Anhörung im Bußgeldverfahren: Ihre Rechte und die richtige Reaktion

Veröffentlicht am 27. Juli 2025, 16:45

Ein Polizeikelle mit Stop Polizei aufgrund einer Kontrolle an der Bundesstraße.
Die Anhörung im Bußgeldverfahren kann bei einer Polizeikontrolle auch vor Ort vorgenommen werden.

Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Das ist oft der erste Schritt im Bußgeldverfahren. Erfahren Sie hier, wie Sie richtig reagieren und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Anhörungsbogen auf einen Blick

  • Der Anhörungsbogen dient der Aufklärung des Sachverhalts und Ihrer Anhörung.
  • Sie müssen Angaben zur Person korrigieren, aber nicht zur Sache (dem Verstoß).
  • Eine vorschnelle Äußerung zur Sache kann Ihre Verteidigungschancen minimieren.
  • Sie können die Bußgeldstelle auf mögliche Messfehler oder Formfehler hinweisen.

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Was ist ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

Der Anhörungsbogen ist ein offizielles Schreiben der Bußgeldbehörde, das Sie meist vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid erhalten. Er dient dazu, Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu dem vorgeworfenen Verstoß zu äußern und Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Gleichzeitig gibt er der Behörde die Möglichkeit, den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren, wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen ist.

Auch wenn es sich nicht um einen Bußgeldbescheid handelt, sollten Sie den Anhörungsbogen keinesfalls ignorieren. Er ist ein wichtiger Schritt im Verfahren und Ihre Reaktion kann entscheidende Auswirkungen auf den weiteren Verlauf haben.

Wichtige Fristen beachten!

Antworten Sie auf den Anhörungsbogen meist innerhalb von zwei Wochen. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, ohne zu reagieren, kann das die Behörde zu weiteren Schritten veranlassen, die für Sie nachteilig sein könnten.

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Ihre Rechte und Pflichten: Was Sie ausfüllen müssen

Beim Anhörungsbogen haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten, die Sie kennen sollten, um keine Nachteile zu erleiden:

  • Pflichtangaben zur Person: Sie sind verpflichtet, die Felder zu Ihrer Person (Name, Adresse, Geburtsdatum) wahrheitsgemäß auszufüllen und gegebenenfalls zu korrigieren. Eine Falschangabe hier kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Recht zu Schweigen zur Sache: Das Wichtigste: Sie müssen sich nicht zum vorgeworfenen Verstoß selbst äußern! Sie haben ein umfassendes Schweigerecht zur Sache, da Sie sich nicht selbst belasten müssen (§ 55 Absatz 1 OWiG, § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO). Dies gilt sowohl für den Fall, dass Sie selbst gefahren sind, als auch, wenn es jemand anderes war.
  • Fahreridentifizierung: Wenn Sie nicht der Fahrer waren, aber wissen, wer es war, müssen Sie den Fahrer nicht zwingend benennen. Allerdings kann die Behörde dann eine Fahrtenbuchauflage verhängen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Das "Blitzerfoto" als Beweismittel

Oft liegt dem Anhörungsbogen ein Blitzerfoto bei. Dieses dient dazu, den Fahrer zu identifizieren. Auch hier gilt: Sie müssen sich nicht dazu äußern, ob Sie selbst die abgebildete Person sind oder nicht. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Sollte ich mich auf dem Anhörungsbogen äußern?

In den meisten Fällen ist es ratsam, sich auf dem Anhörungsbogen nicht zur Sache zu äußern, sondern lediglich die Personalien zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Jede Aussage, die Sie tätigen, kann später gegen Sie verwendet werden. Auch wenn Sie sich unschuldig fühlen, können unbedachte Formulierungen Ihre Verteidigungschancen beeinträchtigen.

Wenn Sie den Anhörungsbogen erhalten haben, gibt es im Wesentlichen drei Szenarien:

  1. Sie waren der Fahrer und wollen den Verstoß akzeptieren: Füllen Sie die Personalien aus, machen Sie keine Angaben zur Sache und warten Sie den Bußgeldbescheid ab.
  2. Sie waren der Fahrer und wollen sich gegen den Vorwurf wehren: Füllen Sie die Personalien aus, schweigen Sie zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  3. Sie waren nicht der Fahrer: Füllen Sie die Personalien aus. Wenn Sie den Fahrer kennen, können Sie ihn benennen, müssen es aber nicht. Auch hier ist die Konsultation eines Anwalts empfehlenswert, um eine mögliche Fahrtenbuchauflage zu vermeiden.

