Poliscan Fm1 Laserblitzer: Ist ein Einspruch möglich?
Aktualisiert am 28. Juli 2025, 08:31
Der Poliscan Fm1-Blitzer kommt sowohl innerorts als auch außerorts zum Einsatz.
Der Poliscan FM1, auch bekannt als "Erforcement Trailer", ist ein weit verbreitetes Messgerät. Doch misst er wirklich fehlerfrei? Wir klären auf, warum Betroffene zumindest unverbindlich einen Einspruch prüfen sollten.
Poliscan Fm1: Mögliche Messfehler
Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Auch bei modernen Laserblitzern kann es zu Messfehlern kommen.
Viele Blitzer wie Poliscan Fm1 oder Traffistar S350 speichern keine Messdaten.
Beweismittel Poliscan FM1 auf dem Schreiben der Bußgeldstelle?
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Einführung: Der Poliscan FM1 - ein moderner Laserblitzer
Der Poliscan FM1, oft als "Panzerblitzer" oder "Laser-Blitzer" bezeichnet, ist eines der am häufigsten eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte in Deutschland. Seine markante Bauweise und die Laser-Messtechnik machen ihn für viele Autofahrer zu einem gefürchteten Anblick. Er kann mobil auf Stativen, in Fahrzeugen oder als stationärer "Enforcement Trailer" eingesetzt werden und ist in der Lage, mehrere Fahrspuren gleichzeitig zu überwachen.
Doch trotz seiner Verbreitung und der scheinbaren Präzision ist der Poliscan FM1 nicht fehlerfrei. Wir beleuchten, wie er funktioniert, welche typischen Fehlerquellen es gibt und warum ein Einspruch gegen einen damit erfassten Bußgeldbescheid oft Erfolgsaussichten hat.
Funktionsweise des Poliscan FM1: Wie misst er die Geschwindigkeit?
Der Poliscan FM1 nutzt die LIDAR-Technologie (Light Detection And Ranging), um Geschwindigkeiten zu erfassen. Er sendet dazu Laserimpulse aus, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Aus der Laufzeit dieser Impulse und der Veränderung der Frequenz (Doppler-Effekt bei Lasern) berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Das System kann ein breites Feld überwachen und theoretisch auch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen.
Obwohl der Poliscan FM1 als modernes Messgerät gilt, gibt es bekannte Schwachstellen, die zu fehlerhaften Messungen führen können. Diese Fehler können einen Bußgeldbescheid anfechtbar machen. Die häufigsten Probleme sind:
Fehlerquelle
Erläuterung
Fehlerhafte Aufstellung
Das Gerät muss exakt nach Herstellervorgaben ausgerichtet werden (Neigungswinkel, Abstand zur Fahrbahn). Geringste Abweichungen können zu verfälschten Messwerten führen.
Bedienungsfehler
Ungenügend geschultes Personal oder Fehler bei der Bedienung während der Messung können die Genauigkeit beeinträchtigen.
Eichungsmängel
Alle Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden. Ist die Eichung abgelaufen oder fehlerhaft durchgeführt, sind die Messwerte ungültig.
Probleme bei der Zuordnung
Besonders bei dichtem Verkehr auf mehreren Spuren kann die korrekte Zuordnung der gemessenen Geschwindigkeit zum richtigen Fahrzeug schwierig sein, was zu "Geistermessungen" führen kann.
Fehlende Messdaten / Rohmessdaten
Der Poliscan FM1 speichert die Rohmessdaten nicht immer vollständig, was eine nachträgliche Überprüfung durch Sachverständige erschwert. Dies ist ein häufiger Ansatzpunkt für Einsprüche.
Wetterbedingungen
Starker Regen, Nebel oder Schnee können die Laserstrahlen beeinflussen und die Messergebnisse verfälschen.
Beweismittel Poliscan FM1?
In manchen Fällen steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nur die Angabe Lasermessung oder Messung mit Lasergerät und Foto, obwohl eine Poliscan Fm1-Messung dahinter steckt. Ein Einspruch kann sich in diesem Fall lohnen.
