedoch genau vermessen und eingerichtet werden, inklusive der Erfassung von Ort, Datum, Messbeamtem, Straßenbreite usw. Anschließend erfolgt eine „Liveausrichtung“, um das Messfeld noch genauer an die Fahrbahn anzupassen.
Merkmal | Beschreibung |
---|---|
Messtechnik | LIDAR (Laserimpulse, „Laserteppich“) |
Hersteller | Jenoptik |
Einsatzbereich | Geschwindigkeitsüberwachung (mobil im PKW/Stativ, stationär in Säulen, als Blitzeranhänger) |
Spurüberwachung | Mehrere Fahrspuren gleichzeitig |
Messprinzip | Laufzeitmessung von Laserimpulsen; Auswertung von hunderten Einzelmessungen |
Besonderheit | Erfordert präzise Einrichtung der Messstelle (Vermessung, Liveausrichtung). Messrahmen zur eindeutigen Zuordnung auf dem Beweisfoto. Kann unbeobachtet messen. |
Obwohl der Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren gilt, gibt es zahlreiche Schwachstellen und potenzielle Fehlerquellen, die zu ungültigen oder ungenauen Messergebnissen führen können. Eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheides und der Messunterlagen ist daher unerlässlich. Die häufigsten Probleme sind:
Fehlerquelle | Erläuterung |
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Fehlende/Unvollständige Rohmessdaten | Das ist der wohl größte und häufigste Kritikpunkt. Der Traffistar S350 speichert in der Regel keine vollständigen Rohmessdaten, die eine unabhängige und umfassende Nachprüfung der Messung durch Sachverständige ermöglichen würden. Dies kann gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen. Eine fotogrammetrische Auswertung ist zwar möglich, aber selbst toleranzbehaftet. |
Fehler bei der Einrichtung und Aufstellung | Die Messstelle muss präzise vermessen und das Gerät exakt nach Herstellervorgaben ausgerichtet werden (z.B. genaue Positionierung, Anpassung an die Fahrbahn mittels Liveausrichtung). Geringste Abweichungen, etwa durch eine leicht beschädigte Sicherungsmarke oder eine ungenaue Skizze, können die Messung verfälschen. Dies ist ein häufiger Ansatzpunkt für erfolgreiche Einsprüche. |
Mängel in der Eichung / Beschädigte Eichmarken | Das Eichgesetz schreibt vor, dass nur Messgeräte mit gültigen und unbeschädigten Eichmarken verwendet werden dürfen. Sind die Eichmarken abgelaufen, beschädigt (z.B. abgerubbelt durch Transport oder Umwelteinflüsse) oder fehlerhaft angebracht, kann die Eichung erloschen sein, was die Messung ungültig macht. |
Probleme bei der Zuordnung des Fahrzeugs | Besonders bei dichtem Verkehr auf mehreren Spuren oder wenn sich mehr als ein Fahrzeug im gelben Messrahmen auf dem Foto befindet, kann die eindeutige Zuordnung der gemessenen Geschwindigkeit zum richtigen Fahrzeug problematisch sein. |
Bedienungs- und Protokollfehler | Ungenügend geschultes Personal oder Fehler beim Ausfüllen des Messprotokolls (z.B. fehlende Angaben zu Datum, Ort, Messbeamten, Softwareversion) können die Verwertbarkeit der Messung beeinträchtigen. |
Umwelteinflüsse | Obwohl Lasergeräte weniger anfällig sind als ältere Messtechniken, können extreme Wetterbedingungen wie sehr starker Regen oder Nebel die Laserstrahlen und damit die Messergebnisse potenziell beeinflussen. |
Der Traffistar S350 ist immer wieder Gegenstand intensiver gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Rechtsprechung ist hier nicht immer einheitlich, aber es gibt entscheidende Urteile, die die Angreifbarkeit von Messungen mit diesem Gerät unterstreichen:
Die Häufung der Ungereimtheiten und die Tendenz zu Gunsten der Betroffenen bei fehlenden Rohdaten machen einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Traffistar S350 oft lohnenswert, insbesondere wenn hohe Strafen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Eine Akteneinsicht durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht ist entscheidend, um mögliche Fehler in der Messung, den Protokollen oder der Gerätebedienung aufzudecken.
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