Vorsicht vor voreiligen Schuldeingeständnissen!

Einige Anhörungsbögen haben Felder für Erklärungen zum Verstoß. Nutzen Sie diese nicht, um sich zu rechtfertigen oder den Vorwurf zu bestreiten, ohne vorher juristischen Rat eingeholt zu haben. Schweigen ist hier Gold wert!

Stellungnahme für den Anhörungsbogen vorbereiten

In der Stellungnahme können Sie sich zum Verstoß äußern und die Bußgeldstelle auf mögliche Messfehler oder besondere Umstände hinweisen.

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Was passiert, wenn ich nicht antworte oder Angaben verweigere?

Wenn Sie den Anhörungsbogen nicht zurücksenden oder die Personalien nicht korrigieren, kann dies zu einer erneuten Zustellung oder sogar zu einem Bußgeldbescheid führen, der auf den der Behörde vorliegenden Daten basiert. Wichtig ist, dass Ihr Schweigerecht zur Sache nicht dazu führt, dass Sie bestraft werden, nur weil Sie keine Angaben machen.

Anders verhält es sich, wenn der Fahrer unbekannt ist und Sie die Auskunft verweigern oder der Anhörungsbogen nicht zum Erfolg führt. In solchen Fällen kann die Behörde:

  • Ermittlungen an Ihrer Wohnanschrift durchführen (z.B. durch die Polizei).
  • Eine Fahrtenbuchauflage für Ihr Fahrzeug verhängen, wenn der Fahrer wiederholt nicht ermittelt werden kann. Dies bedeutet, dass Sie für eine bestimmte Zeit detailliert protokollieren müssen, wer wann Ihr Fahrzeug genutzt hat.

Wann ein Anwalt beim Anhörungsbogen sinnvoll ist

Einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, ist oft der beste Weg, um Ihre Interessen nach Erhalt eines Anhörungsbogens zu schützen. Der Anwalt kann:

  • Akteneinsicht beantragen: Nur ein Anwalt erhält die vollständige Akte mit allen relevanten Informationen (Messprotokolle, Eichscheine, Rohmessdaten, Blitzerfotos etc.). Dies ist die Grundlage für eine fundierte Verteidigung.
  • Messfehler finden: Basierend auf der Akteneinsicht kann der Anwalt (ggf. mit einem Sachverständigen) prüfen, ob die Messung fehlerhaft war.
  • Fristen wahren: Der Anwalt stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden und dass Sie keine unbedachten Äußerungen machen.
  • Verfahren einstellen lassen: Bei Fehlern im Verfahren oder der Messung kann der Anwalt auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken, um Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zu vermeiden.

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Häufige Fragen zum Anhörungsbogen

Ja, Sie sollten den Anhörungsbogen stets zurücksenden, um Ihre Personalien zu bestätigen oder zu korrigieren. Sie müssen jedoch keine Angaben zum vorgeworfenen Verstoß machen. Es genügt, die persönlichen Daten zu prüfen und das Formular ohne Äußerung zur Sache zurückzuschicken.

Wenn Sie der Halter sind und nicht selbst gefahren sind, können Sie den Fahrer benennen. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Beachten Sie, dass die Behörde eine Fahrtenbuchauflage verhängen kann, wenn der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Im Zweifel ist hier eine anwaltliche Beratung sinnvoll.

Der Anhörungsbogen ist eine Vorstufe zum Bußgeldbescheid. Er dient der Anhörung des Betroffenen und der Fahrerermittlung. Der Bußgeldbescheid hingegen ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt, gegen den Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können. Nach einem Bußgeldbescheid gibt es keine weitere Anhörungsmöglichkeit mehr.

Ja, der Einspruch gegen den späteren Bußgeldbescheid ist weiterhin möglich, auch wenn Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt haben. Wichtig ist nur, dass Sie im Anhörungsbogen keine Angaben gemacht haben, die Sie belasten. Wenn Sie bereits Angaben zur Sache gemacht haben, kann dies die Erfolgsaussichten eines Einspruchs mindern.

Quellenangaben:

  • [1] Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), § 55 (Anhörung des Betroffenen)
  • [2] Strafprozessordnung (StPO), § 136 (Vernehmung des Beschuldigten)
  • [3] Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18 (zum Schweigerecht und fairem Verfahren)
  • [4] Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 07.05.2024, Az. BVerwG 3 B 6.23 - Fahrtenbuchauflage

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