Aktuelle Urteile und Rechtsprechung zum Poliscan FM1
Die umstrittene Messmethode des Poliscan FM1 hat in den letzten Jahren zu zahlreichen Gerichtsurteilen geführt. Viele Gerichte haben die Beweiskraft von Messungen des Poliscan FM1 in Frage gestellt, insbesondere wenn keine vollständigen Rohmessdaten zur Überprüfung vorliegen. Die Rechtsprechung ist hier nicht immer einheitlich, aber es gibt wichtige Tendenzen:
BayObLG, Beschluss v. 01.03.2024 – 201 ObOWi 110/24:
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat klargestellt, dass bloße Mängel im Messprotokoll (z.B. ein vergessener Haken zur Schwenkwinkel-Einstellung) ein standardisiertes Messverfahren nicht grundsätzlich in Frage stellen, solange eine fehlerhafte Messung ausgeschlossen werden kann. Die grundsätzliche Verwertbarkeit der Poliscan FM1-Ergebnisse hängt demnach nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit oder Plausibilisierung der zugrunde liegenden Rohdaten ab. Das Gericht verwies den Fall jedoch zur weiteren Klärung an das Amtsgericht zurück, um zu prüfen, ob eine Fehlmessung tatsächlich ausgeschlossen werden konnte.
AG St. Ingbert, Urteil vom 15.09.2022 - 23 OWi 65 Js 667/22 (1278/22):
Das Amtsgericht St. Ingbert bestätigte die Verwertbarkeit einer Poliscan FM1-Messung, auch wenn keine Rohmessdaten gespeichert wurden. Es führte aus, dass die Überprüfbarkeit des Messwerts auf das geeichte Messgerät selbst verlagert wird und eine Überprüfung anhand von Rohmessdaten nach Ansicht der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) oft nicht aussagekräftig ist. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Akteneinsicht bestehe nicht.
BGH / OLG Saarbrücken zur Rohdatenfrage (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.04.2025 - 1 Ss (OWi) 112/24):
Das OLG Saarbrücken hat die Frage der Speicherung von Rohmessdaten und deren Verwertbarkeit dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Klärung vorgelegt. Hintergrund ist, dass der Saarländische Verfassungsgerichtshof entschieden hatte, dass die fehlende Speicherung von Rohmessdaten einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren entgegensteht. Gerichte in anderen Bundesländern und auch das Bundesverfassungsgericht teilen diese Ansicht jedoch nicht. Der BGH soll nun eine bundesweit einheitliche Rechtsprechung herstellen.
Diese Urteile zeigen die Komplexität der Rechtslage. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der auf einer Poliscan FM1-Messung basiert, kann sich lohnen, insbesondere wenn hohe Strafen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Eine Akteneinsicht durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht ist entscheidend, um mögliche Fehler in der Messung, den Protokollen oder der Gerätebedienung aufzudecken und die aktuelle Rechtslage optimal einzuschätzen.
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Der Poliscan FM1 ist ein modernes Lasermessgerät (LIDAR-Technik) des Herstellers Vitronic. Er wird bundesweit zur Geschwindigkeitsüberwachung und zur Feststellung von Rotlichtverstößen eingesetzt. Der Blitzer kann sowohl mobil auf Stativen, in Fahrzeugen als auch stationär in festen Säulen oder als quasistationärer "Enforcement Trailer" (Blitzer-Anhänger) verwendet werden und ist in der Lage, mehrere Fahrspuren gleichzeitig zu überwachen.
Ja, ein Bußgeldbescheid, der auf einer Messung des Poliscan FM1 basiert, kann und sollte geprüft werden. Trotz seiner modernen Technik ist auch der Poliscan FM1 nicht vor Messfehlern gefeit. Häufige Fehlerquellen sind ungenaue Aufstellung, Bedienungsfehler, Mängel in der Eichung oder Dokumentation sowie Probleme bei der Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann diese Punkte überprüfen.
Der Poliscan FM1 liefert primär Messdaten (Geschwindigkeit, Ort, Zeit) und digitale Beweisfotos. Diese Daten werden zusammen mit weiteren Informationen (z.B. Fahrzeugtyp, Fahrtrichtung, Softwareversion) in einer speziellen Binärdatei gespeichert. Diese Datei ist digital signiert und verschlüsselt, um ihre Authentizität und Integrität zu gewährleisten. Ein eingeblendeter Kontrollrahmen im Beweisfoto dient der visuellen Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs.
Ein Einspruch kann sich sehr lohnen, insbesondere wenn hohe Strafen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Statistisch gesehen sind viele Bußgeldbescheide fehlerhaft, und das kann auch bei Messungen des Poliscan FM1 der Fall sein. Eine Akteneinsicht durch einen spezialisierten Anwalt ist entscheidend, um mögliche Fehler in der Messung, den Protokollen oder der Gerätebedienung aufzudecken. Eine kostenlose Ersteinschätzung kann Ihnen schnell Klarheit über Ihre Erfolgschancen verschaffen.
Die Frist für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten. Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Poliscan FM1 gelten folgende Toleranzabzüge: ±3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und ±3 % vom Messwert bei Geschwindigkeiten über 100 km/h. Diese Abzüge werden standardmäßig vorgenommen, aber zusätzliche Fehler können die Messung dennoch angreifbar machen.